Im Jahr 2009 wurde das Umlageverfahren durch die Verordnung zur Weiterentwicklung des bundesweiten Ausgleichsmechanismus (AusglMechV) grundsätzlich umgestaltet. Zu Recht wird seit damals die EEG-Umlage immer kritischer diskutiert.

Die Diskussion beschränkt sich allerdings fast ausschließlich auf die Folgen der Umgestaltung

  • auf den Merit-Order Effekt: Je niedriger die Einkaufspreise an der Strombörse werden, desto höher wird die von den Endkunden zu zahlende EEG-Umlage
  • und auf die ungleichmäßige Belastung der verschiedenen Stromverbraucher mit der EEG-Umlage: Betriebe, die viel Strom verbrauchen und derentwegen die Stromversorgung besonders dringend auf Erneuerbare Energien umgestellt werden sollte, werden von der Zahlung der EEG-Umlage weitgehend befreit.

Der folgende Beitrag befasst sich weniger mit den Folgen, sondern mehr mit den Ursachen der Fehlsteuerung. Er zeigt, dass die EEG-Umlage nicht die Mehrkosten der Energiewende darstellen kann, weil bereits bei ihrer Berechnung zwei logische Fehler gemacht und hingenommen werden.

Die Bezeichnung EEG-Umlage und die Art und Weise, wie der Begriff in der energiepolitischen Diskussion verwendet wird, z. B. die Ausweisung auf den Stromrechnungen, signalisieren, dass es sich bei der EEG-Umlage um die Mehrkosten handelt, die aus der Markteinführung der Erneuerbaren Energien entstehen.

 

Fehler bei der marktwirtschaftlichen Bestimmung der EEG-Umlage

Die Mehrkosten entstehen angeblich dadurch, dass die EE-Anlagenbetreiber insgesamt eine höhere Einspeisevergütung erhalten, als ihr eingespeister Strom marktwirtschaftlich wert ist. Ein Zahlenbeispiel mit frei erfundenen kleinen Zahlen soll das verständlich machen:

Den Anlagenbetreibern steht eine EEG-Einspeisevergütung von 10.000 Euro zu. Ihr EEG-Strom erzielt beim Verkauf am Spotmarkt aber nur einen Verkaufspreis von 7.000 Euro. Dann müssen die privaten Stromkunden eine EEG-Umlage von 3.000 Euro dazugeben, damit die Anlagenbetreiber die ihnen zustehende Einspeisevergütung von 10.000 Euro erhalten können. Die 3.000 Euro werden anteilmäßig auf die Stromrechnungen der privaten Stromkunden aufgeschlagen.


Die Strompreisermittlung an einem Spotmarkt ist ein anerkanntes und korrektes marktwirtschaftliches Verfahren, mit dem zu jeder Stunde des Jahres Stromangebot und Stromnachfrage einander gegenübergestellt werden, woraus sich dann für die betreffende Stunde des Jahres der Spotmarktpreis ergibt. Auf der Internetseite des SFV ist der Spotmarkt anschaulich erklärt und im Solarbrief 1/14 auf Seite 6 ff.
Es ist jedoch nicht notwendig, all diese Details zu kennen, weil der logische Fehler auch ohne Kenntnis der Details verständlich ist. Es genügt zu wissen, dass eine höhere Nachfrage die Preise steigen und eine geringe Nachfrage die Preise fallen lässt.

Wichtig ist vor allem die Information, dass die großen Stromverbraucher - also die wichtigsten Nachfrager - dem Spotmarkt im allgemeinen fern bleiben. Weniger Nachfrage bedeutet niedrigere Strompreise, bedeutet geringere Verkaufserlöse für den Strom aus Erneuerbaren Energien. Die geringeren Verkaufserlöse müssen dann durch eine Erhöhung der EEG-Umlage ausgeglichen werden, damit die Einspeiser die ihnen zustehende gesetzliche Einspeisevergütung erhalten können.

Noch einmal mit anderen Worten: Am Spotmarkt fehlt die Nachfrage der großen Stromverbraucher, da diese ihre Stromeinkäufe bereits Wochen, Monate oder Jahre vorher im Terminmarkt bei den Anbietern von Braunkohle- oder Atomstrom getätigt haben. Weil diese Stromkunden am Spotmarkt als Nachfrager fehlen, ergibt sich natürlich ein viel zu niedriger Spotmarktpreis (geringe Nachfrage lässt die Preise fallen).

Man könnte dagegen einwenden, nicht nur die Nachfrager (die am Terminmarkt befriedigt wurde) fehlten derzeit, sondern auch die dazugehörigen Anbieter. Doch dieser Einwand lässt sich leicht widerlegen. Gäbe es keinen Terminmarkt, so würden die großen Stromverbraucher als Nachfrager am Spotmarkt auftreten. Die Braunkohle- und Atomkraftwerke jedoch können am Spotmarkt nicht anbieten, denn mit den Einnahmen des Spotmarkts würden sie betriebswirtschaftlich nicht auskommen (aus diesem Grund verkaufen sie ja ihren Strom am Terminmarkt).

Fassen wir also zusammen: Die größten Stromnachfrager fehlen am Spotmarkt.

Aus diesem Grund geben die Spotmarktpreise NICHT den marktwirtschaftlichen Wert des Solar- und Windstromes an, sondern einen zu niedrigen Wert. Die EEG-Umlage ist somit höher als sie bei korrekter marktwirtschaftlicher Berechnung sein würde. Deshalb - und aus vielen anderen Gründen - fordert der SFV ein Verbot des Terminmarkts.

Spotmarkt-only!

 

Vernachlässigung der Externen Kosten

Würde man nicht marktwirtschaftlich rechnen, sondern volkswirtschaftlich, so müsste man den Wegfall der externen Kosten zusätzlich zu Gunsten der Erneuerbaren Energien berücksichtigen.

Der größte vernachlässigte Anteil besteht aus den externen Kosten der konventionellen Stromerzeugung; das sind die Kosten für die Reparatur der auftretenden Klimaschäden. Zugegebener Maßen lassen sich diese Kosten nur unter einer Fülle vager Annahmen abschätzen, deren Abschätzung bereits wie blanker Zynismus erscheint. Wie will man zum Beispiel die Anzahl der erwarteten Überschwemmungsopfer (wenn man deren Zahl abschätzen könnte) in Cent pro Kilowattstunde Braunkohlestrom umrechnen?
Allerdings ist es ein grober Fehler, wenn man einen hohen Kostenanteil, den man nicht bestimmen kann, einfach weglässt und dann weiter rechnet, als sei dieser Kostenanteil im Weiter-so-Szenario nicht vorhanden. Wer sauber argumentieren und rechnen will, muss diesen Kostenanteil Kosten(extern) als unbekannte Größe mitführen und bei der Diskussion des Endergebnis für Kosten(extern) eine untere und eine obere Grenze abschätzen.

Wäre man politisch und moralisch handlungsfähig, so müsste man noch weiter gehen. Eine Großtechnik, deren Folgen in zunehmender Unbewohnbarkeit der Erde und Millionen von Toten besteht, ist so schnell wie möglich durch eine ungefährliche Technik zu ersetzen.
"Abschalten!"