Liebe UnterzeichnerInnen der WeAct-Petition „Wir brauchen jetzt ein Recht auf solare Eigenversorgung!“,

 

mit Ihrer Unterschrift haben wir uns in diesem Jahr für Klimaschutz auf unseren Dächern eingesetzt – und einfache Regeln für lokale Versorgung und Pionier-Anlagen gefordert. Wir möchten Ihnen für Ihre Unterstützung danken – und Sie darüber informieren, was aus unserem gemeinsamen Engagement geworden ist.

Mit mehr als 100.000 engagierten Bürgerinnen und Bürgern im Rücken haben wir Bundeswirtschaftsminister Altmaier aufgefordert, endlich einfache Regeln und Sicherheit für Ü20-Anlagen zu liefern – und diese in der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) unterzubringen. Weil uns das Büro von Peter Altmaier keinen Termin zur Übergabe unserer Forderungen gab, zogen wir im August vors Ministerium in Berlin und überbrachten die Unterschriften frei Haus. Unser Protest war bitter nötig, denn der zeitgleich vorgelegte EEG-Entwurf des Wirtschaftsministeriums war ein schlechter Witz. Auf dem Weg durch Bundeskabinett und Parlamente war dann weiter massiver Druck notwendig, um unsere Forderungen einzubringen.

Am 17.12.2020 hat der Bundestag die Novelle des EEG beschlossen. Eine erste Analyse zeigt: das Gesetz bleibt weit hinter den notwendigen Verbesserungen für die Bürgerenergie zurück, um dem Ausbau der Erneuerbaren Energien neuen Schub zu geben. Viel Bürokratie, wenig Ambition – eine herbe Enttäuschung! Doch ein paar Lichtblicke gibt es, die wir alle gemeinsam erkämpft haben.

 

Unsere Erfolge im EEG 2021:

> Die Umlagenbefreiung der Eigenversorgung gilt nun für mehr Anlagen. Die Schwelle, ab der 40 Prozent EEG-Umlage auf selbst verbrauchten Strom gezahlt werden muss, wird von 10 Kilowatt auf 30 Kilowatt angehoben, auch für Bestandsanlagen. Wir setzen uns weiterhin dafür ein, dass auch alle Anlagen über 30 Kilowatt von der EEG-Umlage befreit werden.

> Der größte Teil der Pionier-Anlagen, deren Einspeisevergütung zum 01.01.2021 ausläuft, muss keinen Smart Meter installieren und kann die Anlagen auf Eigenversorgung umstellen, ohne darauf EEG-Umlage zu zahlen. Smart Meter sind erst ab 7 Kilowatt verpflichtend und die Umlagenbefreiung bis 30 Kilowatt gilt nun unabhängig vom Datum der Inbetriebnahme, somit auch für ausgeförderte Anlagen. Für den ins Netz eingespeisten Überschussstrom kann die sonstige Direktvermarktung oder eine Anschlussförderung in Höhe des Marktwerts abzüglich der Vermarktungskosten in Anspruch genommen werden. Das ist zum Sterben zu viel und zum Leben zu wenig – wir setzen uns daher für die Einführung eines Umweltbonus ein.

> Mieterstrom ist nun auch für deutlich größere Anlagen, bis 750 Kilowatt, möglich. Mehrere Anlagen auf dem gleichen Grundstück, auch desselben Betreibers, werden nicht mehr zusammengefasst, wenn sie nicht an demselben Anschlusspunkt betrieben werden. Der Strom muss nicht mehr im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang verbraucht werden, sondern kann im gesamten Quartier verbraucht werden, allerdings weiterhin nur, wenn keine Durchleitung durch ein Netz erfolgt. Was allerdings fehlt: die Gleichstellung von Mieterstrom mit der Eigenversorgung. Hier setzt die Bundesregierung europarechtliche Vorgaben nicht um. Wir werden viel Druck machen, damit sich das ändert.

Fazit: Auch im neuen Jahr bleibt viel zu tun! Machen wir daher das Wahljahr 2021 gemeinsam zum Jahr der Bürgerenergie! Die Idee: Wenn die Bundesregierung ihren Job nicht macht, müssen eben wir ran. Gemeinsam mit Ihnen wollen wir uns dafür einsetzen, dass alle Menschen die Solar- und Windpotenziale einfach nutzen können.

Wir laden Sie daher ein, unsere Arbeit näher kennenzulernen:

Bündnis Bürgerenergie e.V. 

Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V.

Danke für Ihr Interesse und Ihre Unterstützung! Wir wünschen Ihnen Alles Gute für 2021!

 

Mit besten Grüßen

Susanne Jung - Geschäftsführerin Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V.

Katharina Habersbrunner - Vorstandssprecherin Bündnis Bürgerenergie e.V.

BBEn Ratsmitglied und SFV-Mitglied Volker Quaschning hat diese Petition auf WeAct gestartet.