Kurzinformationen

Wind- und Solaranlagen bieten bekanntlich eine fluktuierende Stromerzeugung. Somit werden Speicher benötigt, um die Stromversorgung auch in windstillen und sonnenarmen Zeiten zu gewährleisten. Energie-Speicher sind unverzichtbar für eine erfolgreiche Energiewende.

Für die Photovoltaik eignen sich besonders Pufferspeicher, die eine Glättung der wechselnden Solarstromeinspeisung ermöglichen. Die Technik für Solarstrom-Pufferspeicher ist bereits am Markt verfügbar, sie rechnet sich aber derzeit noch nicht. Eine Markteinführung mit dem Ziel einer Verbilligung durch Massenproduktion ist notwendig.

Der SFV schlägt zur Markteinführung von Solarstrom-speichern vor, die Einspeiseleistung der PV-Anlage auf 30 Prozent der Peakleistung zu begrenzen und die „Stromüberschüsse“ zwischenzuspeichern. Dieses Konzept soll sich durch eine erhöhte Vergütung der eingespeisten Kilowattstunden tragen [1]. Leider findet es bisher keine politische Mehrheit.

Die bisherigen initierten Förderprogramme (s.u.) reichen nach Meinung des SFV nicht aus, die notwendige Massenproduktion von Pufferspeichern anzuregen.

Das bis 31.12.2015 befristet aufgelegte KfW-Förderprogramm zur Finanzierung von Batteriespeichersysteme in Kombination mit PV-Anlagen sah einen Zuschuss zur Investition des Speichers vor. Laut einer Pressemitteilung der KfW vom 17.11.2015 wurden dadurch bis zum 30.09.2015 ca. 14.000 netzdienliche Solarstrom-Speicher gefördert [2]. Diese stellen im Vergleich zur Zahl installierter PV-Anlagen leider nur einen verschwindend geringen Bruchteil dar.

Minister Gabriel verkündete zunächst noch Anfang November 2015, das Programm nicht fortführen zu wollen. Auf Grund der öffentlichen Kritik entschied er sich Ende November 2015 um. Seit dem 1.3.2016 können nun wieder Anträge zur Finanzierung von Batteriespeichern gestellt werden. Dem neu aufgelegtem Speicherförderprogramm zufolge kann der Kauf von stationären, systemdienlichen Batteriespeichersystemen in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage zukünftig wieder mit einem Zuschuss gefördert werden. Die Höhe des Zuschusses soll regelmäßig überprüft und in einem bestimmten Rhythmus angepasst werden. Eckpunkte s. Kasten

Eckpunkte KfW-Programm Erneuerbare Energien "Speicher"


Förderprogramm der KfW "Erneuerbare Energien - Speicher“ (275)

  • Laufzeit: 1.3.2016 bis 31.12. 2018
  • Gesamt-Fördervolumen: 30 Mio. Euro
  • Förderung eines Zuschusses zur Tilgung des für die Investition bei der KfW in Anspruch genommenen Kredits
  • für PV-Neuanlagen und Speichernachrüstung von Photovoltaik-Anlagen, die nach 31.12.2012 in Betrieb gingen und eine installierte Leistung von 30 kWp nicht überschreiten
  • PV-Anlage darf höchstens 50 % der installierten Leistung in das Stromnetz abgeben
  • Batterien müssen Zeitwertersatzgarantie des Herstellers von 10 Jahren vorweisen

(Veröffentlichung der amtlichen Fassung im Bundesanzeiger unter "BAnz AT 29.02.2016 B1" am 29.2.2016)

Außerdem besteht die Möglichkeit, Batteriespeicher auch über die Förderprogramme ‚Erneuerbare Energien (270, 274)‘ und ‚Energieeffizient Bauen (153)‘ zu finanzieren.

Einige Bundesländer bieten auch eigene Förderprogramme für Energiespeicher an. Eine Auswahl finden Sie im untenstehenden Kasten. Diese können sich jedoch je nach Ziel der Förderung z.B. hinsichtlich des Fördergegenstands, Antragsberechtigte, Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen u.a. unterscheiden. Eine Nachfrage zu einer möglichen Förderung eines Energiespeichers, auch bei den kommunalen Energieversorgern, empfiehlt sich.

Speicher-Finanzierungsprogramme (Auswahl)

Bundesweites Förderprogramm:
Förderprogramm der KfW "Erneuerbare Energien - Speicher“ (275) wird zum 1.3.2016 fortgesetzt.

Batteriespeicher können auch in den KfW-Programmen "Erneuerbare Energien“ (270, 274) und "Energieeffizient Bauen“ (153) mitfinanziert werden. Infos unter https://www.kfw.de

Förderprogramme der Länder (Auswahl):
Bayern: 10.000 Häuser-Programm Gefördert werden u.a. netzdienliche PV-Speichersysteme in Ein- und Zweifamilienhäusern.

Baden-Württemberg: Förderung von Demonstrationsprojekten; Smart Grids und Speicher

Saarland: Förderung von elektr. Energiespeicher- systemen:

Sachsen-Anhalt: Zuschüsse für Investitionen in die Elektromobilität

Kommunale Förderprogramme
Einige Kommunen und/oder kommunale Stromversorger wie (z.B. STAWAG, Detmold Stadtwerke GmbH, Wuppertal WSW Energie & Wasser AG) unterstützen z.B. den Kauf von Elektromobilen durch einen Zuschuss; eine Nachfrage empfiehlt sich.

Privatwirtschaftliche Programme
Landwirtschaftliche Rentenbank: Energie vom Land
GLS-Bank: Finanzierung von Projekten der Branche Energie


 
Quellen:
[1] Fernübertragungstrassen oder Speicherausbau - Folienvortrag, http:// www.sfv.de/artikel/fernuebertragungstrassen_oder_speicherausbau. htm
[2] KfW-Programm Erneuerbare Energien Speicher endet zum 31.12.2015 https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/Pressemitteilungen/Pressemitteilungen-Details_310848.html