Diese bauleitplanerische Maßnahme ist im Rahmen eines Konzepts zum nachhaltigen Bauen in der Stadt Amberg festgelegt, das vom Baureferat erstellt wurde und nach Einwendungen des SFV in Detailpunkten verbessert wurde und noch wird.
Bereits 2013 ging die SFV-Infostelle Amberg / Amberg-Sulzbach der Frage nach, ob Kommunen eine PV-Verpflichtung erlassen können. In intensivem Kontakt mit der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Inneren und der Rechtsabteilung des Bauamtes in Amberg ergab sich Folgendes:
Der Bundesgesetzgeber hat sowohl Festsetzungsmöglichkeiten nach §9 Abs. 1 Nr. 23 Baugesetzbuch als auch den städtebaulichen Vertrag nach § 11 BauGB als kommunale Handlungsoption ausgestaltet. Eine entsprechende Bauleitplanung unterfällt der eigenen Entscheidung einer Kommune im Rahmen der kommunalen Planungshoheit und unter Berücksichtigung etwaiger gemeindlicher Energiekonzepte.
Im Jahre 2018 wurde der SFV in Amberg als Träger öffentlicher Belange zugelassen. Daraufhin haben wir bei jedem Bebauungsplan eine PV-Verpflichtung eingefordert mit entsprechenden Begründungen und dem zusätzlichen Verweis auf die Aussagen des Bayer. Landesamtes für Umwelt in dem Schreiben Energieoptimierte Siedlungsentwicklung.
Eine Verpflichtung war seitens der Politik und in den baurechtlichen Vorschriften des Bauamtes zunächst nicht vorgesehen. Ganz im Gegenteil war eine freiwillige PV-Nutzung zwar möglich, aber mit Einschränkungen verbunden, die z.B. generell einen großen Abstand der Modulfläche von den Dachkanten vorsah.
Diese und weitere für PV-Nutzung eher hinderlichen Vorgaben wurden mit dem Bauamt diskutiert und weitgehend wieder zurückgenommen. Die Stadt Amberg wollte danach ein für die Zukunft gültiges und grundlegendes nachhaltiges Konzept für Bebauungspläne schaffen. Ein derartiges Konzept wurde wie oben beschrieben mit der PV-Verpflichtung als zentralem Bestandteil beschlossen!
Eine PV-Verpflichtung gibt es bis dato in Waiblingen, Konstanz, Freiburg und Hamburg. In Bayern ist Amberg die erste Kommune mit einem derartigen Beschluss.