Die Vermeidung der Klimakatastrophe ist eine globale, generationenübergreifende Mammutaufgabe, die uns noch Jahrzehnte herausfordern wird. In seinem langen überfälligen Urteil zur Klimaklage erkennt das Bundesverfassungsgericht diesen Sachverhalt endlich an und urteilt, dass die Klimaschutzmaßnahmen der Bundesregierung unzureichend sind. Das Bundesverfassungsgericht erteilt damit nicht nur der Bundesregierung, sondern auch dem angeschlagenen CDU/CSU-Kanzlerkandidaten Armin Laschet eine schallende Ohrfeige.

Denn die Klimaschutz-Bilanz des Noch-NRW-Ministerpräsidenten liest sich mau. Hambacher Forst: Geräumt. Ausbau der Windenergie: Gebremst. Kohleausstieg: Verschleppt. Auch wenn sich Laschet jetzt als Klimaschützer inszenieren möchte, „Ambitionen, Aufbruch und Anstrengung“ gibt es mit Laschet nur für die fossile Industrie, aber gewiss nicht bei der Bewältigung der Klimakrise. Leere Worthülsen des landläufig als „Braunkohlejunkie“ bezeichneten Möchtegern-Kanzlers überzeugen daher schon lange niemanden mehr.

So lange die Politik keine zureichenden Klimaschutzmaßnahmen umsetzt, ist es richtig und notwendig, dass deutschlandweit hunderttausende Menschen auf die Straße gehen, um eine klimagerechte Politik zu fordern. Es ist richtig und notwendig, dass Umweltverbände vor dem Verfassungsgericht eine Verpflichtung der Bundesregierung für mehr Klimaschutz erwirkt haben. Und es ist richtig und notwendig, dass auch weiterhin Bürger*innen die Klimawende in die eigene Hand nehmen und zerstörerische Infrastruktur blockieren.

So sehr das gestrige Urteil auch Mut macht, es ist nicht mehr als ein Etappensieg. Bis wir die Klimakrise bewältigt haben, müssen wir noch viele Schritte gehen. Ein weiterer wäre es, Laschet als Kanzler zu verhindern.