Jedes Jahr zur Winterzeit werden Dächer besonders in Süddeutschland und in Mittelgebirgslagen von einer Schneeschicht bedeckt. So romantisch dieser Anblick auch ist, birgt er doch auch Gefahren. Durch den Druck einer zusätzlichen Schneeauflage könnte eine auf dem Dach vorhandene Photovoltaikanlage oder das Dach selbst beschädigt werden.

Laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) machen Schneedruckschäden immerhin bereits ca. 11% der Sachschäden an PV-Anlagen aus. Als häufigste Ursache von Sturm- und Schneelastschäden nennt der GDV „falsche Lastannahmen bzw. Unterdimensionierung der Gestelle oder eine ungeprüfte Statik des Dachs“. Ein Teil der Schäden lasse sich auch auf Montagefehler zurückführen, wie z.B. eine „mangelnde Befestigung auf dem Dach“ . Viele Schäden könnten durch eine sorgfältige Planung und eine fachgerechte Montage vermieden werden.

Baurechtliche Vorgaben?

Da eine PV-Anlage in aller Regel mit dem Gebäude fest verbunden wird, sollte die Einhaltung baurechtlicher Vorgaben hinterfragt werden. Solaranlagen unterliegen zwar in vielen Bundesländern keiner baurechtlichen Genehmigungspflicht (siehe Infos zur Genehmigungsfreiheit unter http://www.sfv.de/artikel/genehmigung_von_pv-anlagen.htm), trotzdem müssen auch hier baurechtliche Vorgaben eingehalten werden. Dazu gehört z.B. neben den materiellen Anforderungen an die Konstruktion auch eine notwendige Standsicherheit. Im § 12 der Musterbauordnung (a) heißt es zur Standsicherheit im Absatz 1 „Jede bauliche Anlage muss im Ganzen und in ihren einzelnen Teilen für sich allein standsicher sein. Die Standsicherheit anderer baulicher Anlagen und die Tragfähigkeit des Baugrundes der Nachbargrundstücke dürfen nicht gefährdet werden.“

Deutlich wird, dass auch die Standsicherheit des Daches bzw. des Gebäudes durch die zusätzliche Last der Photovoltaikanlage (Module, Tragesysteme und Befestigungen) samt Schnee gewährleistet sein muss. Um zu ermitteln, mit welcher möglichen Schneelast man an dem Anlagenstandort rechnen könnte, sind besonders folgende Parameter zu berücksichtigen: die Modul- und/oder Dachneigung, Höhe des Standortes über N.N. sowie die örtliche Schneelastzone. Diese kann einer Schneelastzonenkarte (nach DIN 1055-5) entnommen werden. Da die Schneelasten nicht überall gleich sind, wird eine PVAnlage im Bayerischen Wald in der Regel einer anderen Belastung standhalten müssen, als z.B. am Niederrhein.

Bei der bauaufsichtlichen Betrachtung der Planung und Montage von PV-Anlagen sind viele Aspekte zu berücksichtigen. Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) will hierzu Hilfestellung geben und hat unverbindliche „Hinweise für die Herstellung, Planung und Ausführung von Solaranlagen“ veröffentlicht.

Verantwortlichkeiten?

Der Bauherr der Photovoltaikanlage ist für die Einhaltung der Pflichten verantwortlich, die sich aus der Bauordnung ergeben. Da er meist nicht die notwendige Fachkunde für den Bau der Anlage hat, vergibt er in der Regel die Planung und Bauausführung an einen Installationsbetrieb für Solaranlagen. Dieser ist dann in der Verantwortung für eine sorgfältige Planung und fachgerechten Montage der Anlage. Zur Klärung der Standsicherheit des Gebäudes unter der zusätzlichen Last der Photovoltaikanlage oder auch der Schneelast ist vom Bauherrn ggf. auch ein Statiker hinzuziehen.

Schneeräumen?

Die Vergangenheit lehrt uns, dass „ortsübliche Schneelasten“ schon einmal übertroffen werden können. Denken wir zum Beispiel an den Winter 2005/2006, in dem in Süddeutschland einige Dächer unter den Schneemassen zusammenbrachen. Je steiler das Dach ist, desto wahrscheinlicher ist es, dass der Schnee von selbst abrutscht. Sollte dies jedoch nicht der Fall sein, könnten im Ernstfall die Schäden erheblich sein. Besonders problematisch könnte es bei Dächern mit geringer Neigung oder bei Flachdächern werden. Um sicher zu gehen, sollte bei extremen Schneesituationen die Standsicherheit durch einen Sachkundigen
bewertet und eine mögliche Räumung der Schneemassen besprochen werden.

Wichtig: Egal bei welchen Witterungsbedingungen - Arbeiten an oder auf Dächern ohne entsprechende Sicherheitsvorkehrungen sind sehr gefährlich und können zu schweren Unfällen führen. Arbeiten auf dem Dach sollten deshalb nur vom Fachmann unter Einhaltung umfangreicher Sicherheitsvorkehrungen durchgeführt werden. Infos hierzu findet man z.B. im Artikel „Es ist schon mal ein Meister vom Himmel gefallen“ unter http://www.sfv.de/lokal/mails/sj/esistsch.htm.

Bei einem Schrägdach und geringer Firsthöhe könnte man eventuell vom Boden mit Hilfe von Teleskopstangen agieren. Das Entfernen von vereisten Schneemassen könnte jedoch zum Verkratzen von Modulen führen. Auf Nummer sicher geht man deshalb, wenn man Fachleute hinzuzieht. Fragen Sie Ihren Installateur.

Für eine automatische Schneeräumung gibt es bereits Systeme auf dem Markt, die mit der PV-Anlage fest installiert werden. Ein Wechselrichterhersteller bietet auch eine Abtauvorrichtung an, die bei Bedarf in sein System integriert werden kann. Dabei werden über den Strombezug aus dem Netz die Module so stark erwärmt, das der Schnee abtauen kann. Dabei sollte eine mögliche Eignung der eingesetzten Modulen geprüft werden. Entsprechende Techniken könnten bei Bedarf bereits bei der Planung der Anlage berücksichtigt werden. Aus wirtschaftlichen Gründen werden sie vermutlich aber nur in sehr schneereichen Gebieten zum Tragen kommen.

Fazit

Durch eine sorgfältige, dem Standort angepasste Planung, dem Einsatz geeigneter Materialien sowie einer sorgfältigen Montage durch ein Fachunternehmen können Schäden durch Schneedruck minimiert werden. Besteht Unsicherheit ob eine Räumung vorhandener Schneelasten auf dem Dach notwendig erscheint, ist es sinnvoll, einen Fachkundigen hinzuzuziehen.


Quellen
1) Broschüre des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.„Mit Sicherheit Sonne - Solarstromanlagen richtig versichern“ http://www.gdv.de/wp-content/uploads/2012/06/GDV_Solarstromanlagen_richtig_versichern_2012.pdf
2) http://de.wikipedia.org/wiki/Schneelast (zuletzt besucht:4.11.2012)
3) Hinweise für die Herstellung, Planung und Ausführung von Solaranlagen, Juli 2012, www.dibt.de, (zuletzt besucht: 27.11.2012).
4) Musterbauordnung, www.is-argebau.de (zuletzt besucht:4.11.2012)

Fußnote (a) „...Die Musterbauordnung sowie die Muster-Verordnungen sind keine Gesetze, sondern Orientierungsrahmen für die Bauordnungsgesetzgebung der Länder....“, http://www.dibt.de/de/Data/Musterbauordnung_info.pdf