Keine Mehrkosten für die Stadtwerke
Das Verhältnis zwischen Solarstrom und
konventionellem Strom in der Skizze oben ist nicht maßstäblich
dargestellt.
Die kostendeckende Vergütung kann von den Eignern
der Stadt- und Kreiswerke, d.h. von den Stadtparlamenten
und Kreistagen, beschlossen werden. Die Eigner
beauftragen dann die Stadtwerke und setzen den Beschluß
durch. Wenn der Stromversorger nicht im Eigentum der Stadt oder des Kreises steht, können diese eine Vertragsanpassung im Konzessionsvertrag verlangen. Dazu liegt dem SFV ein Rechtsgutachten der juristischen Fakultät in Tübingen vor (Info 186). Wichtig für die politische Diskussion: Den Stadt- und Kreiswerken sowie den Städten und Gemeinden entstehen keine Mehrkosten, da die Kosten für den Solarstrom auf die Kunden umgelegt werden können. |