Keine Mehrkosten für die Stadtwerke


Das Verhältnis zwischen Solarstrom und konventionellem Strom in der Skizze oben ist nicht maßstäblich dargestellt.


Die kostendeckende Vergütung kann von den Eignern der Stadt- und Kreiswerke, d.h. von den Stadtparlamenten und Kreistagen, beschlossen werden. Die Eigner beauftragen dann die Stadtwerke und setzen den Beschluß durch.
Wenn der Stromversorger nicht im Eigentum der Stadt oder des Kreises steht, können diese eine Vertragsanpassung im Konzessionsvertrag verlangen. Dazu liegt dem SFV ein Rechtsgutachten der juristischen Fakultät in Tübingen vor (Info 186).
Wichtig für die politische Diskussion: Den Stadt- und Kreiswerken sowie den Städten und Gemeinden entstehen keine Mehrkosten, da die Kosten für den Solarstrom auf die Kunden umgelegt werden können.