Derzeit wird unter dem Namen "Integriertes Klima- und Energieprogramm" in den Ministerien Umwelt, Finanzen, Wirtschaft und Verkehr ein Klimaschutzpaket vorbereitet, das nach Willen der Bundesregierung den Herausforderungen einer umfassenden Klimaschutzpolitik gerecht werden soll. Ob die ersten Vorschläge halten, was dringend notwendig ist, sollte von allen Umweltvereinen einer kritischen Begutachtung unterzogen werden.

In dieses Klimaschutzpaket integriert werden soll das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), das in seinen bewährten Grundzügen erhalten, in wenigen Eckpunkten jedoch verändert werden soll. Im Juli stellte Bundesumweltminister Gabriel den Entwurf zum EEG-Erfahrungsbericht vor, in dem einige Vorschläge bereits formuliert waren.

Für Solarstrom werden folgende Änderungen diskutiert:

  1. Degression der Vergütung für Dachanlagen stufenweise von 5 auf 7 Prozent in den Jahren 2009 und 2010 sowie von 7 auf 8 Prozent in 2011. Degression der Vergütung für Freilandanlagen von 6,5% auf 8,5% und 9,5% im gleichen Zeitraum.
  2. Für Anlagen über 1 Megawatt soll ab 2009 eine neue Vergütungsklasse eingeführt werden (Vorschlag: 35,84 Ct/kWh).

Ebenso sollen Änderungen zur Förderung der Windenergie, der Wasserkraft, der Geothermie und den Bioenergien durchgesetzt werden. Eine Zusammenstellung der Vorschläge finden Sie im Erfahrungsbericht des BMU zum EEG hier

Kommentare und Vorschläge des SFV:

1. Mit Rücksicht auf die Notwendigkeit eines aktiven Klimaschutzes müssen die Einspeisevergütungen für Erneuerbare Energien solche Renditen ermöglichen, die den Renditen der konventionellen Stromwirtschaft entsprechen.

a) Der SFV fordert eine Erhöhung der Einspeisevergütung für Solarstrom, insbesondere eine zusätzliche Erhöhung der Vergütung bei Fassaden- und Dachintegrationen.

b) Bei der Solarstrom-Vergütung ist die Einspeisevergütung zum Jahresende nicht mehr um 5% sondern nur um 4% zu senken, damit der Ausbau der PV nach dem Jahreswechsel nicht regelmäßig ins Stocken gerät, wie das bisher stets nach der Absenkung der Einspeisevergütung für Neuanlagen der Fall war.

c) Der SFV fordert mit Rücksicht auf die zurückgehenden Ausbauzahlen und die gestiegenen Stahlpreise eine generelle Erhöhung der Windstromvergütung im Binnenland. Der SFV fordert zusätzlich eine ersatzlose Streichung der bürokratisch aufwendigen Referenzstandortbestimmungen für Windanlagen. Die Errichter von Windanlagen können selbst abschätzen, ob sich der Bau einer Windanlage rentiert oder nicht. Sie müssen nicht vor Fehlkalkulationen geschützt werden, denn die Folgen treffen nicht die Allgemeinheit sondern einzig sie selber.

2. Der SFV fordert die Einführung einer Bereitstellungsgebühr für nicht abgenommenen Strom aus fertiggestellten Erneuerbaren-Energien-Anlagen. Anlagenbetreiber müssen künftig vor dem wirtschaftlichen Risiko geschützt werden, dass ihre Anlage - ohne eigenes Verschulden - nicht angeschlossen oder der Strom nicht abgenommen werden kann. Nähere Informationen dazu finden Sie hier.

3. Der SFV fordert, die Kostentragungspflicht des Netzbetreibers bei Netzanschluss am Grundstücksanschlusspunkt von 30 KW auf 500 kW zu erhöhen (§ 13 Abs. 1 Satz 2).

4. Die Kosten für Netzberechnungen im Zusammenhang mit dem Anschluss von Anlagen zur Nutzung Erneuerbarer Energien sind in jedem Fall durch den Netzbetreiber zu tragen.

5. Jede Anlage zur Nutzung der Sonnenenergie - soweit sie im eindeutigen räumlichen Zusammenhang mit einem Gebäude steht - muss die Gebäudevergütung erhalten (unabhängig davon, welche Konstruktion der Befestigung der Solaranlage am Gebäude genutzt wird).

6. Der Nachweis, dass Solarstrom-Fassadenanlagen einen wesentlichen Bestandteil am Gebäudes ausüben müssen, soll entfallen. Der Fassadenbonus soll künftig bei allen Konstruktionen an der Fassade gewährt werden.

7. Die Zahlung kostenloser Vergütungsabschläge durch den Netzbetreiber soll gesetzlich festgelegt werden. Außerdem soll klargestellt werden, dass Anlagenbetreiber eigene geeichte Zähleinrichtungen nutzen dürfen.

8. Abzüge von der Einspeisevergütung bei Hausnetzdurchleitung müssen untersagt werden.

9. Der SFV fordert, dass das Bundesministerium für Umwelt unter Fristsetzung zur Einführung des Anlagenregisters nach § 15 Abs. 3 EEG verpflichtet wird.

Die Politik steht in der dringenden Verantwortung, eine schnellstmögliche Energiewende auf Basis Erneuerbarer Energien und Effizienzmaßnahmen auf den Weg zu bringen. Alle Barrieren müssen beseitigt und der geplante Ausbau fossiler Kraftwerke gestoppt werden.