Solarmodul-Lieferzeiten und KfW-Bereitstellungsprovision

vom 14.05.2000 (überholt)


Sehr geehrte Solarfreunde,

wir haben die KfW gefragt, ob Antragsteller, die bereits eine Bewilligung nach dem 100.000 Dächerprogramm erhalten haben, mit Rücksicht auf die langen Lieferzeiten von der Bereitstellungsprovision befreit werden können.

Die Antwort der KfW gebe ich Ihnen nachfolgend zur Kenntnis:

-----------------------------------------
KfW vom 08.05.00

(... Betreff, Anrede)

Auch vor dem Hintergrund langer Lieferfristen bei den Solarherstellern - hervorgerufen durch die starke Nachfrage im Bereich Photovoltaik - ist es uns leider nicht möglich, die in unseren Programmrichtlinien vorgegebene Zusageprovision von 0,25% p.m. auszusetzen.

Wie Sie richtig darlegten, kann der Endkreditnehmer innerhalb der provisionsfreien Zeit von 4 Wochen nach Zusagedatum die Darlehensmittel von seiner Hausbank abrufen lassen, sofern sie innerhalb von 3 Monaten nach Abrufmonat dem festgelegten Verwendungszweck zugeführt werden können.

(Anmerkung v.F.: Dann fällt die Zusageprovision nicht an)
Sollte bei der Verwendungsnachweisprüfung durch unser Haus festgestellt werden, dass die 3-Monatsfrist nicht eingehalten wurde, so wird eine Zinszuschlaggsberechnung vorgenommen. Den entsprechenden Zinssatz entnehmen Sie bitte den beigefügten Bestimmungen für Investitionskredite Endkreditnehmer
(Anmerkung v.F.: Diese "Strafzinsen" fallen dann für die gesamte Zeit seit Zusagedatum an. Ihre Höhe liegt mindestens 2% p.a. über dem jeweiligen Diskontsatz der deutschen Bundesbank)
Selbstverständlich können die Kreditmittel auch für die Anzahlung der Anlage genutzt werden.

(Anmerkung v.F.: Da sollte man sich aber vertraglich sehr genau gegenüber dem Installateur absichern, evtl. durch Einzahlung auf ein Sperrkonto)
-------------------------------------------
Soweit das Schreiben der KfW.

Mit freundlichen Grüßen (und ohne Gewähr)
Wolf von Fabeck