„Wer für den Netzausbau zuständig ist, für Versorgungssicherheit sorgen muss, oder die Energiewende weiterentwickeln will, benötigt verlässliche Daten.” So begründet das Marktstammdatenregister (MaStR) die Notwendigkeit, alle Energieerzeugungsanlagen in Deutschland zu erfassen. Der Vielzahl der Betreiber*innen von Photovoltaikanlagen ist das MaStR ein Begriff, wird doch die Vergütung des PV-Stroms seit dem 31. Januar 2021 an die Registrierung der Anlagen im MaStR geknüpft. Während viele Energiewendeaktivist*innen die Sinnhaftigkeit und die Notwendigkeit dieses Registers in Frage stellen und die aufwändige und komplizierte Registrierung bemängeln, sorgen nun auch Berichte über fehlerhafte Daten im MaStR für Aufregung.

So wurde der Solarenergie-Förderverein Deutschland (SFV) von Verbänden und Betreiber*innen auf verschiedene Fehler in den Daten aufmerksam gemacht, darunter PV-Anlagen im Megawattbereich auf Reihenhausdächern, deren Nennleistung also offensichtlicher größer als das physikalisch Mögliche ist. Die Bundesnetzagentur, welche das MaStR betreibt, bestätigt dem SFV diese Fehler auf Anfrage. Grund dafür ist wohl häufig, dass Betreiber*innen falsche Leistungsangaben machen, da sie beispielsweise kWp mit MWp verwechseln. Resultat von einer solchen Verwechslung kann sein, dass die Anlage als 1000 Mal größer registriert wird, als sie tatsächlich ist. Weitere Berichte über Freiflächenanlagen, die am angegebenen Standort nicht existieren, hat die Bundesnetzagentur dem SFV gegenüber weder bestätigt noch dementiert. Fest steht jedoch, dass fehlerhafte Daten im MaStR existieren.

Warum aber wurden solche fehlerhaften Daten im MaStR noch nicht berichtigt? Die Bundesnetzagentur erklärt dazu, dass die von den Betreiber*innen eingegebenen Daten nach Abschluss der Registrierung von den Netzbetreibern überprüft werden sollen. Gegenwärtig seien aber nur 1,3 Millionen der insgesamt 2,3 Millionen registrierten Anlagen geprüft, also nur etwa 56 Prozent. Die restlichen Daten würden in der nächsten Zeit ebenfalls überprüft, einen genauen Zeitplan dafür nennt die Bundesnetzagentur jedoch nicht. Veröffentlicht werden im MaStR aber nicht nur die Daten der geprüften, sondern auch der ungeprüften Anlagen, die Datenlage ist dementsprechend noch auf unbestimmte Zeit unsicher.

Verbände und Betreiber*innen befürchten nun fehlerhafte Vergütungsdegressionsrechnungen, da diese auf einer potentiell großen Menge an fehlerhaften Daten aus dem MaStR beruhen. Dem entgegnet die Bundesnetzagentur, dass diese „korrekt“ seien, da diese auf dem Zubau beruhten, von den Netzbetreibern vorrangig geprüft und von der Bundesnetzagentur „plausibilisiert“ würden.

 

Der Ausbau der Photovoltaik wird von der ohnehin niedrigen Vergütung unnötig ausgebremst. Durch die fehlerhaften Daten wird die Bremswirkung möglicherweise noch verstärkt.

Susanne Jung

Geschäftsführerin des SFV

„Nur wenig mehr als die Hälfte der Eintragungen im Marktstammdatenregister wurde bisher überprüft. Somit steht die Berechnung der Vergütungsdegression auf mindestens wackeligen Beinen“, kommentiert Susanne Jung, SFV-Geschäftsführerin, die aktuelle Situation. „Der Ausbau der Photovoltaik wird von der ohnehin niedrigen Vergütung unnötig ausgebremst. Durch die fehlerhaften Daten wird die Bremswirkung möglicherweise noch verstärkt. Dies erfüllt uns im Anbetracht der galoppierenden Klimakatastrophe mit großer Sorge.“

Dass die Datenerfassung zur Energiewende wichtig ist, darin sind sich die Politik und die Verbände einig. Die Berichtigung der fehlerhaften Daten wird aber wohl noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Es bleibt zu hoffen, dass der Netzausbau, die Versorgungssicherheit und die Energiewende derweil nicht zu sehr von den unverlässlichen Daten in Mitleidenschaft gezogen werden.