31.05.23: aktuelle Infos zum Gesetzgebungsverfahren am Ende des Dokuments

 

Das Problem 

 

Seit über zwei Jahren müssen alle EE-Anlagen im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur eingetragen werden. Mehrere 100.000 EE-Anlagen sind dort registriert. Für viele Anlagenbetreiber:innen ist die Meldepflicht ein unklarer bürokratischer Akt und Grund für Sorgen. 

Wer mit den energierechtlichen Fachbegriffen und Zuordnungen im Anlagenregister nicht klarkommt oder es schlichweg vergisst, die Eintragungen innerhalb von 4 Wochen zu erledigen, kann erhebliche Probleme bekommen. Im EEG 2023 ist festgeschrieben, dass für jeden Monat der Nichtmeldung eine Strafzahlung von 10 €/kWp fällig werden soll. Wir halten diese Strafzahlung für viel zu hoch. Sollte der Gesetzgeber die Meldepflichten der Anlagenbetreiber:innen beibehalten, muss zumindest hier eine gesetzliche Änderung erfolgen: Wir fordern, dass die Einspeisevergütung für die Zeit der Nichtmeldung allenfalls zurückgehalten werden darf. Es ist abzusehen, dass die Betreiber:innen ein Interesse daran haben, den Eintrag nachzuholen, um auf die unbürokratisch gewährte Vergütung zugreifen zu können.

 

Unsere Lösung: Verantwortlichkeiten ändern

 

Noch besser ist es, die Verantwortlichkeiten zu ändern: Netzbetreibern liegen alle technischen Daten zur Anlage inklusive Informationen zum Netzanschluss, zur Spannungsebene und zum Standort vor. Sie besitzen auf Grund ihrer technischen Ausstattung und der permanenten Arbeit mit Fachbegriffen die Möglichkeit, standardisierte IT-Routinen zur Erleichterung ihrer Arbeit zu entwickeln. Das unterscheidet sie von Anlagenbetreiber:innen. Schon jetzt müssen Netzbetreiber regelmäßig alle Daten im Marktstammdatenregister auf Richtigkeit überprüfen. Warum sollten sie dann nicht gleich alle Neuanmeldungen und Änderungen einpflegen? 

Wir fordern deshalb, dass Netzbetreiber die gesetzliche Verantwortung für die Eintragungen in das Marktstammdatenregister erhalten sollen. 

Auf diese Weise könnten Strafen zukünftig der Vergangenheit angehören. Anlagenbetreiber:innen tragen das wirtschaftliche Risiko ihrer Solar- oder Wind-Investition. Ihre Investitionsbereitschaft ist die Basis unserer zukünftigen Energieversorgung. Wir denken - das reicht völlig. 

Sofern Interesse besteht, sollten Anlagenbetreiber:innen allenfalls mit Hilfe einer Anlagennummer die Möglichkeit erhalten, den Eintrag der Netzbetreiber im Marktstammdatenregister einzusehen. Das dient der Transparenz und Kontrolle.

Alles zum Bürokratieabbau im EEG 2023:

 

Hinweis: 

Wir haben das EEG 2023 in Bezug auf den angekündigten Bürokratieabbau unter die Lupe genommen. Die hier herausgearbeiteten Unklarheiten und Probleme, die wir im Gesetzestext gefunden haben, basieren dabei lediglich auf unseren praktischen Erfahrungswerten aus der 30-jährigen Vereinsarbeit. Sie stellen keine juristisch geprüfte Gesetzesanalyse dar. 

 

Download: Unser Gesetzesvorschlag an das BMWK zu Strafzahlungen im EEG

 

 

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Quelle, BMWK -  PV-Strategiepapier vom 5.5.23:

Solarpaket 1: Meldepflichten vereinfachen oder streichen: 

Der Anschluss einer Balkon-PV-Anlage sollte möglichst einfach und unbürokratisch sein. Derzeit sind diese Anlagen sowohl im Marktstammdatenregister einzutragen als auch dem Netzbetreiber zu melden. Diese „Doppelmeldung“ wollen wir entschlacken.

 

Vereinfachte Anmeldung von kleinen Anlagen: Die Eintragung von kleinen Dachanlagen in das Marktstammdatenregister sowie die Anmeldung beim Netzbetreiber werden als zu aufwändig kritisiert. Das Anmeldeverfahren soll daher deutlich vereinfacht werden.

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