Im folgenden finden Sie - gelb unterlegt - ausführliche Kommentare des SFV.
Wer den Appell im Zusammenhang lesen will, dem empfehlen wir, die gelb unterlegten Kommentarkästen gedanklich zu überspringen.
Dringender Appell zur Rettung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes seitens deutscher Energiewissenschaftler
Wir, die Unterzeichner dieses Aufrufes, halten das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) für ein besonders erfolgreiches Politikinstrument. Die drei Elemente der Einspeise-Vorrang für Erneuerbare Energien in das Stromnetz, die 20-jährige Vergütung zu technologiespezifischen Einspeise-Tarifen sowie die vorgesehene jährliche Degression der Tarife ermöglichten eine schnelle Diffusion der Erneuerbaren Energien zur Stromerzeugung in Deutschland, aber auch in anderen Ländern.
In den vergangenen 10 Jahren hat sich der Anteil der Erneuerbaren Energien an der Stromerzeugung in Deutschland von 5 % auf 16 % mehr als verdreifacht. Der technische Fortschritt und die Kosten je erzeugter kWh haben bei allen Erzeugungsarten eine Dynamik entwickelt, die noch im Jahr 2000 von vielen für nicht realisierbar gehalten wurde. Das EEG wurde daher in den letzten Jahren für mehr als 40 Länder ein Vorbild für eigene Regelungen. Kein anderes Fördersystem schafft durch die klare Zielorientierung und Risikobegrenzung ein derartiges Investitions- und Innovationsklima. Das Ziel eines Zeitalters der Erneuerbaren Energien zur Stromerzeugung basiert nicht mehr auf der reinen Idee, sondern auf Erfahrungen von der Phase der Nischenmärkte zur Phase der Marktdiffusion.
Insbesondere bei der Photovoltaik, der Technik mit den derzeit (noch) höchsten Erzeugungskosten, aber den geringsten Betriebskosten, ist durch technischen Fortschritt und Mengeneffekte eine Kostendegression sowie eine Akzeptanz bei Investoren erreicht worden, die so nicht vorausgesehen wurde.
Strom aus Photovoltaik-Anlagen wird heute zu Kosten produziert, die in vielen Regionen der Welt im Bereich der Netzparität liegen.
Auch in Deutschland wird Sonnenstrom immer günstiger erzeugt. Dies hat zu einer Marktentwicklung geführt, die ebenfalls so kaum jemand geahnt hat. So ging das erst im August 2009 erschienene Leitszenario Erneuerbare Energien 2009 der Bundesregierung von einem jährlichen Ausbau der Photovoltaik von ca. 1.400 MW aus, d.h. von 23.000 MW insgesamt installierter Leistung in 2020.
Tatsächlich werden laut ÜNB-Prognose Ende 2010 bereits etwa 19.000 MW installiert sein, wovon alleine knapp 9.500 MW dieses Jahr zugebaut wurden.
Trotz der bereits beschlossenen Degression der Vergütungssätze wird man davon ausgehen müssen, dass diese Ausbauraten unter den gegebenen Bedingungen sich auch in 2011 und 2012 in etwa so fortsetzen dürften.
Denn die Produktionskosten der Photovoltaik-Systeme sind ebenfalls deutlich gesunken und könnten auch im kommenden Jahr durch Skaleneffekte weiter zurückgehen.
Es war jedoch nie der Grundgedanke des EEG, dass die derzeit in der Vergütung noch teuerste Stromerzeugungs-Technologie der erneuerbaren Energien am schnellsten wächst bei der Photovoltaik war (und ist) das Ziel: Technologieentwicklung und Kostensenkung.
Erst unter der schwarz-roten Koalition wurde im EEG 2009 in § 20 eine Degressionsregel für die PV eingeführt, die eine Beschränkung der Ausbaugeschwindigkeit bewirken sollte.
Ein zu schneller Zubau der Photovoltaik zusammen mit den Mitnahmeeffekten durch das Grünstromprivileg (siehe unten) birgt jetzt die Gefahr, dass die EEG-Umlage deutlich zu schnell steigt (von derzeit 2,0 ct/kWh auf bis zu 3,5 ct/kWh im Jahre 2011 und möglicherweise bis zu 4,5 ct/kWh im Jahre 2012), mit der Folge, dass das EEG und die Erneuerbaren Energien insgesamt an Akzeptanz verlieren und zur Disposition gestellt werden.
Dann käme es zu einem gewaltigen Rückgang der Investitionen, zu beträchtlichen Produktionsüberkapazitäten und zu einem technologischen Fadenriss in einem Technologiebereich, wo die deutsche Industrie heute Vorreiter ist.
Der Übergang der heutigen, meist auf fossilen Energieträgern basierenden Stromerzeugung in das Zeitalter der erneuerbaren Energien ist alternativlos. Hierzu als eine führende Industrienation mit einem angemessenen Instrumentarium beizutragen, ist aus klima-, ressourcen- und wirtschaftspolitischen Gründen die richtige energiewirtschaftliche, aber auch industriepolitische Strategie für Deutschland.
Deshalb wenden wir uns an Sie als Verantwortliche in der Politik:
1. Beweisen Sie jetzt Mut und passen Sie die PV-Vergütungen dynamisch an.
Aber schlimmer noch und ein grundsätzlicher Fehler: Die dynamische Anpassung der Vergütung an das Ausbautempo widerspricht diametral allen marktwirtschaftlichen Regeln! Je größer der Erfolg der PV-Branche ist, desto geringer soll der Zufluss an Kapital sein! Je freier die Straße zum Erfolg ist, desto mehr soll auf die Bremse getreten werden! Warum? Planwirtschaft um des Planes willen?
Das EEG sieht einen Ausbaukorridor von 3,5 GW pro Jahr vor, während die PV-Branche 6 GW in 2011 und 3-5 GW danach für geeignet hält.
Wir fordern, die Einhaltung des Korridors von 3,5 GW pro Jahr sicherzustellen. Hierzu stehen verschiedene Optionen zur Verfügung: eine deutliche, über die festgeschriebene Degression hinausgehende Absenkung der Vergütungssätze zu Beginn des Jahres 2011 oder eine quartalsweise Senkung der Vergütungssätze um 3 bis 5% für den Fall, dass eine Überschreitung des linear interpolierten Ausbaukorridors im Vorquartal stattgefunden hat.
2. Schaffen Sie die Mitnahmeeffekte durch das Grünstromprivileg ab. Der § 37 EEG befreit die zweifache Menge des über das Grünstromprivileg vermarkteten Stroms von der EEG-Umlage. Diese als Nischenregel für kleine Ökostrom-Anbieter konzipierte Regelung führt aktuell dazu, dass die EEG-Vergütung auf weniger Schultern verteilt wird, ohne dass zusätzlicher EE-Strom ins Netz kommt. Dies beschleunigt die Umlagesteigerung ohne ökologischen Nutzen, aber mit wirtschaftlichen Nachteilen für die Stromverbraucher. Der selbstverstärkende Effekt lässt das Grünstromprivileg zum unberechenbaren Kostenmultiplikator werden. Allein 2011 könnte die Umlage durch das Grünstromprivileg um bis zu 0,5 cent/kWh zusätzlich steigen.
Erheblich mehr Volumen allerdings ergäbe eine Abschaffung der Befreiung der stromintensiven Betriebe von der EEG-Umlage nach § 40 EEG. Deren Verbrauch beträgt erreicht fast das halbe Volumen des Verbrauchs der nichtprivilegierten Verbraucher, also 50 Prozent. Würde man alle stromintensiven Betriebe an der EEG-Umlage beteiligen, so könnte die Umlage um ein Drittel sinken. Und die deutschen Hersteller könnten damit werben: "Hergestellt mit einem Stromanteil von 16 Prozent aus Erneuerbaren Energien" oder "Unsere Züge fahren mit 10 Prozent Strom aus Wind- und Sonnenenergie". Warum fordern die Energiewissenschaftler nicht die Abschaffung der Ausnahmeregelung für die stromintensiven Betriebe?
3. Verlangen Sie von größeren PV-Anlagen Systemdienstleistungen. Ähnlich wie bei Windanlagen müssen angesichts der schieren Mengen auch größere PV-Anlagen (über 100 kW) zur Netzstabilität geregelt werden können, da sonst bald lokale Netzprobleme drohen. Hierzu sind Regelungen im EEG zur Festsetzung von Anforderungen für Neu- und Altanlagen erforderlich.
4. Handeln Sie schnell. Aktuell wird im Bundestag ohnehin eine kleine EEG-Novelle zur Anpassung des EEG an die EU-Richtlinie für Erneuerbare Energien beraten. Speisen Sie die genannten, dringend notwendigen Änderungen bei den Photovoltaik-Vergütungssätzen, zum Grünstromprivileg und den PV-Systemdienstleistungen in das laufende Gesetzgebungsverfahren ein, damit die Änderungen zu Beginn des Jahres 2011 in Kraft treten können. Ein Warten auf die große EEG-Novelle 2012 ist zu spät.
5. Setzen Sie Signale der Verlässlichkeit. Investoren brauchen Sicherheit.
Zur Illustration der Lage dort ein Ausschnitt aus einem Installateursbrief an den SFV:
"Seit dem 26.11.2010 liegt in unserer Region Schnee und fast täglich kommt neuer hinzu. Es bereitet uns große Probleme die Aufträge unserer Kunden zu erfüllen.
Durch die unsägliche, mehrmalige Absenkung der Einspeisevergütung ist die Auftragslage nach dem 30.06.2010 dramatisch eingebrochen. Ein laues Lüftchen erfolgte bis zur erneuten Absenkung zum 30.09. Bis Mitte November waren zu wenig Aufträge für eine Vollbeschäftigung im Haus.
Dann hat die Nachfrage und der Auftragsbestand, durch die festgesetzte Absenkung um 13% für 2011, einerseits erfreulich, zum Jahresende wieder angezogen. Mit der Konsequenz der Materialdisposition, der Anmeldung an den Energieversorger usw.
Die Rahmenverträge, die im Oktober letzten Jahres mit den Modulherstellern, den Wechselrichterherstellern, sowie den Lieferantenfür Kabel und Montagegestelle abgeschlossen wurden, gilt es zu erfüllen.
Doch dieses ständige Abwarten der verunsicherten Kunden und dann wieder die Endspurte machen es uns sehr schwer, vernünftig planbar zu arbeiten und unsere derzeit 16 Mitarbeiter einzusetzen. Durch den harten Wintereinbruch ist es allerdings, trotz schwerster Anstrengungen, wie Schneeräumen von den Dächern, nicht möglich, die angenommenen Aufträge zu erfüllen und das eingekaufte und gelieferte Material zu den kalkulierten Preisen von 2010 zu installieren und abzurechnen.
Bei weiteren massiven Einschnitten und Aktionen dieser Regierung sehe ich für 2011 nicht nur unsere Arbeitsplätze in Gefahr, sondern auch die unserer Lieferanten, Gerüstbauer, Planungsfirmen, Statiker, Hallenbauer, Baufirmen, Elektrofirmen und viele mehr. (...)
Deswegen wäre es extrem kontraproduktiv, wenn Sie jetzt zuwarten würden um dann zum 1.1.2012 im Rahmen der großen EEG-Novelle aufgrund der dann stattgefundenen Entwicklung grundlegende Förderelemente des EEG in Frage zu stellen. Damit würde das Vertrauen in die Verlässlichkeit der EE-Politik in Deutschland irreparabel beschädigt auch in den anderen Bereichen wie Windkraft und Biomasse. Riskieren Sie nicht, dass der Erfolgsfaktor und Exportschlager EEG international Schaden nimmt.
Die Entwicklung der Erneuerbaren Energien in Deutschland steht an einem Scheideweg: entweder jetzt den Ausbau der Photovoltaik entschleunigen und mit kontrollierter Diffusionsgeschwindigkeit fortschreiten oder wegen mangelnder Akzeptanz in 2012/2013 möglicherweise vor einem Scherbenhaufen des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes und damit des verlässlichen Ausbaus der Erneuerbaren Energien insgesamt zu stehen.
Unsere Meinung: Wenn die Energiewissenschaftler wirklich politisch tätig werden wollten, hätten sie besser daran getan, die entscheidende Ursache für den Strompreisanstieg, nämlich die unverfrorene Geldschneiderei der Stromwirtschaft und ihre maßlosen Gewinne zu brandmarken.
Unterzeichner:
Prof. Dr. Georg Erdmann; TU Berlin; Prof. Dr. Manfred Fischedick, Wuppertal; Prof. Dr. Christian von Hirsch-hausen; TU Berlin; Prof. Dr. Olav Hohmeyer, Universität Flensburg, Prof. Dr.-Ing. Eberhard Jochem; ETH Zürich; Prof. Dr. Claudia Kemfert; DIW, Berlin; Dr. Felix Matthes; Öko-Institut, Berlin; Dr. Martin Pehnt; ifeu, Heidelberg; Dr. Mario Ragwitz; Fraunhofer ISI, Karlsruhe; Prof. Dr. Jürgen Schmid; Fraunhofer IWES, Kassel
Doch um die letzte Strecke bis zum Ziel noch zu schaffen, ist eine weitere Verbilligung von Solaranlagen und Batterien notwendig. Fertigungsingenieure wissen, was dazu erforderlich ist. Eine Technologie wird nicht billiger durch ständige Produktion der gleichen Produkte in gleichen Stückzahlen in automatischen Fertigungsanlagen, sondern nur durch wachsende Erfahrung, die in den eben errichteten Produktionsstätten erworben und in den nächsten zu errichtenden Produktionsstätten sogleich in die Praxis umgesetzt wird; und das in ständiger Wiederholung! Die Entwicklung der Handys und I-Pods usw. hat es beispielhaft gezeigt. Nur wachsende - schnell wachsende! - Nachfrage führt zu entscheidenden Verbesserungen einer neuen Technik. Nicht umsonst spricht die Wirtschaftswissenschaft von der sogenannten "Erfahrungskurve", die zeigt, dass die Stückpreise etwa um 20 Prozent sinken, wenn die bisher insgesamt gefertigten Stückzahlen sich verdoppeln. Wir brauchen also höhere Stückzahlen. Große Stückzahlen benötigen wachsende Nachfrage und die ergibt sich durch wirtschaftliche Anreize. Die von den Energiewissenschaftlern vorgeschlagene Reduzierung(!) der Photovoltaik-Ausbaugeschwindigkeit auf 3,5 Gigawatt jährlich führt ganz sicher nicht zur raschen Verbilligung der Photovoltaik, zur Bewältigung der letzten Strecke bis zum erwünschten Ziel.
Besonders skandalös ist die Aufforderung, die Ausbaugeschwindigkeit auf einen festen Wert (egal, auf welchen) zu reduzieren. Die Aufforderung der Energiewissenschaftler kommt uns vor wie die Aufforderung an einen 5000 Meter Läufer, die letzte Runde im Schritttempo zurückzulegen. Das ist klar erkennbar eine Forderung der Konkurrenz, der konventionellen Stromwirtschaft, die das Wachstum der Solartechnik fürchtet und deren Angehörige die Ursachen des Klimawandels immer noch aus ihrer Wahrnehmung verdrängen.
Eine Abwägung zwischen Beidem - den dramatischen Folgen des Klimawandels und den aufzuwendenden Kosten eines schnellen Ausbaus der Erneuerbarenen Energien, insbesondere der Photovoltaik, zur Abwehr des Klimawandels würde selbst sehr hohe Ausgaben für den Ausbau der Erneuerbaren Energien und insbesondere der Photovoltaik rechtfertigen. Und die deutsche Bevölkerung hat mehrfach in Umfragen zu erkennen gegeben, dass sie bereit wäre, für eine Vorreiterrolle bei den Erneuerbaren Energien finanzielle Opfer auf sich zu nehmen.
Doch in dem Appell der Energiewissenschaftler geht es noch nicht einmal um eben diese für den Ausbau der Photovoltaik notwendigen Geldbeträge, sondern die Wissenschaftler beklagen eine angebliche wachsende Belastung der Stromkunden.
In dieser Hinsicht sind die den Appell unterzeichnenden Wissenschaftler leider nicht vollständig informiert.
Inzwischen führt nämlich die anwachsende Einspeisung von Solar- und Windstrom zur Verdrängung teuren Spitzenlaststromes. Dadurch sinkt der Börsenpreis und die Stromeinkäufe für die Letzkundenversorger werden billiger. Dass die Endkundenversorger die Verbilligung ihrer Einkäufe nicht an die Endkunden weitergeben, ist der eigentliche Skandal! Doch von dem sprechen die Energiewissenschaftler nicht.
Wir wundern uns außerdem sehr über die Einseitigkeit, mit der die Wissenschaftler nur die kostenerhöhenden Anteile der PV-Einspeisung beanstanden, die kostensenkenden Anteile jedoch im gesamten Appell ausblenden.
Dabei gibt es Hinweise genug auf Kostensenkungen. Kein Geringerer als der Präsident der Bundesnetzagentur, Dr. Matthias Kurth, hat in einer Pressemitteilung der Bundesnetzagentur vom 15. Okt. 2010 mit dem Titel: "Verbraucher sollten nicht in vollem Umfang mit der erhöhten EEG-Umlage belastet werden" auf diesen Sachverhalt hingewiesen. Die Pressemitteilung endet mit den Worten: "Nach unseren Berechnungen müsste der Beschaffungskostenanteil bei den Haushaltskunden 2011durchschnittlich um etwa einen halben Cent pro Kilowattstunde sinken.
Auch in einer Anhörung vor dem Bundestag hat Matthias Kurth darauf hingewiesen, dass durch die Einspeisung von Strom aus Erneuerbaren Energien die Börsenstrompreise gesenkt werden, und dass es lediglich an den Versorgungsunternehmen liegt, wenn sie die Senkung der Stromeinkaufspreise nicht an ihre Kunden weitergeben.
Speziell zur angeblichen Kostenerhöhung gibt es außerdem ein sehr interessantes Positionspapier der Bundesnetzagentur, in dem unglaubliche Fehler beim Börsenhandel mit dem eingespeisten Solarstrom dargestellt werden. Auf unserer Internetseite Fehler bei Meldung der PV-Einspeisung berichteten wir darüber. Zur Illustration ein krasses Beispiel: Beim Börsenhandel für den Liefertermin 6.9.2010 wurde von den Übertragungsnetzbetreibern entgegen den Bestimmungen nur ein Bruchteil der nach Wetterbericht zu erwartenden überdurchschnittlichen Solarleistung an der Börse angeboten. Die Folge: Es schien also so, als würde nicht viel Solartrom bereitstehen. Zur Deckung der erwarteten mittäglichen Spitzenlast erhielten deshalb Spitzenlastkraftwerke den Zuschlag und damit den Auftrag zur Stomlieferung. Damit erhöhte sich nach dem Merit-Order Effekt der Börsenpreis für ALLE liefernden Kraftwerke. Zum tatsächlichen Liefertermin am 6.9. speisten dann aber nicht nur die Solaranlagen (über 10 Gigawatt) ins Stromnetz ein, sondern unnötigerweise auch die am Vortag beauftragten Spitzenlastkraftwerke. Dadurch ergab sich ein gefährlicher Leistungsüberschuss. Dieser hätte fast die Netzstabilität gefährdet und konnte nur durch den (teuren) Einsatz sämtlicher verfügbarer (negativer) Regelenergie gerade noch ausgeglichen werden. Durch diese Maßnahmen wurde der Strompreis noch einmal unnötig erhöht. Die PV-Einspeisung hätte dagegen, wenn sie entsprechend den Regeln verkauft worden wäre, den Börsenpreis gesenkt.
Es gibt bis heute keine wissenschaftliche, d.h. nachprüfbare Untersuchung, die den technologiespezifischen besonderen Preissenkungsanteil der PV im Merit-Order Effekt mit konkreten Zahlenwerten bestimmt und die - wie bei wissenschaftlichen Veröffentlichungen üblich - zur allgemeinen Überprüfung und Diskussion zur Verfügung steht. Uns erscheint es aber sehr naheliegend, dass gerade die PV-Einspeisung einen besonders starken Merit-Order Preissenkungseffekt haben wird, weil sie schwerpunktmäßig dann erfolgt, wenn wegen der mittäglichen Lastspitze andernfalls die besonders teuren Spitzenlastkraftwerke eingeschaltet werden müssten, und eine Studie des Arrhenius Instituts für Energie und Klimapolitik bestätigt das. Es ist deshalb völlig unhaltbar und unverantwortlich, wenn Energiewissenschaftler ohne Beweis eine Vorverurteilung der Photovoltaik als Preistreiberin vornehmen. Diese und weitere Hinweise finden Sie ausführlicher erläutert in unserem Beitrag http://www.sfv.de/artikel/solarstrom_vermindert_atomgewinne_und_senkt_strompreis.htm oder http://sfv.de/artikel/solarstromverguetung_-_das_gaspedal_der_energiewende.htm