Bis Ende 2018 förderte die Bundesrepublik den Kauf von Batteriespeichern durch zinsgünstige Kredite und Tilgungszuschüsse der KfW-Bank. Nach Ablauf des KfW-Förderprogramms 275 ist nun nur noch eine Förderung aus dem Programm 270 möglich, der keinen Zuschuss mehr beeinhaltet. Die Zinskonditionen und weitere Informationen erhalten Sie hier

In einzelnen Bundesländern und Kommunen gibt es jedoch Programme, über die Sie auch noch Zuschüsse erhalten können. In der Regel gilt, dass mit Bau und Installation erst nach Bewilligung der Förderung begonnen werden darf und der Antragsteller im jeweiligen Bundesland oder Gemeinde wohnen bzw. seinen Firmensitz haben muss. Vor Antragstellung empfiehlt es sich den aktuellen Stand der Förderung zu überprüfen bzw. zu erfragen, da die Fördermittel oft begrenzt und schnell ausgeschüttet sind.

Beachten Sie: Den Antrag auf Zuschuss für eine Photovoltaik-Anlage oder einen Batteriespeicher müssen Sie in aller Regel stellen, bevor Sie die Anlage kaufen. Auch um den Kredit bei der KfW müssen Sie sich vor dem Kauf kümmern.
Sobald Sie einen Bescheid erhalten, dass Ihr Antrag eingegangen oder bewilligt ist, können Sie in der Regel die Anlage installieren lassen.

Außerdem bieten auch einzelne Stromanbieter Speicher-Förderprogramme an.

Ist Ihre Stadt oder Gemeinde und Stromanbieter nicht aufgeführt?
Erkundigen Sie sich trotzdem über bestehende oder geplante Speicherförderungen.

Die nachfolgende Zusammenstellung erhebt nicht den Anspruch auf Vollständigkeit. Wenn in Ihrer Kommune auch Speicher-Förderprogramme angeboten werden, melden Sie sich gern bei uns. Ebenso freuen wir uns, wenn Sie uns auf Änderungen der Förderprogramme hinweisen.

Wo werden Speicher gefördert?



Baden-Württemberg

Bis Ende 2019 wird ein Investitionszuschuss für „Netzdienliche Photovoltaik-Batteriespeicher“ in Verbindung mit einer neu zu errichtenden Photovoltaikanlage gewährt. Das Mindestinstallationsverhältnis beträgt
1,2 kWp je 1 kWh.
Der Einbau eines größeren Speichers ist erlaubt. Die das Verhältnis übersteigende Speicherkapazität wird nicht gefördert.

Die Förderung wird pro Batteriespeicher in Euro je Kilowattstunde (kWh) nutzbarer Speicherkapazität des Batteriespeichers als Investitionszuschuss gewährt, ist jedoch auf maximal 30 Prozent der Nettoinvestitionskosten des Batteriespeichersystems begrenzt. Die Investitionen in eine Photovoltaik-Anlage werden hierbei nicht berücksichtigt.

Der Zuschuss beträgt nach neuestem Stand im Februar 2019 für Speicher in Verbindung mit PV-Anlagen

  • mit bis zu 30 Kilowatt Leistung 200 Euro pro Kilowattstunde Speicherkapazität
  • mit mehr als 30 k/Wh 300 Euro pro Kilowattstunde Speicherkapazität

Achtung: Ausnahmen für Anlagen mit Fernsteuerbarkeit:
Sind PV-Anlagen von Antragstellern mit technischen Einrichtungen ausgestattet, die die Pflicht nach § 9 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EEG (ferngesteuerte Reduzierung der Einspeiseleistung bei Netzüberlastung durch Netzbetreiber) erfüllen, entfällt künftig die bisherige Wirkleistungsbe-grenzung auf 60 Prozent der installierten Leistung (PV-Anlagen > 30 kWp) bzw. auf 50 Pro-zent der installierten Leistung (PV-Anlagen < 30 kWp).

Photovoltaik-Anlagen zwischen 10 und 14 Kilowatt Peak installierter Nennleistung werden mit 400 Euro zusätzlich gefördert.

An die PV-Anlage und den Batteriespeicher gelten grundsätzlich die technischen Anforderungen des
KfW-Förderprogramms „Erneuerbare Energien – Speicher“ (Nr. 275).
Photovoltaikanlage und Batteriespeicher müssen in Baden-Württemberg errichtet und mind. fünf Jahre betrieben werden.
Die Landeskreditbank Baden-Württemberg – Förderbank (L-Bank)übernimmt die Abwicklung der Förderung.

Achtung: Das Fördervolumen von 10 Millionen Euro ist bald ausgeschöpft! Wenn diese Summe erreicht ist, wird das Förderprogramm eingestellt. Auf Grund der anhaltend großen Beliebtheit könnte dies schon ca. Mitte Juni 2019 der Fall sein!

Weitere Informationen zum Förderprogramm „Netzdienliche Photovoltaik-Batteriespeicher“ finden Sie auf der Seite des
Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Würtemberg

sowie auf der Seite der Landeskreditbank Baden-Württemberg, wo Sie auch einen Link zur Antragstellung finden.


Hinweis: Der Fördertopf für die Förderung netzdienlicher Photovoltaik-Batteriespeicher ist vollständig ausgeschöpft. Es können keine weiteren Anträge mehr gestellt werden. Eine erneute Aufstockung oder Förderprogramme ähnlicher Art sind derzeit nicht in Planung.


Thüringen

Errichten Sie eine neue Photovoltaik-Anlage mitsamt einem Batteriespeicher zur Eigenversorgung, können Sie eine Förderung für die PV-Anlage erhalten. Der Zuschuss beträgt 900 Euro pro Kilowatt Leistung. Bedingung: Die PV-Anlage muss mindestens 1.000 Euro kosten und darf maximal zehn Kilowatt Leistung haben, wenn Sie als Privatperson einen Förderantrag stellen. Beachten Sie zudem: Es werden nur Solarstromanlagen gefördert, die maximal so viel Strom erzeugen können, wie Sie im Schnitt pro Jahr verbrauchen.

Für einen Batteriespeicher – egal ob gemeinsam mit der PV-Anlage angeschafft oder zu einer bestehenden nachgerüstet – gibt es 300 Euro pro Kilowattstunde Speicherkapazität. Bedingung ist, dass Sie Dank des Speichers mehr als 60 Prozent des eigenen Solarstroms selbst nutzen können. Die Ausgaben für den Speicher müssen ebenfalls mindestens 1.000 Euro betragen.

Das Förderprogramm läuft bis Ende 2022.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Thüringer Aufbaubank


aktueller Hinweis:

In Anbetracht der aktuellen Krisensituation wird bis auf Weiteres ein Antragsstopp ausgesprochen. Dies dient vor allem dazu, die große Anzahl an vorliegenden förderfähigen Anträge zu bearbeiten. Bitte informieren Sie sich über die sozialen Kanäle der Thüringer Aufbaubank wann der Antragsstopp aufgehoben wird.
https://aufbaubank.de/Foerderprogramme/Solar-Invest


NRW

Im Rahmen von progres.nrw. werden innerhalb des Förderbausteins Markteinführung gefördert:

  • Stationäre elektrische Batteriespeicher in Verbindung mit einer neu zu errichtenden Photovoltaikanlage
  • Für jede Photovoltaikanlage und für jeden Standort ist die Anzahl der förderfähigen Batteriespeicher auf ein Batteriespeichersystem beschränkt.
  • Die Kapazität des Batteriespeichers in Kilowattstunden darf maximal doppelt so groß sein wie die installierte Leistung der neu errichteten Photovoltaikanlage in Kilowatt-Peak.

Gefördert werden:
Privatpersonen
freiberuflich Tätige
Unternehmen, insbes. kleine und mittlere Unternehmen

  • mit Sitz in NRW

Konditionen: 200 Euro pro kWh Speicherkapazität

Anträge können bis zum 20. November 2020 (eingehend bei der Bezirksregierung Arnsberg) gestellt werden.

Weitere Informationen und Antragsformulare finden Sie hier


Berlin

Das Programm vom 1.10.2019 richtet sich an Privathaushalte, Unternehmen und Bezirke.
EnergiespeicherPLUS bezuschusst anteilig die Anschaffungskosten eines stationären und netzdienlichen Speichersystems. Gewährt werden Projektförderungen in Form nicht rückzahlbarer Festbetragsfinanzierungen.

Eine Förderng erhält, wer folgende Bedingungen erfüllt:

  • der Speicher wird zusammen mit einer neuen Photovoltaik-Anlage installiert,
  • bleibt mindestens drei Jahre in Betrieb und weist eine Zeitwertersatzgarantie von mindestens zehn Jahren auf und
  • die Photovoltaik-Anlage muss entweder fernsteuerbar sein oder darf mit maximal 50 Prozent ihrer Nennleistung ins Stromnetz einspeisen. Diese Leistungsbegrenzung ist über die gesamte Lebensdauer der PV-Anlage einzuhalten.

Pro kWh nutzbarer Speicherkapazität wird die jeweilige Speichereinheit mit 300 EUR bezuschusst. Die Gesamtfördersumme ist dabei je System auf maximal 15.000 EUR begrenzt. Für Solarstromspeicher mit Erzeugungs- oder Verbrauchsprognosen wird ein Bonus i. H. v. 300 EUR gewährt.

Weitere Informationen und Antragsformulare finden Sie hier

Hinweis: In der aktuellen Corona-Krise müssen Antragsteller mit einer längeren Bearbeitungszeit rechnen.


Brandenburg

Seit dem 1.11.2019 gibt es ein neues Förderprogramm für Kleinspeicher in Privathaushalten, das an das letztjährige 1000-Speicher-Programm anknüpft.
Die erste Runde zur Antragstellung im Kleinspeicher-Programm ist mit 500 Anträgen erfolgreich beendet worden. Derzeit werden die Förderanträge geprüft und entschieden.
Informationen wann die nächste Antragsrunde startet, bekommen Sie hier
oder über den Newsletter an gleicher Stelle


Sachsen

Der Freistaat Sachsen fördert über das Programm Richtlinie Speicher seit Januar 2018 die Anschaffung von Batteriespeichern zur Speicherung von eigenem Solarstrom. Dabei gilt:

  • der Speicher muss mindestens zwei Kilowattstunden Speicherkapazität haben
  • und dauerhaft mit einer Photovoltaikanlage und dem öffentlichen Stromnetz gekoppelt sein
  • die Photovoltaik-Anlage darf nach Installation des Speichers nur noch mit maximal 50 Prozent ihrer Leistung ins Stromnetz speisen und
  • es darf sich nicht um eine Bleibatterie handeln – diese sind seit Dezember 2019 vom Förderprogramm ausgeschlossen.

  • Die Zuschusshöhe beträgt 1.000 Euro, wenn der Lithium-Ionen-Speicher zusammen mit der Photovoltaik-Anlage gekauft wird, plus
  • pro kWh Nutzkapazität 200 Euro (mind. 2 kWh Nutzkapazität)
  • Stromspeicher mit Ladestation erhalten zusätzliche Förderungen

Für Stromspeicher, die nicht auf Blei- oder Lithium-Ionen-Technologien basieren (Modellvorhaben), gelten abweichende Konditionen. Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB)

Alle weiteren Informationen und Downloads zu Förderanträgen finden Sie auf der Seite der
Sächsischen Aufbaubank

Neu: Antragsstopp für Bleispeicher
Für Investitionen für Anlagen zur Speicherung von elektrischer Energie (Stromspeicher, einschließlich Quartierspeicher und Nachrüstsätze), die auf Blei-Technologien basieren (konventionelle Stromspeicher), auch in Verbindung mit Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge ist eine Antragstellung ab 12. Dezember 2019 nicht mehr möglich!


Sachsen-Anhalt

Sachsen-Anhalt gewährt im Rahmen seiner Speicherförderung einen Investitionszuschuss von bis zu 30 Prozent bis zu maximal 5.000 Euro. Die Förderung ist möglich für den Bau einer neuen oder die deutliche Erweiterung einer bestehenden Photovoltaikanlage (mindestens Verdopplung der Leistung). Zusätzliches Geld gibt es für die Installation eines Ladepunktes für die Elektromobilität. Eine Besonderheit der Förderung ist die Klausel, dass nicht durch die eigene PV-Anlage erzeugter Strombedarf durch den Bezug von Strom aus erneuerbaren Energien gedeckt sein muss. Dazu ist ein zertifizierter Grünstrom-Liefervertrag nachzuweisen.

Zielgruppe
: natürliche Personen, Unternehmen und Mieterstromprojekte
Was wird gefördert: Beschaffung und Errichtung eines Stromspeichers für Photovoltaikanlagen mit einer installierten Leistung von bis zu 30 kWp. Mieterstrommodelle werden bis zu einer installierten Leistung von 100 kWp gefördert.
Förderhöhe: Die Höhe der Zuwendung beträgt bis zu 30 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens 5.000 Euro je Vorhaben. Die Installation eines Ladepunktes für Elektrofahrzeuge mit einer Ladeleistung von mindestens 3,7 Kilowatt wird zusätzlich mit einem einmaligen Bonus von bis zu 1.000 Euro gefördert.
Art der Förderung: nicht rückzahlbarer Zuschuss
Bedingungen: mind. 10 Jahre Zeitwertersatzgarantie für Batterien, 5 Jahre Zweckbindung, Eigenverbrauchsanteil des Jahresverbrauchs (Autarkiegrad) muss bei mindestens 50 % liegen, Verhältnis von Nennleistung der Photovoltaikanlage zur nutzbaren Speicherkapazität muss mindestens 1,2 kWp je 1 kWh betragen

Der nächste Stichtag für die Antragstellung ist der 31. März 2021

Alle weiteren Informationen zu Förderbedingungen sowie downloadbare Merkblätter, Anträge und Kontaktadressen finden Sie hier



Bayern

Im Rahmen des von der Bayerischen Staatsregierung aufgelegten 10.000-Häuser-Programm unterstützt das PV-Speicherprogramm Besitzer von Ein- und Zweifamilienhäusern bei der Installation einer neuen Photovoltaikanlage mit Speicher und gewährt einen attraktiven Zuschuss für den Batteriespeicher.

Der Basiszuschuss von 500€ wird ab einer Speicherkapazität von 3 kWh gewährt. Pro zusätzliche Kilowattstunde Speicherkapazität wird die Förderung um 100 € aufgestockt. Die Maximalförderhöhe beträgt 3200 € ab 30 kWh Speicherkapazität.

Das Verhältnis der Speicherkapazität zur Leistung der Photovoltaik-Anlage muss bei mindestens eins zu eins liegen. Wenn die Leistung der Photovoltaik-Anlage kleiner als die Kapazität des Speichersystems ist, wird die Batterie entsprechend geringer gefördert.

Das Programm läuft offiziell bis zum 31. Juli 2022.
Zum Zeitpunkt der elektronischen Antragstellung bereits begonnene oder abgeschlossene Vorhaben sind nicht förderfähig.

Förderbedingungen:

  • Erst-/ oder Ergänzungsinstallation eines neuen Batteriespeichers jeweils in Verbindung mit einer neuen PV- Anlage
  • Nutzbare Speicherkapazität größer als 3,0 kWh
  • Batterieschnittstelle zur Kommunikation und Fernsteuerung
  • Intelligentes Energiemanagementsystem
  • Förderfähig ist nur die nutzbare Speicherkapazität in kWh, der eine mindestens gleich hohe Leistung der PV-Anlage in kWp gegenübersteht
  • Zeitwertersatzgarantie – Zeitraum zehn Jahre

Auch die Installation einer Ladesäule wird mit einem Zuschuss von 200€ unterstützt, wenn die Ladestation in das intelligente Energiemanagementsystems des Batteriespeichers eingebunden ist.

Weitere Informationen zum 10000 Häuser Programm im
Energieatlas Bayern


Aktuelle Information zum bayrischen Förderprogramm in der Corona Krise:
Das Wirtschaftsministerium in München hat klargestellt, dass die Förderung nicht auf Eis liegt, sondern nur die Bearbeitung der Anträge vorübergehend ausgesetzt ist. Daher verzögern sich derzeit die Bescheide und die Auszahlung der Zuschüsse für Speichersysteme, die in Kombination mit neuen Photovoltaik-Anlagen installiert werden.
Das PV Speicherprogramm wird in der bisherigen Form unverändert fortgeführt. Anträge können bis auf Weiteres ohne Einschränkung gestellt werden.
Nach der automatischen Registrierung und Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn können entsprechende Aufträge für die Installation der Speichersysteme erteilt werden.

Nachzulesen unter:
Energieatlas Bayern


Rheinland-Pfalz

Das "Solar-Speicher-Programm" ist Teil des engagierten Vorhabens, langfristig rund ein Viertel der Stromerzeugung mit Photovoltaik zu decken. Die Nachrüstung bestehender Photovoltaikanlagen mit einem Speicher wird über das Programm leider nichtgefördert.

Zielgruppe
: Kommunale Gebietskörperschaften und ihre Schulen, Privathaushalte
Was wird gefördert: Stromspeicher in Verbindung mit einer neu zu errichtenden Photovoltaik-Anlage. Unterscheidung in Privathaushalte und größere Gemeindespeicher
Förderhöhe: 100 Euro/kWh, max. 1.000 € pro Installation für Privatspeicher, max. 10.000 € pro Installation für Gemeindespeicher
Art der Förderung: nicht rückzahlbarer Zuschuss
Bedingungen: Privathaushalte: min. 5 kWh Speicher, Neubau von min. 5 kWp Photovoltaikanlage, Einspeisebegrenzung von 50 % am Netzeinspeisepunkt
Gemeinden: min. 10 kWh Speicher, Neubau von min. 10 kWp Photovoltaikanlage, Einspeisebegrenzung von 60 % am Netzeinspeisepunkt
allgemein: Zeitwertersatzgarantie auf die Batterien von 10 Jahren, 50% Eigenverbrauch
Fristende für Förderanträge: Förderprogramm ist auf 5 Millionen Euro begrenzt

Alle weiteren Informationen zu Förderbedingungen sowie downloadbare Merkblätter, Anträge und Kontaktadressen finden Sie hier



Kommunen und Landkreise

Neben bundes- oder landesweiten Förderungen gibt es auch einige Städte in Bayern und NRW, die die Installation von Photovoltaikanlagen und Stromspeicher bezuschussen. Es lohnt sich auch bei den hier nicht aufgeführten Städten und Landkreisen, nach den aktuellen Förderbedingungen für Speicher zu fragen.


Braunschweig

Braunschweig bezuschusst Photovoltaik-Anlagen und Batteriespeicher in der Stadt, wenn Ihnen das Haus oder Grundstück gehört oder Sie es gemietet oder gepachtet haben. Für PV-Anlagen bis zehn Kilowatt Leistung erhalten Sie pauschal 500 Euro, für größere Anlagen 1.000 Euro. Stecker-Solar-Module sind von der Förderung ausgenommen.

Für die Anschaffung eines Batteriespeichers wird ein Zuschuss von pauschal 500 Euro gewährt, wenn

  • der Speicher hat mindestens drei Kilowattstunden Speicherkapazität,
  • Sie schaffen den Speicher entweder zusammen mit einer neuen PV-Anlage an oder rüsten ihn zu einer seit 2013 in Betrieb gegangenen PV-Anlage nach,
  • der Speicher hat eine Zeitwertersatzgarantie von mindestens zehn Jahren und ist mindestens fünf Jahre lang zu betreiben.

Alle weiteren Informationen zu Förderbedingungen sowie downloadbare Merkblätter, Anträge und Kontaktadressen finden Sie
beim Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz



Stadt München


Die Stadt München hat im April 2019 das Förderprogramm Energieeinsparung gestartet.

Gefördert werden Neuinvestitionen in stationäre Batterien (z.B. Lithium-Ionen- und Salzwasserbatterien) zur Speicherung von Strom aus Photovoltaikanlagen in Gebäuden, in denen der Strom selbst verbraucht wird. Gefördert wird für jede Photovoltaikanlage nur ein Batteriespeichersystem.

-300 € je kWh Nutzkapazität, jedoch maximal 50 Prozent der förderfähigen Investitionskosten (netto), Maximale Förderhöhe: 15.000 €
-Bleibatterien und Lithium-Mangan-Kobalt-Oxid-Batterien (LNMC) sowie Prototypen werden nicht gefördert.

  • Der Batteriespeicher muss eine Notstrom-Option enthalten, damit es im Falle eines Stromausfalls möglich ist, den Bewohnerinnen und Bewohnern z.B. eine Steckdose zur Verfügung zu stellen oder die Heizungspumpe für kurze Zeit weiter zu betreiben.
  • in Kombination mit einer qualitätssichernden Baubegleitung kann ein Förderbonus gewährt werden.

Neu: Für Anträge ab dem 18.03.2020 sind LNMC-Batterien zum vollen Fördersatz förderfähig.

Einen Förderantrag stellen Sie online und zwar, ehe Sie ein Installationsunternehmen beauftragen. Sie haben anschließend zwei Jahre Zeit, die Anlage errichten zu lassen.

Bis 31. März 2022 können Sie einen Antrag auf Förderung stellen.

Weitere Richtlinien zum Förderprogramm finden Sie auf der Seite der
Stadt München
und hier


Freiburg im Breisgau


Die Stadt Freiburg fördert über das Programm Klimafreundlich wohnen Batteriespeicher aus Lithium-Ionen-Zellen, die gemeinsam mit einer Photovoltaik-Anlage neu angeschafft werden.

Die Stadt gewährt einen Zuschuss von

  • 150 Euro Zuschuss pro Kilowattstunde Speicherkapazität , sofern die PV-Anlage mindestens 1,25 Kilowatt Leistung je Kilowattstunde Speicherkapazität hat.

Maximalhöhe: 1.500 Euro

  • Für Stecker-Solar-Module gibt es eine pauschale Förderung von 200 Euro

Auch wer sein Dach mit so viel Photovoltaik-Leistung belegt, dass er seine Wärmeversorgung zu mindestens 15 Prozent mit Solarstrom deckt, kann einen Zuschuss erhalten:

  • 150 Euro pro Kilowatt Leistung

Maximal können es 1.500 Euro sein

  • Das Erstellen der ersten Steuererklärung zur Solaranlage fördert die Stadt mit 500 Euro.

Zu beantragen sind die Fördermittel bis zu sechs Monate nach Installation der jeweiligen Anlage. Die Formulare für Förderanträge stehen zum Download bereit, sind auszufüllen und an das Umweltschutzamt Freiburg zu senden. Erst wenn alle Unterlagen vorliegen, bearbeitet die Stadt den Antrag.

Darüber hinaus bietet Freiburg eine kostenlose Beratung für alle, die sich für den Betrieb einer Photovoltaik-Anlage interessieren.

Förderrichtlinien, Anträge und Kontaktadressen finden Sie auf den Seiten des Umweltams Freiburg

hier


Düsseldorf


Eine Förderung ist möglich wenn ein Stromspeicher in Kombination mit der Photovoltaikanlage errichtet oder eine bestehende Photovoltaikanlage bis 30 kWp um einen Speicher ergänzt wird. Die Förderhöhe beträgt 20% der anrechenbaren Brutto-Investitionskosten (einschließlich Gerätekosten).

Wird die Solaranlage neu errichtet und mit einem Speicher ausgestattet, kann der Hauseigentümer eine zusätzliche Förderung des Landes bekommen.

weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Umweltamtes der
Stadt Düsseldorf


Münster


In Münster gibt es seit Juni 2018 ein Förderprogramm zur Anschaffung neuer Batteriespeicher. Für Speicher mit Lithium-Eisen-Phosphat-Zellen können Einwohner der Stadt pauschal 1.000 Euro Zuschuss erhalten. Für Salzwasserbatterien sogar 1.500 Euro.

Die Förderung erhalten Sie unter diesen Voraussetzungen:

  • Sie errichten den Speicher zusammen mit einer netzgekoppelten Photovoltaik-Anlage auf Ihrem Wohngebäude oder auf dem Grundstück Ihres Wohngebäudes,
  • die Solarstromanlage hat zwischen 5 und 30 Kilowatt Leistung und
  • sie speist den erzeugten Strom mit maximal 60 Prozent dieser Leistung ins Netz und
  • der Speicher hat eine Zeitwertersatzgarantie von mindestens sieben Jahren.

Förderantrag schriftlich beim Amt für Wohnungswesen und Quartiersentwicklung einreichen – bevor Sie einen Auftrag zur Installation der Anlagen erteilten.
Das Programm läuft bis Ende 2020.

Förderrichtlinien und Anträge zum downloaden sowie Kontaktadressen finden Sie auf der Seite der
Stadt Münster


Gemeinde Wallenhorst

  • Gefördert werden stationäre Batteriespeichersysteme in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage, die an das - elektrische Netz angeschlossen ist.
  • Es wird das stationäre Batteriespeichersystem im Rahmen der Neuerrichtung einer Photovoltaikanlage oder als nachträgliche Installation zu einer bestehenden Photovoltaikanlage bezuschusst.
  • Der Batteriespeicher muss eine nutzbare Mindestspeicherkapazität von 2,5 kWh aufweisen und der Händler eine Zeitwertersatzgarantie für einen Zeitraum von mindestens zehn Jahren geben.

Der Zuschuss beträgt 500 Euro.
Die ordnungsgemäße und sichere Inbetriebnahme ist durch eine geeignete Fachfirma zu bestätigen und nachzuweisen. Eigenbauanlagen und gebrauchte Anlagen sind von der Förderung ausgeschlossen.

Weitere Informationen zum Förderprogramm der Gemeinde Wallenhorst finden Sie hier



Stromanbieter und Stadtwerke

Darüber hinaus gibt es einige Stromanbieter und Stadtwerke, die den Einbau von Batteriespeichern bezuschussen.
Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Fördermittel ist in der Regel das Bestehen eines wirksamen Strom-/ Erdgas-bzw.Wärmeliefervertrages
mit dem jeweiligen Anbieter.


Stadtwerke Energie Jena-Pößneck


Der Zuschuss bei Kauf eines Batteriespeichers sowie bei Pacht eines auf Eigenverbrauch optimierten Solardaches beträgt jeweils 300 Euro.

Weitere Informationen, Förderrichtlinien und Anträge zum Förderprogramm der Stadtwerke Jena finden Sie hier


Energie Waldeck-Frankenberg GmbH


Bei Anschaffung eines Photovoltaik-Solarspeichers (4 kWh bis 15 kWh) können Kunden eine Förderung von 200 Euro erhalten.
Weitere Informationen zum Förderprogramm der Energie Waldeck-Frankenberg GmbH erhalten Sie hier


Elektrizitätswerke Schönau EWS


Bei einer Neuinstallation oder Erweiterung einer PV-Anlage wird ein Investitionszuschuss von

  • 600 Euro für eine Salzwasserbatterie
  • 480 Euro für eine Lithium-Eisenphosphat-Batterie

gewährt.

Für die Nachrüstung einer bestehenden PV-Anlage erhält der EWS Kunde

  • 300 Euro für eine Salzwasserbatterie
  • 240 Euro für eine Lithium-Eisenphosphat-Batterie

Der Betrag wird gleichmäßig über drei Jahre verteilt ausgezahlt.

Weitere Informationen zum Förderprogramm für Batteriespeicher der EWS erhalten Sie hier



rhenag AG


Die rhenag AG unterstützt Investitionen in Photovoltaikanlagen und Stromspeicher mit bis zu 500 Euro wenn diese von rhenag oder einem ihrer Kooperationspartner gekauft oder gepachtet werden. Die Förderung ist auf insgesamt 50 Photovoltaikanlagen/-stromspeicher beschränkt. Erkundigen Sie sich unter Tel.: 02241/107-248 ob Förderanträge noch bewilligt werden können.

Weitere Informationen und Anträge zum Förderprogramm der rhenag AG erhalten Sie hier


Stadtwerke CASTROP-RAUXEL GmbH


Die Stadtwerke CASTROP-RAUXEL vergibt für ihre Kunden Zuschüsse

  • 100 Euro für den Stromspeicher für Selbstnutzer
  • 200 Euro für Installation einer Photovoltaikanlage mit Speicher

Weitere Informationen über das Förderprogramm der Stadtwerke erhalten Sie hier


ENTEGA


Wird zu einer förderfähigen Photovoltaikanlage ein Stromspeicher gepachtet, gewährt die ENTEGA für ihre Kunden eine Förderung von 400 Euro.

Weitere Informationen über das Förderprogramm des Energieanbieters erhalten Sie hier


Badenova AG


Der Investitionszuschuss für Maßnahmen und Projekte zur Stromerzeugung aus Sonnenenergie wird aktuell neu ermittelt. Bitte informieren Sie sich bei der Badenova AG nach dem aktuellen Stand der Förderung.
Bisher: Die Installation einer neuen Photovoltaikanlage mit einer Mindestgröße von 3 kWp in Verbindung mit einer Lithiumbatterie von mind. 2kWh Kapazität wird mit einem Zuschuss von 1050 Euro gefördert.

Weitere Informationen über das Förderprogramm der Badenova erhalten Sie hier