Kostendeckende Vergütung für den Strom aus jedem Kraftwerk - eine Selbstverständlichkeit in der Stromwirtschaft.


Die Stromversorger betreiben seit Jahren eigene Solarstromanlagen, deren Kosten sie auf den Stromverbraucher umlegen. Die staatliche Strompreisaufsicht erlaubt die Umlage aller Kosten auf die Strompreise, auch der Kapitalbeschaffungskosten in Höhe des durchschnittlichen Realzinssatzes umlaufender Wertpapiere im Inland.


Zulässig auch für
private Betreiber


Es war die Idee des Solarenergie-Fördervereins, daß auch die Kosten für die Netzeinspeisung von Strom aus privaten Solaranlagen auf die Stromkunden umgelegt werden dürfen.
Nach anfänglicher erbitterter Ablehnung durch NRW-Wirtschaftsminister Einert: "Ich bin nicht bereit, den Bastelladen der Solarfreaks über den Strompreis zu finanzieren!" - ergab ein vom Minister in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten durch Prof. Immenga die Zulässigkeit der Strompreisumlage.