Ekardt lässt keinen Zweifel daran, dass die Staaten der Welt gemeinsam beschlossen haben, die Globaltemperatur nicht über 1,5°C ansteigen zu lassen. Der Jubel im Dezember 2015 war also berechtigt.
In bestechender Logik weist Ekardt nach, dass jede andere Auslegung des Vertragstextes auf innere Widersprüche stößt.
Zwar ließe sich die Einhaltung des Paris-Abkommens nicht gerichtlich erzwingen, doch erleichterten die Sachfeststellungen dieses international gültigen Vertragswerks eventuelle Klagen vor nationalen Gerichten auf vorsorgende Schutzmaßnahmen der Staaten gegen Gefährdung des Menschenrechts auf körperliche Unversehrtheit und ein lebensnotwendiges Existenzminimum.
Das Gutachten wird in den nächsten Tagen auch auf Englisch veröffentlicht werden und wird weltweit verteilt, da auch in anderen Staaten lebhaftes Interesse besteht.
Der Text des Ekardt-Gutachtens findet sich unter
https://www.sfv.de/artikel/paris-abkommen_menschenrechte_und_klimaklagen_.htm
Wir empfehlen insbesondere die dort enthaltene Zusammenfassung auf Seiten 4 ff.
Kommentar des Solarenergie-Fördervereins Deutschland (SFV) als Auftragsgeber
Aus dem Gutachten ergibt sich zweifelsfrei: Die in Regierungskreisen übliche Wiederholung der Floskel vom angeblichen 2°C Ziel ist aktive Sabotage am Paris-Abkommen, denn seit Paris 2015 gibt es kein 2°C Ziel mehr. Lediglich die Fossil-Lobby weigert sich, dies anzuerkennen. Sie möchte weiteren Spielraum für ihre CO2-emittierende Energiebereitstellung. Ihr ist es gleichgültig, ob bei der weiteren Ausbeutung der fossilen Stoffe menschliches Leben auf dem ganzen Planeten ausgelöscht wird.
Das Wegbaggern des altehrwürdigen Doms in Immerrath am Montag, dem 8. Jan. 2018, mit dem Ziel, die darunter liegende Braunkohle zu fördern, zeigt symbolhaft die maßlose und unersättliche Gier der Konzernlenker.
https://de.wikipedia.org/wiki/St._Lambertus_(Immerath)
Finanzierung des Gutachtens
Die Finanzierung des Gutachtens, seiner Übersetzung und seiner Verteilung erfolgte zunächst durch den Solarenergie-Förderverein Deutschland (SFV). Bei der Finanzierung wird der SFV jedoch von weiteren Umweltorganisationen und vielen Privatpersonen unterstützt, die z.T. im Folgenden mit Ihren Kurzstatements veröffentlicht werden:
Spender | Beweggründe für die Mitfinanzierung des Gutachtens |
Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP) - Bundesverband | "Auch eine neu zu bildende Bundesregierung muss sich an das Klimaabkommen von Paris (Dezember 2015) halten und sich dazu bekennen, dass der weltweite Temperaturanstieg auf 1,5 Grad Celsius begrenzt wird! Alle bisherigen Verhandlungen und Sondierungspapiere scheinen dieses Ziel aufweichen oder ignorieren zu wollen, auch weil keine konkreten nachhaltigen politischen Maßnahmen geplant sind. Die ÖDP begrüßt deshalb die Entscheidung des Solarenergie-Fördervereins Deutschland e.V. (SFV), bei dem anerkannten Umwelt- und Klima-Verfassungsrechtsexperten Prof. Dr. Felix Ekardt ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben zu haben. Dieses Rechtsgutachten belegt: Deutschland missachtet die Verbindlichkeit des Pariser Klimaschutzvertrags. Daher muss dringend gehandelt werden." Dr. Claudius Moseler, ÖDP-Generalsekretär |
FvP (Die Freunde von Prokon e.V.) | Seit mehr als zwei Legislaturperioden scheint es den regierenden Volksparteien sowie dem Deutschen Bundestag egal zu sein, dass selbst gesetzte, unzureichende Klimaschutzziele nicht erreicht werden. Daher haben wir uns gerne an der Finanzierung des Rechtsgutachtens von Prof. Ekardt beteiligt. Nun ist es rechtsgutachtlich festgestellt, dass wir den politischen Parteien unmissverständlich in ihre Handbücher schreiben dürfen: Der Menschen gemachte Klimawandel löst sofortigen politischen Handlungszwang aus! Als Vereinigung, die Unmöglich geglaubtes Prokon wird Genossenschaft! ermöglicht hat, werden wir weiterhin mit anderen Klimaschutz- und Energiewendevereinigungen gemeinsam dafür eintreten, dass Deutschland die (einklagbaren) Menschenrechte und das Völkerrecht bei der Umsetzung der Pariser Klimaschutzziele einzuhalten hat. |