Die vollständige Abschaltung fossiler Kraftwerke ist erst dann möglich, wenn Erneuerbare Energien die Stromversorgung auch bei längeren Dunkelflauten sicherstellen können. Langzeitspeicher sind für die Vollendung der Energiewende.entscheidend. Dieser Zusammenhang ist Fachleuten schon seit längerer Zeit bekannt, entscheidende Schritte bleiben allerdings aus. Dabei müssten dringend Strategien entwickelt werden, um Investitionen in Langzeitspeicher zu beschleunigen und effektiv zu gestalten.

Auch der SFV ist schon seit langem an diesem Thema dran. Im letzten Jahr haben wir unser SFV-SMARD-Konzept (Markteinführung für Speicher mit einem neuen Speichermarkt-Design) vorgestellt, das auf der Überlegung fußt, dass netzdienliche Speichersysteme, die von Netzbetreibern je nach Bedarf des Netzes und zur Maximierung des EE-Anteils im System fernsteuerbar sind, den größten volkswirtschaftlichen Nutzen aufweisen könnten. Es liegt für uns damit auf der Hand, Netzbetreibern neue Verantwortungsbereiche und Geschäftsfelder zu eröffnen.

SFV-SMARD-Konzept des SFV: Kurz & bündig

Wir entwickelten mit SFV-SMARD die Randbedingungen für ein Konzept, bei dem Netzbetreiber die Verantwortung dafür erhalten, Strom räumlich und zeitlich zu verteilen: Grundlage hierfür ist, dass Netzbetreiber künftig auch in Speicher investieren und Stromüberschüssen aufnehmen, vermarkten und wieder einspeisen sollen. Ihre Kernkompetenz im Leitungsbau und Betrieb des öffentlichen Stromnetzes befähigt sie, Aufgaben der Versorgungssicherheit durch die Speicherung von Energie sicherstellen zu können. Speicher müssen - genau wie Leitungen - als Betriebsmittel deklariert und die Vollkosten auf die Netzentgelte umgelegt werden dürfen. Diese Einstufung könnte Investitionen in Speicher einen wesentlichen Impuls geben.

Als Langzeitspeicher wären Power-To-Liquid (P2L oder PtL)-Techniken oder Power-To-Gas (P2G oder PtG) am sinnvoll-sten. Daher könnten Strategien und Investitionen auf diese Bereiche fokussiert werden.

Nach aktueller Rechtslage gilt für Energieversorgungsunternehmen eine strikte Trennung von Netz und Vertrieb, um einen „neutralen“ Netzbetrieb sicherzustellen. Damit ist der Bau und Betrieb von Speichern für Netzbetreiber stark limitiert.

Um abzuklären, welche gesetzlichen Regelungsbereich geändert werden müssten, damit gesetzliche Voraussetzungen für die Umsetzung des SFV-SMARD-Konzepts geschaffen werden, hat der SFV mit finanzieller Unterstützung der Elektrizitätswerke Schönau im September 2018 von der Rechtsanwaltskanzlei Gaßner, Groth, Siederer & Kollegen eine Vorstudie anfertigen lassen. Die Vorstudie steht im oben verlinkten Beitrag zum Download bereit.

In der Vorstudie wurde bestätigt, dass der Bau und Betrieb von Saisonspeichern durch Netzbetreiber durch europarechtliche als auch nationale Hürden eingeschränkt wird. Letzteres betrifft eine Vielzahl von Gesetzen, die bereits benannt wurden.

Das Gutachten macht uns Hoffnung, dass SFV-SMARD rechtlich umsetzbar ist. Wir haben uns entschlossen, in einem weiteren Schritt ein ausführliches Gutachten in Auftrag zu geben, in dem die aktuelle Rechtlage detailliert untersucht und Formulierungsvorschläge für notwendige Änderungen der Gesetze ausgearbeitet werden.

Das Gutachten könnte erstmals die Möglichkeit eröffnen, konkrete Forderungen an den Gesetzgeber heranzutragen. Damit kann dem Ausbau von netzdienlichen saisonalen Speichern ein wichtigen Impuls gegeben werden.

Fachliche Unterstützung für SFV-SMARD

Erste Rückmeldungen aus Einzelgesprächen mit Fachleuten sowie auf der SFV-Frühjahrstagung im Jahr 2018 waren sehr positiv, sodass wir optimistisch im Hinblick auf die Umsetzung und Wirkung sind. Neben der fachjuristischen Prüfung strebt der SFV auch weiterhin eine breite inhaltliche Diskussion über diese Idee an.

Finanzielle Unterstützung

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