Wenn eine PV-Anlage auf einem Miet- oder Mehrfamilienhaus betrieben werden soll, kann der bürokratische Aufwand überfordernd wirken.

Bei der Planung, Installation und beim Betrieb können deshalb Aufgaben an externe Dienstleister vergeben werden. Diese Geschäftsbeziehung nennt man “Contracting”, den Dienstleister entsprechend “Contractor” (Engl. Contract = Vertrag).

Abhängig vom Umfang der Dienstleistung und den Ansprüchen der Wohnungseigentumsgemeinschaft (WEG) oder Eigentümer:in gibt es verschiedene Möglichkeiten des PV-Contracting.

In diesem Artikel wollen wir Ihnen einige Möglichkeiten des PV-Contracting und ihre Vor- und Nachteile kurz aufzeigen.

1. Abrechnungs-Contracting

Die WEG oder Eigentümer:in finanziert und betreibt die PV-Anlage selbst, die Abrechnung wird aber durch einen Contractor unterstützt. Das Abrechnungsmanagement kann entweder vollständig vom Contractor übernommen werden, oder der Contractor stellt eine Software bereit, damit das Abrechnungsmanagement von den Eigentümern selbstständig durchgeführt werden kann. Der Reststrom wird entweder vom Contractor mit angeboten oder über separate Stromlieferverträge anbieterunabhängig von den Bewohner:innen bezogen.

Vorteile:

  • Kontrolle über die PV-Anlage und die erzeugte Energie bleibt bei WEG oder Eigentümer:in
  • Professionelle Abrechnung durch den Dienstleister
  • Entlastung von administrativen Aufgaben

Nachteile:
 

  • Zusätzliche Kosten für den Abrechnungsdienstleister
  • Abhängigkeit von der Abrechnungs-Software bzw.
  • Abhängigkeit vom Dienstleister für die korrekte und rechtzeitige Abrechnung

Mehr Infos: Übersicht über Contracting-Dienstleister


Eine Marktübersicht über verschiedene Contracting-Dienstleister finden Sie bei der DGS Franken.

2. PV-Anlagenpacht

Beim Anlagenpachtmodell wird die PV-Anlage von einem Contractor finanziert und an die WEG oder Eigentümer:in verpachtet. Der Contractor übernimmt die Planung, Installation und Wartung der Anlage. Der PV-Strom kann vollständig ins öffentliche Netz gespeist werden, im Gebäude verbraucht werden, oder z.B. über das Modell ”Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung” vor Ort verteilt werden. Hier kann der Contractor gegebenenfalls auch unterstützen. Um die Anlage zu refinanzieren, haben Pachtverträge meist längere Laufzeiten von etwa 20 Jahren.

Vorteile:

  • Keine hohen Anfangsinvestitionen für WEG oder Eigentümer:in
  • Planung, Installation und Wartung werden vom Contractor übernommen
  • Einsparungen durch günstige PV-Stromnutzung

Nachteile:
 

  • Monatliche Pachtgebühren
  • Abhängigkeit vom Contractor für Wartung und Betrieb
  • Langfristige Bindung an Contractor (meist 20 Jahre)

3. PV-Strom-Contracting oder auch “Mieterstrom”

In diesem Modell finanziert, installiert und betreibt der Contractor die PV-Anlage und verkauft den erzeugten Strom direkt an die Bewohner:innen. Sie profitieren vom günstigen Solarstrom, während der Contractor durch den Stromverkauf Einnahmen erzielt. Die Bewohner:innen haben Wahlfreiheit bei der Belieferung und können den PV-Strom auch ablehnen und stattdessen aus dem öffentlichen Netz beziehen. Der Contractor kann entweder eine Vollversorgung (PV-Strom + Reststrom) oder eine PV-Strom-Teilversorgung anbieten. Bei letzterem wird der Reststrom über separate Lieferverträge von den Bewohner:innen bezogen.

Vorteile:

  • Keine Investitionskosten
  • Günstiger Solarstrom für Bewohner:innen
  • Der Contractor übernimmt die gesamte Abwicklung
  • Unter bestimmten Bedingungen ist die “Mieterstrom-Förderung” möglich, jedoch aufwändig

Nachteile:
 

  • Kein direkter Einfluss auf den PV-Strompreis
  • Abhängigkeit vom Contractor für den Betrieb der Anlage
  • Bedingungen für “Mieterstrom-Förderung” aufwändig - Projekte werden meist ohne Förderung realisiert

4. Dachpacht mit Volleinspeisung

Dem Contractor wird das Dach verpachtet. Dieser installiert und betreibt darauf eine PV-Anlage, die vollständig ins Netz einspeist. Durch die Volleinspeisung kann der Contractor die höhere Volleinspeise-Vergütung in Anspruch nehmen. Die Gebäudeeigentümer:innen erhalten vom Contractor im Gegenzug eine jährliche Dachpacht oder eine Einmalzahlung. Die Pachtverträge haben üblicherweise eine Laufzeit von 20 Jahren. Dieses Modell kommt in Frage, wenn der Strom vor Ort nicht direkt genutzt werden möchte oder kann, oder wenn die finanziellen Mittel zur PV-Installation nicht selbst gestemmt werden können. Die Anlage kann auch auf Vor-Ort-Eigenverbrauch umgerüstet werden, z.B. wenn sich nachträglich ein Modell für den Vor-Ort-Verbrauch findet, und der Contractor dem Umbau zustimmt.

Vorteile:

  • höhere Einspeisevergütung (“Volleinspeisebonus”)
  • Umsetzung auch bei nicht vorhandenem oder geringem Vor-Ort-Verbrauch möglich
  • Für Dacheigentümer:in langfristig klar kalkulierte Einnahmen
  • Weniger bürokratischer Aufwand, weil keine Lieferbeziehungen bestehen
  • Umbau auf Eigenverbrauch nachträglich möglich - wenn Contractor interessiert
     

Nachteile:
 

  • Durch Vor-Ort-Verbrauch ist oft eine höhere Wirtschaftlichkeit zu erzielen
  • Bewohner:innen vor Ort profitieren nicht von günstigem Solarstrom
  • Lange Pachtlaufzeiten von meist 20 Jahren