Aachen, 30.10.2024 – Der Solarenergie-Förderverein Deutschland (SFV) fordert die grundlegende Überarbeitung eines neuen Gesetzentwurfs aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Der Entwurf zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts wurde vor wenigen Tagen vorgelegt und beinhaltet nicht weniger als einen Frontalangriff auf den Ausbau der Solarenergie in Deutschland. Der SFV hat am 25.10. eine kritische Stellungnahme an das BMWK gesandt, in der die klimapolitisch gebotenen Alternativen aufgezeigt werden.

Der Anlass für die neue Linie der Energiepolitik liegt in der wachsenden Anzahl von Zeiträumen, in denen der Strompreis an der Strombörse negativ wird. “Einer der Gründe hierfür ist der erfreuliche Zubau von Photovoltaik in Deutschland, der in den letzten zwei Jahren durch konstruktive Gesetzgebung des BMWK motiviert wurde”, erklärt Susanne Jung, Geschäftsführerin des SFV. “In Zeiten guter Sonneneinstrahlung produzieren die Anlagen inzwischen mehr Strom, als gleichzeitig verbraucht werden kann.” Dem Ministerium fällt hierzu nichts anderes ein, als den dezentralen Ausbau der Solarenergie wieder zu drosseln – obwohl immer noch mehr als ein Drittel der gesamten Stromerzeugung in Deutschland aus klimaschädlichen Fossil-Kraftwerken stammen, zunehmend aus dem besonders schädlichen LNG-Gas.

Geplant ist nun, auch kleinere Anlagen in die Direktvermarktung an der Strombörse zu zwingen; außerdem die Aussetzung der Einspeisevergütung für PV-Anlagen in Zeiten negativer Strompreise und die pauschale Deckelung bzw. Verhinderung der Netzeinspeisung von Solarstrom. Dies sieht der SFV angesichts der weiter eskalierenden Klimakatastrophe als völlig verantwortungslos. “Die meisten Maßnahmen betreffen zudem kleine Anlagen”, kritisiert Jung. “Das ist wirtschaftspolitisch besonders empörend.”

Die Problematik der negativen Strompreise und der drohenden Überforderung von Stromnetzen kann, wie der SFV betont, durch klimafreundliche Maßnahmen besser aufgefangen werden. Dazu gehören deutlich mehr Anstrengungen in folgenden Bereichen:
 

  • Massiver Ausbau von Stromspeicherkapazitäten
  • Nutzung der vorhandenen Hausspeicher zur netzdienlichen Ein- und Ausspeisung mittels flexibler Stromtarife
  • Förderung des bidirektionalen Ladens der E-Auto-Flotte
  • Optimierung des Lastmanagements
  • Förderung der Sektorenkopplung
  • Bedarfsorientierter Einsatz der bestehenden Biogas- und künftiger Geothermie-Anlagen
  • Förderung netzdienlicher Modelle des Energy Sharing und quartiersbasierter Energielösungen
  • Abschaltung unflexibler Kohlekraftwerke

Hintergrund

Die geplanten Gesetzesregelungen fußen auf der „Wachstumsinitiative“, die von der Bundesregierung im Juli 2024 beschlossen worden war. Der SFV wies in einer Stellungnahme zu dieser Initiative bereits darauf hin, dass die wirtschaftspolitische Fixierung auf Wachstum klimapolitisch bedenklich, es aber vollends absurd sei, ausgerechnet die Zukunftstechnologie der Solarenergie vom Wachstumsziel auszunehmen und hier wiederum zehntausende Arbeitsplätze zu gefährden. Seit dem Beschluss der „Wachstumsinitiative“ ist der Ausbau der Photovoltaik bereits eingebrochen, insbesondere im Segment dezentraler Kleinanlagen – ein verheerendes Zeichen.

Der 288 Seiten starke Gesetzentwurf mit dem Titel “Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Bereich der Endkundenmärkte, des Netzausbaus und der Netzregulierung” datiert vom 16.10.2024 und war dem SFV sowie weiteren Verbänden am 23. Oktober abends mit der Maßgabe übermittelt worden, bis zum 25.10. eine Stellungnahme abgeben zu können. Offenbar war also gar keine kritische Mitwirkung gewünscht, aber der SFV hat dennoch ein 15-seitiges Papier erarbeitet und fristgerecht eingereicht.
 

Pressekontakt: zentrale@sfv.de   Tel.: 0241-511616