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Warum brauchen wir ein juristisches Gutachten

Liebe Freunde der Erneuerbaren Energien,

mit dieser Mail wenden wir uns an alle, die die weitere Demontage der Erneuerbaren Energien nicht tatenlos hinnehmen wollen.

Wir wollen nicht abwarten, bis der Regierungsentwurf zum EEG 2014 vom Bundestag verabschiedet worden ist, sondern wir wollen VORHER die
Abgeordneten zum Nachdenken bzw. Umdenken bringen.

Dazu brauchen wir Ihre Unterstützung.

Bisherige Kontaktaufnahmen mit Bundestagsabgeordneten haben uns gezeigt, dass die meisten Abgeordneten den Gesetzentwurf der Bundesregierung für einen erfreulichen Fortschritt auf dem Weg zur Energiewende halten.

Dies ist erklärlich, wenn man annimmt, dass die meisten Abgeordneten nur die ersten Seiten des über 300 Seiten starken Entwurfs gelesen haben und ansonsten "in den Details" ihren energiepolitischen Experten vertrauen, die wiederum den "Experten" des Wirtschaftsministeriums vertrauen.

Im Vorblatt zum Gesetzentwurf stehen aufrüttelnde Sätze, die jeden Umweltfreund begeistern:

Zitat aus dem Gesetzesentwurf
A. Problem und Ziel
Die Energiewende ist ein richtiger und notwendiger Schritt auf dem Weg in eine Industriegesellschaft, die dem Gedanken der Nachhaltigkeit, der Bewahrung der Schöpfung und der Verantwortung gegenüber nachfolgenden Generationen verpflichtet ist.
Zugleich macht sie die Volkswirtschaft unabhängiger von knapper werdenden fossilen Rohstoffen und schafft neue Wachstumsfelder mit erheblichen Arbeitsplatzpotenzialen.
Die Energiewende verbindet daher wirtschaftlichen mit sozialem und ökologischem Erfolg. Vor diesem Hintergrund wird die Bundesregierung die Entwicklung zu einer Energieversorgung ohne Atomenergie und mit stetig wachsendem Anteil erneuerbarer Energie konsequent und planvoll fortführen.
Die mit diesem Gesetz vorgelegte grundlegende Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2014) ist eine zentrale Maßnahme für die erfolgreiche Umsetzung der Energiewende. Ziel dieser Reform ist es, den Anteil erneuerbarer Energien an der deutschen Stromversorgung stetig zu erhöhen; bis 2050 sollen mindestens 80 Prozent des deutschen Bruttostromverbrauchs durch erneuerbare Energien gedeckt werden. Zugleich soll diese Novelle die Kostendynamik der vergangenen Jahre beim Ausbau der erneuerbaren Energien durchbrechen und so den Anstieg der Stromkosten für Stromverbraucher begrenzen. Darüber hinaus muss der weitere Ausbau der erneuerbaren Energien für alle Akteure der Energiewirtschaft planbar verlaufen, und die Strommengen müssen zu möglichst geringen volkswirtschaftlichen Kosten in das Energieversorgungssystem integriert werden. Hierfür sind in weiteren Schritten auch Reformen in anderen Bereichen der Energiewirtschaft erforderlich.

Nach diesen zukunftsweisenden Einleitungsworten halten die Abgeordneten unsere Warnungen vor den folgenden negativen Bestimmungen für das
(ihnen bis zum Überdruss vertraute) übliche Geschrei eines Lobbyverbandes vor jeder Gesetzesnovelle.

Dass in diesem Fall jedoch eine hoffnungsgebende Entwicklung rückgängig gemacht wird und dass dabei die bereits geschaffene vorbildliche
Infrastruktur zum Aufbau einer Versorgung mit Erneuerbaren Energien wieder zerstört wird, ist den Abgeordneten nicht bewusst. Und dass dabei
die wirtschaftliche Existenz von Menschen und Betrieben gefährdet und teilweise sogar vernichtet wird, die im Vertrauen auf vorangegangene
staatliche Versprechungen das Risiko einer Umstellung ihres beruflichen Lebens auf sich genommen haben, können sie sich nicht vorstellen. Und
dass der Staat dabei sogar den Schutz unserer Grundrechte auf Leben und körperliche Unversehrtheit vernachlässigt, ist ihnen offenbar noch nicht
zu Bewusstsein gekommen.

Zudem sind die 99 Paragrafen des Gesetzesentwurfs viel zu kompliziert und unverständlich, als dass sie von einem energiepolitischen Laien beim
ein- oder zweimaligen Lesen verstanden werden können.

Die Verstöße gegen Verfassungsnormen wie Vertrauensschutz und Gleichbehandlung können wir als Umweltverband den Abgeordneten nicht
begreiflich und glaubhaft machen, dazu fehlt uns die juristische Autorität.

Wer soll das Gutachten erstellen?

Wir haben uns deshalb dazu entschlossen, bei einem anerkannten Verfassungs-, Europa- und Energierechtler, Prof. Dr. Felix Ekardt, ein
Gutachten in Auftrag zu geben, das anhand einiger besonders gravierender Verstöße beispielhaft die grundgesetzliche Fragwürdigkeit des
Regierungsentwurfs herausstellt, ebenso wie seine fragwürdige Einbettung in das Europäische Rechtssystem und - nicht zu vergessen - die
Vernachlässigung des Klimaschutzes.

Dieses Gutachten soll so rechtzeitig fertiggestellt werden, dass es direkt nach der ersten Lesung in die juristische Öffentlichkeit, die Presse und in die Hände aller Abgeordneten gebracht werden kann. Wir wollen Herrn Ekardt bitten, in unserem Auftrag ein Schreiben auch an die Abgeordneten zu verfassen.

Außerdem wollen wir das Gutachten allen interessierten Umweltorganisationen zur Verfügung stellen, damit sie davon Gebrauch machen können.

Dieses Gutachten soll den Abgeordneten noch rechtzeitig bewusst machen, dass der Regierungsentwurf (ganz im Gegensatz zu der hinterhältig-freundlichen Einleitung) höchst destruktive Bestimmungen enthält.

Den Fraktionsführungen sollte das Gutachten die Möglichkeit vor Augen führen, dass es nach der Verabschiedung einer grundgesetzfraglichen
Gesetzesnovelle zu einer erfolgreichen Verfassungsbeschwerde kommen könnte.

Wer sich nicht mehr wehrt, hat schon verloren.

Wir wollen uns wehren und hoffen dass Sie uns dabei unterstützen. Sie
ahnen es schon, ein gutes Gutachten ist teuer!

Bitte überweisen Sie Ihre Spende (die ist steuerlich absetzbar) auf unser Konto bei der Pax Bank Aachen e.G.

IBAN: DE16370601931005415019 oder
BLZ: 37060193, Kto: 1005415019

Geben Sie als Verwendungszweck an: "Rettung der Energiewende"

Hier der Zeitplan für das EEG 2014:

  • 9. April   Kabinettsbeschluss
  • 8. Mai   1. Lesung im Bundestag
  • anschließend Veröffentlichung unseres Gutachtens
  • 10. Mai   Großdemo für die Erneuerbaren Energien
  • 23. Mai   1. Lesung Bundesrat im verkürzten Verfahren
  • 28. Mai Gegenäußerung der Bundesregierung
  • 26. + 27. Juni   2. und 3. Lesung im Bundestag
  • 11. Juli   2. Lesung im Bundesrat

Wie können Sie mithelfen?

Zunächst brauchen wir möglichst schnell Ihr finanzielles Signal. Wir müssen erkennen können, dass wir nicht alleine die finanzielle Last eines solchen Gutachtens und seiner Verteilung an die geeigneten Stellen stemmen müssen.

Schon jetzt zeichnet sich ab, dass der nächste Engpass die Information der Presse, des Rundfunks und des Fernsehens darstellen wird. Eine persönliche Rücksprache beim Redakteur mit einem persönlich überreichten Gutachten ist vermutlich die motivierendste Ermutigung.

Wie geht es weiter?

Wir werden unter dieser Internetadresse jeweils die neuesten Überlegungen, Planungen und Vorschläge veröffentlichen.

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Weitere Anregungen bitte an fabeck@sfv.de