Wenn die Stromwirtschaft die kostendeckende Vergütung nicht
verhindern kann, versucht sie, sie zu verwässern.
In einer Seminartagung, Dezember 1995, gab VDEW (Vereinigung
Deutscher Elektrizitätswerke) die unten stehenden Hinweise:
Die kostendeckende Vergütung läßt sich mit folgenden Maßnahmen verwässern:
- Grünen Tarif anbieten. Wenn das nichts hilft:
- Keine volle Kostendeckung zugestehen: "Die Betreiber sollen auch einen eigenen Beitrag leisten". Deshalb Vergütung auf unter 1,89 DM/kWh senken, Laufzeit kürzer als 20 Jahre festlegen.
- Kapitalisierung der Vergütung anbieten. "Stadtwerke können sich nicht so lange binden".
- Inanspruchnahme öffentlicher Förderung zur Voraussetzung machen.
- Anlagengröße beschränken auf unter 5 kW.
- Vergütung nach Anlagengröße staffeln.
- Nachweis bestimmter Energiesparmaßnahmen zur Voraussetzung machen.
- Überprüfung der Verträge nach 3 Jahren ankündigen.
- Nachweis der Investitionskosten verlangen.
- KV jedes Jahr erneut individuell ausrechnen nach dem Prinzip: Je höher der Anlagenertrag, desto geringer die KV.
- Zahlung der KV nur unter Vorbehalt gewähren.