Wir lösen diese Abschätzungsaufgabe, indem wir die tatsächlichen Oberflächen der Gebäude gedanklich durch gedachte wirksame Flächen ersetzen, die ideal nach Süden ausgerichtet sind. Ein Norddach von 100 qm ersetzen wir z.B. durch eine wirksame Fläche von nur 10 qm. Sodann rechnen wir mit den wirksamen Flächen weiter. Diese Aufgabe führen wir allerdings nicht im Detail für alle Gebäude durch, sondern schätzen grob, dass eine wirksame Fläche von 3 % der Gebäude und Freiflächen für die Solarthermie und eine wirksame Fläche von 9% der Gebäude und Freiflächen sowie Fassaden im Umfang von weiteren 200 qkm für die Stromgewinnung zur Verfügung stehen.
Mit einem Ertrag von 100 Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr bei der Photovoltaik kommt man auf einen Energiebetrag von ca. 217 TWh alleine von Gebäude-Solaranlagen (etwa ein Drittel des derzeitigen Strombedarfs).
Hinzu kommen die Erträge von Lärmschutzwänden und der bereits errichteten Freiflächenanlagen.
Schließlich könnte man sogar Überdachungen von Verkehrswegen hinzunehmen.
Erst wenn abzusehen ist, dass die bereits versiegelten Flächen knapp werden (das ist jedoch noch lange nicht der Fall), sollte man auf Freiflächenanlagen ausweichen. Dort bestehen dann noch nahezu unbegrenzte Reseven. Dabei wären dann diejenigen Flächen zu bevorzugen, die ökologisch den geringsten Wert haben (Konversionsflächen).
Die gewünschte Entwicklung braucht gezielte Vergütungsanreize
Der SFV fordert zur praktischen Umsetzung dieser Politik dringend eine Rücknahme der außerplanmäßigen Vergütungsabsenkungen der Jahre 2009 bis 2011.