Die Vorgeschichte - der Terminhandel

Der Betreiber eines regelbaren Kohlekraftwerks hat sich im Terminhandel verpflichtet, einigen Käufern K im kommenden Jahr pünktlich und regelmäßig in der Zeit von 8:00 bis 20:00 Uhr eine vereinbarte Menge Strom zu liefern. Die Käufer haben sich verpflichtet, dafür den vereinbarten Preis P zu bezahlen.
Die durch Fettdruck hervorgehobenen Verpflichtungen sind bindend. Der Kohlekraftwerkbetreiber muss nun ein Jahr lang pünktlich die vereinbarte Menge liefern - Die Käufer K müssen ein Jahr lang den vereinbarten Preis P zahlen.
Der vereinbarte Preis P ist für den Kohlekraftwerksbetreiber kostendeckend. Er deckt dessen variable Kosten, im wesentlichen die Brennstoffkosten KV und die Fixkosten KF sowie einen kleinen Gewinn G0.

 

Das Geschehen am Spotmarkt

Nun lässt aber - nur wenige Monate nach Vertragsabschluss - die Wettervorhersage für die morgigen Mittagsstunden einen besonders hohen Anteil von Solar- und Windstromeinspeisungen erwarten.

Da eine große Zahl von Stromeinkäufern sich bereits im Terminhandel mit genügend Fossilstrom eingedeckt hat, besteht für die kommenden Mittagsstunden am Spotmarkt kaum noch Nachfrage. Das bedeutet: Es finden sich für den zu erwartenden Wind- und Solarstrom nicht genügend Interessenten. Die Spotmarktpreise Pspot werden deshalb fast zu Null werden.

Der Betreiber des Kohlekraftwerks führt jetzt folgendes Manöver durch:
Einerseits fährt er sein Kohlekraftwerk um die Mittagszeit herunter und spart damit die Brennstoffkosten (variable Kosten) KV. Andererseits kauft er am Spotmarkt der Strombörse die zu liefernde Menge Strom zum Preis Pspot ein. Er liefert sie statt des selbst erzeugten Stroms den Käufern (dazu braucht er technisch überhaupt nicht tätig zu werden, denn die fragliche Strommenge wird ja von den Solar- und Windanlagenbetreibern an seiner Statt in das Netz eingespeist und von den Käufern K aus dem Stromnetz entnommen).
Der Kohlekraftwerksbetreiber kassiert bei den Käufern K kaltblütig den vereinbarten kostendeckenden Kohlestrompreis (P = KF + KV + G0) und hat damit einen schönen Gewinn ( Gewinn = G0 + KV - Pspot ) erzielt. Dieser Gewinn hätte eigentlich den Wind- und Solaranlagenbetreibern gebührt, die den Strom erzeugt haben - aber die bekommen nur den momentanen Spotmarktpreis Pspot, also fast nichts.

 

Wie bekommen die Solar- und Windstrom-Erzeuger die ihnen gesetzlich zustehende Vergütung?

Damit die Solar- und Windstrom-Erzeuger nicht leer ausgehen, wird letztlich beim "kleinen" Strom-Endkunden die EEG-Umlage kassiert. Je geringer der erzielte Spotmarktpreis ist, desto höher wird die EEG-Umlage.

Zahlen tut also der "kleine" Stromkunde. Daran ist er schon gewohnt. Aber dass diese Zahlung unter dem Decknamen "EEG-Umlage" erfolgt, ist ein mieses Spiel, mit dem die Erneuerbaren Energien in Misskredit gebracht werden.

 

Wie kann die missbräuchliche Benachteiligung der Erneuerbaren Energien im Stromhandel unterbunden werden?

Wenn Fossilstrom mit einer angemessenen CO2-Steuer belastet würde, dann hätten die Käufer im vorbörslichen Terminhandel keinen Strom von einem Kohlekraftwerksbetreiber gekauft, denn der wäre ihnen viel zu teuer gewesen.
Sie hätten auf den Spotmarkt gewartet.
Am Spotmarkt wäre deshalb die Nachfrage größer gewesen. Der Spotmarktpreis wäre höher gewesen. Die EEG-Umlage wäre deshalb kleiner gewesen.

Also Ceterum Censeo:

Wir brauchen - auch aus den hier aufgeführten Gründen - eine hohe CO2-Besteuerung!