- Umstellung bisheriger Einzugsermächtigungen auf SEPA-Lastschrifteinzug
- Wann erfolgen die Einzüge?
- SFV-Mitglieder / Fördermitglieder / Dauerspender
- Abonnenten
- Einzelspender
- Karikatur
Umstellung bisheriger Einzugsermächtigungen auf SEPA-Lastschrifteinzug
Der Solarenergie-Förderverein Deutschland stellt sein Lastschriftverfahren zum 15.08.2014 auf SEPA um. Wenn Sie uns bereits früher eine Einzugsermächtigung erteilt haben, wird diese automatisch zum 15.08.2014 auf SEPA umgestellt.
Sie brauchen nichts zu unternehmen.
Bisherige Lastschriftempfänger werden mittels einer 1-Cent-Gutschrift über die Umstellung sowie Ihre individuelle SEPA-Mandatsreferenz informiert. Diese Information befindet sich im Verwendungszweck des dazugehörigen Kontoauszugs
Unsere SEPA-Gläubiger-Idendifikationsnummer ist DE56ZZZ00000378910.
Wann erfolgen die Einzüge?
SFV-Mitglieder / Fördermitglieder / Dauerspender
Der Einzug erfolgt generell bis zum Ende des Folgemonats des Quartals, in dem Sie Mitglied/Fördermitglied/Dauerspender wurden.
Abonnenten
Der Einzug erfolgt bis zum Ende des Folgemonats des Quartals, in dem Sie einen oder mehrere Solarbriefe erhielten
Einzelspender
Der Einzug erfolgt umgehend. Bei erstmaliger Abbuchung werden die Mandatsreferenz und der Termin des Einzugs gesondert mitgeteilt"
Karikatur
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