Aus Sorge um den Datenschutz wandte sich der SFV Anfang Januar mit folgender Anfrage an den Datenschutzbeauftragten der BNetzA:
Auf unsere Anfrage erhielten wir am 13. Juli von der BNetzA folgende Antwort (Auszüge):
Mit dem BfDI wurde abgestimmt, dass es entsprechende Hinweise für Betreiber von Energieanlagen geben soll, die zum Eintrag in das Marktstammdatenregister verpflichtet sind (Anmerkung des SFV: Alle Betreiber von EE-Anlagen und Speichern sind dazu verpflichtet!). Diesen soll hinsichtlich von Daten, die eigentlich nur die Energieanlage beschreiben sollen, empfohlen werden, nicht den eigenen Namen oder Namen Dritter in solche Felder einzugeben. Ergänzend werden sie allerdings bei der Eingabe darauf hingewiesen, dass für den Fall, dass sie dies dennoch tun, diese (personenbezogenen) Namen dann auch veröffentlicht werden.
Kommentar des SFV:
Seit weit mehr als einem Jahr kündigt die Bundesnetzagentur immer wieder neue Termine zur Eröffnung des Webportals zum Marktstammdatenregister an. Sollte es zunächst der Sommer 2017 sein, folgte darauf die Mitteilung zur Verzögerung bis zum späten Herbst. Seit längerem liest man auf der Homepage, dass es nun im Dezember 2018 soweit ein soll. [1] Dass man nach dieser langen Zeit der Programmierung und Vorbereitung des Super-Registers auf den notwendigen Schutz personengebundener Daten hingewiesen werden musste, ist schon ein kleines Kabinettstück. Immerhin sind die zukünftigen Akteure der Energiewende in den überwiegenden Fällen Privatmenschen, deren persönliche Daten besonders schutzbedürftig sind. Hätte die BNetzA nicht selbst darauf kommen können, hier besondere Sicherheitsvorkehrungen einzurichten? Dass beim Eintrag in das Marktstammdatenregister nunmehr eine Datenschutz-Warnung eingerichtet wird, um den Schutz des eigenen Namens oder dem Namen Dritter bei der Veröffentlichung zu vermeiden, ist ein erster Schritt. Welche Daten zusätzlich noch aus der Veröffentlichung herausgenommen wurden, wird sich erst im Dezember zeigen. Es wäre allerdings nicht das erste mal, dass die Bürokratie alle Mittel heiligt. Das Marktstammdatenregister ist für die dezentrale Energiewende jedenfalls so wichtig wie ein Kropf. Aber es ist prima dazu geeignet, alle Ausbaubeschränkungen und Bürokratiebestimmungen des EEG zu überwachen. Zu nennen wären da beispielhaft die Einhaltung der Ausbaudeckel, die regelmäßige Degression der Förderung, die Fernsteuerbarkeit und Abregelung der EE-Anlagen, die EEG-Umlagepflicht auf Eigen- und Drittverbrauch, die Ausschreibung, die Mieterstromzuschüsse, die Fördereinschränkungen bei mehreren Anlagen usw. [2]
Quellen:
[1] Webportal der Bundesnetzagentur zum Marktstammdatenregister: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/ ElektrizitaetundGas/Unternehmen_Institutionen/ DatenaustauschundMonitoring/MaStR/MaStR_node.html [2] Das Marktstammdatenregister kommt, Susanne Jung: Solarbrief 3/17, S. 30 oder unter https://www.sfv.de/artikel/das_ marktstammdatenregister_kommt_.htm