Seit 1986 setzt sich der Solarenergie-Förderverein Deutschland (SFV) für eine rasche und vollständige Umstellung der Energieversorgung auf 100 Prozent Erneuerbare Energien ein. Uns geht es dabei um den Schutz dieser und der folgenden Generationen vor den Folgen der atomaren und fossilen Energiebereitstellung.

Klimafachleute bestätigen uns, dass die Gefahren durch den Klimawandel außerordentlich hoch sind. Auch die Bundesregierung nimmt diese Gefahren sehr ernst und beteiligt sich engagiert an den internationalen Klimakonferenzen. Der dort beschlossene Emissionshandel hat sich allerdings als Flop erwiesen. Dagegen zeigte das Erneuerbare- Energien-Gesetz eine Möglichkeit auf, den CO2-Anstieg in der Atmosphäre durch nationale Maßnahmen mit globaler Wirkung zu verringern.

Durch die kostendeckende Einspeisevergütung von Solarstrom (die auf einen Vorschlag des SFV aus dem Jahr 1989 zurückgeht) ist die Massenproduktion von Solarmodulen und Wechselrichtern in Gang gekommen und hat global den Solarmodulpreis fast auf ein Zehntel und den Solaranlagenpreis etwa auf ein Fünftel gesenkt.

In Deutschland wurden allein im Jahr 2010 etwa 7,4 Gigawatt Solarmodule neu installiert, die an sonnigen Tagen mittags so viel Leistung erzeugen wie 7 große Braunkohlekraftwerksblöcke. Im Jahr 2011 waren es weitere 7,5 Gigawatt.

Würden endlich auch dezentrale Energiespeicher in entsprechender Weise durch finanzielle Anreize zur Marktreife gebracht, so könnte bald der Strom aus Solar- oder Windanlagen mit den dazugehörigen Speichern weltweit billiger sein als Strom aus Dieselgeneratoren oder neuen Kohlekraftwerken. Von da an würde die weitere Entwicklung von alleine in die richtige Richtung laufen. So hätte unser Konzept der nationalen Initiativen globale Wirkung.

Seit 2008 vesucht nun aber die Bundesregierung den Ausbau der Erneuerbaren Energien auszubremsen. Dazu wurde im Sommer 2008 der sogenannte „atmende Deckel“ beschlossen (§ 20 Abs. 2a EEG 2009):

Jede Überschreitung einer vom Gesetzgeber letztlich willkürlich festgelegten jährlichen Ausbaumenge wird durch eine noch strengere Absenkung der Einspeisevergütung für alle folgenden Solarstromanlagen sanktioniert. Die Gesetzgebung hat seitdem immer unverhohlener die Drosselung des solaren Zubaus zum Ziel. Insbesondere an den letzten beiden EEG-Änderungen lässt sich dieses Ziel nachweisen. Der weitere Fortgang des Klimawandels und die dadurch zu erwartenden katastrophalen Schäden und einschließlich Verletzungen der körperlichen Unversehrtheit und des Überlebens werden ausgeblendet.
Die beiden letzten EEG-Gesetzesänderungen liegen noch nicht einmal ein Jahr zurück, so dass eine Verfassungsbeschwerde fristgerecht innerhalb eines Jahres eingelegt werden kann.

Politische Parteien sind zu einer Verfassungsbeschwerde berechtigt, sowie jeder der persönlich betroffen ist. Eltern könnten auch als gesetzliche Vertreter ihrer unmündigen Kinder Beschwerde einlegen (je jünger ein Mensch ist, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass er ganz persönlich unter dem Klimawandel leiden wird).

Auch wenn die Erfolgsaussichten nur gering sind; die Tatsache, dass sich Organisationen und Bürger mit einer Verfassungsbeschwerde - dem äußersten gewaltfreien und gesetzlichen Mittel - gegen eine verantwortungslose Gesetzgebung zur Wehr setzen, hat schon einen Wert für sich.

Wir halten die Zeit für gekommen, dass in der öffentlichen Diskussion zur Energiepolitik die Verpflichtung des Gesetzgebers zum Schutz der Bürger vor der rücksichtslosen Zerstörung der Lebensgrundlagen durch die konventionelle Energiewirtschaft plakativ herausgestellt wird.

Zwar bleibt es jeder Regierung überlassen, mit welchen Mitteln sie Leben und körperliche Unversehrtheit ihrer Bürger schützt, aber die Verzögerung des solaren Ausbaus tut das Gegenteil. Sie wäre unseres Erachtens verfassungsrechtlich allenfalls dann vertretbar, wenn sie die zwingende Voraussetzung dafür wäre, an anderer Stelle eine umso schnellere Bekämpfung des Klimawandels zu ermöglichen. Doch dies ist nicht ersichtlich, es sei denn, man betrachtet den Bau neuer Braunkohlekraftwerke als Beitrag gegen den Klimawandel.

Weitere Infos
„Menschenrechte und Klimapolitik“ von Prof. Dr. Felix Ekardt, LL.M., M.A.,
unter http://www.sfv.de/pdf/Gutachten__Prof_Ekardt_Endfassungpdf.pdf,