Inhaltsverzeichnis
- Warum brauchen wir eine neue gemeinsame Strategie?
- Wind- und Solarstrom müssen die preiswerte Regelversorgung werden
- Regionalisierung und Dezentralisierung - auch durch entfernungsabhängige Netzentgelte
- Nachversteuerung beim grenzüberschreitenden Stromhandel
- Wesentliche Bestimmungen des EEG und weiterer Gesetze beibehalten, verbessern und ergänzen bei gleichzeitigem Abbau unwesentlicher bürokratischer Meldepflichten, Sonderregelungen und Einschränkungen
- Internalisierungs-Steuern zum Ausgleich der externen Kosten - Eilbedürftigkeit und angemessene Höhe?
- Unterstützende Organisationen
Warum brauchen wir eine neue gemeinsame Strategie?
Die deutsche Energiewendepolitik steckt in einer Sackgasse. Jede hinzukommende Bestimmung macht sie noch schwerfälliger und verlangsamt den Umstieg auf klimaschonende Sonnen- und Windenergie. Der Versuch, die Erneuerbaren Energien gegen die billigen Wettbewerber Atom- und Fossilstrom aufzubauen, ist nach anfänglichen großartigen Erfolgen kläglich gescheitert, weil Regierung und Parlament es nicht gewagt haben, Atom- und Fossilenergie mit den von ihnen verursachten externen Kosten zu belasten. Sie haben stattdessen - den Ratschlägen der konventionellen Energiewirtschaft folgend - nicht nur das ursprüngliche Erneuerbare-Energien-Gesetz immer weiter chaotisiert, sondern auch in anderen Gesetzen Hürden für die Erneuerbaren Energien errichtet. Unsinnige bürokratische Behinderungen und Schikanen bei der Baugenehmigung, bei der Finanzierung, Der "atmende Deckel", der der Solarsparte um so mehr Kapital entzog, je mehr PV-Anlagen errichtet wurden. Weitere unvorhersehbare Senkungen der Einspeisevergütung, Probleme bei der Besteuerung. Insbesondere die EEG-Umlage auf den Eigenverbrauch (als schikanöse "Sonnensteuer" verschrien) oder beim Handel mit Solar- und Windstrom haben den Bau und Betrieb von Solarstromanlagen zu einem mühseligen Unterfangen gemacht. Der früher einmal beeindruckende jährliche Zubau von jeweils über sieben Gigawatt in jedem der drei Jahre 2010, 2011 und 2012 wurde auf jämmerliche eineinhalb Gigawatt im Jahr 2015 gedrückt. Viele Zehntausende von Arbeitsplätzen im Solarbereich wurden vernichtet. Der dringend notwendige massive Bau von Strom- und Energiespeichern wurde nicht vorangetrieben und so kommt es zu immer mehr unnötigen Abregelungen von Solar- und Windanlagen. Hier sieht man die viel zu zögerlichen Ausgaben des Bundes für Stromspeicher:
Mit der verpflichtenden Einführung von Ausschreibungen für EE-Anlagen über 750 kW im EEG 2016 bzw. EEG 2017 soll nun auch noch der Windenergie der Garaus gemacht werden (eine Windanlage mit 750 kW ist nur eine Kleinanlage).
Die EEG-Umlage wird im Stromgroßhandel auf Höchstspannungsebene ermittelt, obwohl nur wenige EEG-Anlagen ins Höchstspannungsnetz einspeisen. Braunkohle- und Atomstrom werden bei der Ermittlung des Großhandelspreises nicht mit den Netzkosten belastet, obwohl sie teilweise über große Entfernungen übertragen werden müssen, bevor sie zum Endverbraucher gelangen. , , anfangs dafür gedacht, die Finanzierung der EEG-Anlagen sicherzustellen, ist aufgrund mehrerer regulatorischer Fehler unaufhaltsam gestiegen. Siehe dazu auch den leicht verständlichen Youtube-Beitrag von Professor Dr. Eicke Weber, Leiter des Fraunhofer Instituts für Solare Energiesysteme (ISE) Freiburg: Obwohl die Summe der gesetzlich zugesagten Einspeisevergütungen an die EE-Anlagenbetreiber sich innerhalb der Zeit von 2009 bis 2013 nur verdoppelte, wurde fünfmal so viel Geld bei den Stromkunden abkassiert. Der Anstieg der EEG-Umlage weckt in der Öffentlichkeit die Befürchtung, dass die Verteuerung unvermeidlich und eine Vollversorgung mit Solar- und Windstrom unbezahlbar sein würde. Dieser Effekt wird noch dadurch verstärkt, dass immer mehr Großverbraucher von der Zahlung der EEG-Umlage nahezu vollständig befreit werden, so dass die (wahlentscheidende) Mehrzahl der "kleinen Stromkunden" um so mehr belastet wird.
Das herrschende Chaos unverständlicher, einander teilweise sogar widersprechender gesetzlicher Bestimmungen hat den Blick dafür getrübt, mit welch einfachen Maßnahmen das ursprüngliche Tempo der Energiewende aus den Anfangszeiten des EEG zurückgewonnen und sogar noch erheblich gesteigert werden könnte - ganz in Übereinstimmung mit der in Paris beschlossenen Dekarbonisierung.
Unser Vorschlag: Die Internalisierung der externen Kosten soll den notwendigen Impuls geben.
Wind- und Solarstrom müssen die preiswerte Regelversorgung werden
Wenn Deutschland wirklich schnell aus der fossilen und atomaren Energieversorgung aussteigen will, dann darf die Versorgung mit Atom- oder Fossilstrom nur noch ein rasch vorübergehender Notbehelf sein. Dagegen muss die Versorgung mit Solar- und Windstrom nach den einfachen Marktregeln von Angebot und Nachfrage die Regel werden. Das geschieht allerdings nicht von alleine. Der sogenannte "freie Markt", d.h. ein Markt, in dem der Staat nicht die Zukunftsvorsorge durchsetzt, ist zukunftsblind. Bei den derzeitigen energiepolitischen Rahmenbedingungen würden zuerst sämtliche fossile Lagerstätten ausgebeutet und verheizt und die verbliebenen Atomkraftwerke würden bis zum letzten Tag der ihnen zugestandenen Frist laufen. Grund dafür sind die bereits vorhandenen Stromerzeugungsanlagen der konventionellen Stromversorger, die eingespielten Vertriebswege, die fehlenden Strom- und Energiespeicher und - das ist der entscheidendste Grund - die Nichtberücksichtigung der externen volkswirtschaftlichen Kosten.
Der Preis, zu dem Atom- und Fossilstrom im Großhandel angeboten wird, enthält diese externen volkswirtschaftlichen Kosten nicht und ist deshalb deutlich geringer als der Preis von Solar- und Windstrom PLUS den Kosten für deren häufig erforderliche Speicherung.
Kern des hier vorliegenden Vorschlags ist es deshalb, die externen Kosten der fossilen und atomaren Energie diesen Energien durch eine zusätzliche Besteuerung aufzuerlegen. Wir bezeichnen sie im Folgenden als "Internalisierungs-Steuer". Sie enthält bei fossilen Energien hauptsächlich eine CO2-Steuer und bei Atomenergie hauptsächlich eine erhöhte Brennelemente-Steuer, jedoch können auch noch weitere Schadenseffekte mit berücksichtigt werden (bei Braunkohle z.B. die Folgen der Quecksilberbelastung der Abgase). Dem Verursacherprinzip muss Geltung verschafft werden.
Die Rechtmäßigkeit von nationalen CO2-Steuern steht außer Frage. Schweden, Frankreich und Großbritannien erheben bereits CO2 Steuern - wenn auch bei weitem nicht in der Höhe, die den immer bedrohlicheren Klima- und Umweltfolgen gerecht werden. Weitere Informationen dazu finden sich in einem Beitrag von Dr. Rüdiger Haude.
Internalisierungs-Steuern auf Fossil- und Atomstrom entfalten die gewünschte Wirkung am besten, wenn sie nicht beim Stromverbraucher, sondern an der Quelle, d. h. Beim Lieferanten des Brennstoffs erhoben werden: Beim Braunkohletagebau, beim Kauf neuer Brennelemente, bei der Einfuhr oder Förderung von Erdgas, der Einfuhr oder Förderung von Erdöl und auch bei der Einfuhr von Strom.
Wenn Fossil- und Atomstrom bereits mit den zu erwartenden externen Folgekosten verteuert sind, bevor sie in den marktlichen Wettbewerb eintreten, begrüßen wir die von der Bundesregierung und der Stromwirtschaft immer wieder geforderte Integration der Erneuerbaren Energien in das Marktgeschehen. Wir haben keine Angst vor einem preisgesteuerten Markt, wenn es durch die Internalisierungs-Steuer zu einem fairen Wettbewerb kommt. Die Internalisierungs-Steuer belastet dann nicht alle Stromkunden, sondern nur diejenigen Stromkunden, die auf Atom- und Fossilstrom nicht verzichten wollen oder können. Wenn Fossil- oder Atomstrom teurer ist als Solar- und Windstrom PLUS den Kosten ihrer Speicherung, ergibt sich ein hoher Anreiz zur Umstellung auf Sonnen- und Windstrom und zum Bau von Stromspeichern zur Glättung des fluktuierenden Angebots und zur Überbrückung von Dunkelflauten.
Regionalisierung und Dezentralisierung - auch durch entfernungsabhängige Netzentgelte
Wind- und Solaranlagen und die dazugehörigen Strom- und Energiespeicher können und sollen möglichst verbrauchernah errichtet werden. Eine VDE-Studie Der Zellulare Ansatz aus dem Jahr 2015 bestätigt die Vorteile und die Machbarkeit dieses Konzepts. Dessen Vorteile machen sich im Wettbewerb noch mehr bezahlt, wenn der wirtschaftliche Aufwand, Strom über weitere Entfernungen zu transportieren, in entfernungsabhängigen Netzentgelten berücksichtigt wird. Volkswirtschaftlich wird damit der Aufwand des Netzausbaus minimiert, die Fehlinvestition in neue Fernübertragungstrassen verhindert.
Regionale Endkundenversorger - z.B. Stadtwerke - werden dann nicht nur wegen der Verteuerung von Fossil- und Atomstrom, sondern auch wegen der entfernungsabhängigen Netzgebühren steigendes Interesse am Bezug von preiswerten Solar- und Windstrom aus der Region haben. Sie können Lieferverträge mit den Solar- und Windanlagen- sowie Speicherbetreibern der Region abschließen. Rechtliche Schwierigkeiten, die sich bisher insbesondere daraus ergaben, dass man nicht erkennen kann, ob es sich bei gespeichertem Strom um konventionellen oder um förderungsbedürftigen EE-Strom handelt, entfallen dann, da eine Förderung des EE-Stroms nicht mehr notwendig ist. Eine Teilnahme der Solar- und Windstromanbieter an einem zentralen Spotmarkt zur Ermittlung der EE-Umlage ist dann auch nicht mehr erforderlich. Wind- und Solaranlagenbetreiber, die ihren Strom in das Verteilnetz einspeisen - dort wo ihr Strom auch verbraucht werden wird - müssen dann nicht mehr mit Großhändlern auf der Höchstspannungsebene in Wettbewerb treten, sondern können zweiseitige OTC-Geschäfte (over the counter) in der Verteilnetzebene abschließen. Sie können auch den Solarstrom oder Windstrom an ihre Nachbarn oder ihre Mieter verkaufen. Diese Entwicklung kann zur Regionalisierung der Stromversorgung führen, wobei die hohe Nachfrage aus industriellen Verbrauchszentren wie BASF oder aus Großstädten in marktwirtschaftlicher Weise (ohne zusätzliche Planungsvorgaben z. B. der Bundesnetzagentur) den Bau von Solar- und Windparks auch in der weiteren Umgebung anregen wird. Je höher die konzentrierte Nachfrage, desto größer die dazugehörige Region.
Im Gegensatz dazu hört man häufig (auch aus dem Wirtschaftsministerium) die Forderung, es müssten in ganz Deutschland die Großhandelspreise für Strom gleich sein (Forderung nach einer einheitlichen Preiszone). Eine wirklich schlüssige Begründung wird auffälliger Weise nicht genannt. Jedoch wird umgekehrt der Ausbau der Fernübertragungsnetze damit begründet, dass sonst - horribile dictu - mehrere Preiszonen in Deutschland entstehen würden. Wir können bei näherer Betrachtung der Regionalisierung allenfalls Probleme für diejenigen Politiker sehen, die z.B. in Süddeutschland den Windkraftausbau verhindert haben und nun der Bevölkerung erklären müssen, warum in Regionen mit wenig Windrädern der Strom teurer ist.
Nachversteuerung beim grenzüberschreitenden Stromhandel
Damit die Internalisierungs-Steuern die gewünschte Wirkung erzielen, müssen sie, wie bereits erwähnt, an der Quelle der Stromerzeugung erhoben werden, bevor der Importstrom im Wettbewerb mit Strom deutscher Stromhersteller steht. Unbedingt muss verhindert werden, dass ausländischer Strom den Strom aus Erneuerbaren Energien PLUS deren Speicherkosten unterbietet. Stromimporte aus dem Ausland werden deshalb mit dem höchsten Steuersatz nachversteuert (sozusagen eine Art Schutzzoll).
Hier wird bisweilen eingewendet, dass es doch nichts schaden würde, wenn bei einer Dunkelflaute unversteuerter österreichischer Wasserkraftstrom über die Grenze nach Deutschland geliefert würde. Das ist leider zu kurz gedacht:
- In der österreichischen Stromversorgung beträgt der Anteil der Erneuerbaren Energien nahezu 75 Prozent. Etwa 20 % des in Österreich verbrauchten Stroms wird immer noch mit österreichischen Wärmekraftwerken erzeugt, die für eine höhere als derzeit genutzte Leistung ausgelegt sind. Energieland Österreich - Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft - dort Seite 19. Auch wenn die Werte nicht auf dem neuesten Stand sind, so haben sie sich in der Zwischenzeit doch leider kaum geändert. Da Österreich noch keine Vollversorgung aus Erneuerbaren Energien für seine österreichischen Stromkunden bereitstellen kann, fehlt den österreichischen Stromverbrauchern jede MWh Wasserkraftstrom, die aus Österreich nach Deutschland geliefert wird. Sie muss deshalb durch eines der österreichischen klimaschädlichen Fossilkraftwerke zusätzlich erzeugt werden. Die Folge: Wenn Deutschland Wasserkraftstrom aus Österreich anfordert, muss in Österreich entsprechend mehr Fossilstrom erzeugt werden. Die Klimabelastung entsteht dann nicht in Deutschland, sondern in Österreich. Die Vorstellung, Deutschland könne den Klimawandel bekämpfen, indem es Wasserkraftstrom aus Österreich einführt, erweist sich damit als Irrtum.
- Und noch eine weitere Fehleinschätzung liegt vor: Bei einer Dunkelflaute müsste Deutschland mit gespeichertem Solar- oder Windstrom versorgt werden. Österreichischer Wasserkraftstrom ist jedoch billiger als deutscher gespeicherter Solar und Windstrom. Österreichischer Wasserkraftstrom würde also - wenn er nicht nachversteuert wird - lieber genommen werden. Die Nachfrage nach gespeichertem deutschen Solar- und Windstrom würde sinken und damit auch der finanzielle Anreiz für den Bau von Stromspeichern in Deutschland.
Oft wird gefragt, ob unsere Forderung nach einem Schutzzoll durch Europäisches Recht gedeckt sei. Dazu folgender grundsätzlicher Hinweis:
Wir können keinen radikalen Kurswechsel in der Energiepolitik fordern, wenn wir andererseits jede Änderung der gegenwärtigen Verhältnisse ablehnen, weil sie irgendwo in den Bestandschutz eingreift.. Wichtig ist zunächst einmal, dass eine überzeugende Forderung gestellt wird und darum geht es hier und jetzt.
Wesentliche Bestimmungen des EEG und weiterer Gesetze beibehalten, verbessern und ergänzen bei gleichzeitigem Abbau unwesentlicher bürokratischer Meldepflichten, Sonderregelungen und Einschränkungen
Dieser Absatz unseres gemeinsamen Vorschlages bedarf noch erheblicher Detailregelungen, doch können schon jetzt wichtige Diskussionspunkte genannt werden. Notwendig erscheint insbesondere:
- Eine bundeseinheitliche(!) baurechtliche Privilegierung von Solar- und Windanlagen sowie der mit ihnen direkt gekoppelten Stromspeicher, selbstverständlich unter Beachtung der emissionsschutzrechtlichen Bestimmungen
- Wahlmöglichkeit für die Betreiber von EE-Anlagen, ob sie in freier Unternehmerschaft am Stromhandel teilnehmen wollen oder eine gesetzlich garantierte "kostendeckende" Einspeisevergütung für 20 Jahre (plus Restjahr) wünschen. Begründung: Für eine große Zahl von Betreibern insbesondere kleinerer Solar- und Windanlagen ist der organisatorische und händlerische Aufwand im Stromhandel nicht zumutbar. Diese Aufgabe sollte nicht durch private Dienstleistungsunternehmen übernommen werden, die ihrerseits in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten können, sondern standardmäßig durch den regionalen Netzbetreiber. Siehe dazu die folgenden Überlegungen:
EEG-Umlage durch eine logisch begründbare Reform des Wälzungsverfahrens überflüssig machen
Die EEG-Umlage wurde eingeführt, weil Solar- und Windstrom im Stromgroßhandel nicht den Preis erzielten, der dem Erzeuger als Mindestvergütung gesetzlich versprochen worden war. Der fehlende Geldbetrag sollte dann durch die EEG-Umlage bei den Strom-Endkunden eingesammelt werden.
Allgemein bekannt ist, dass die im internationalen Wettbewerb stehenden Strom-Vielverbraucher von der EEG-Umlage befreit wurden, so dass die "kleinen Stromkunden" die volle Last der EEG-Umlage tragen müssen. Dagegen protestiert auch der Solarenergie-Förderverein Deutschland (SFV) . Doch um diese Ungereimtheit geht es in den folgenden Zeilen nicht. Es geht vielmehr um den Ansatz der EEG-Umlage-Berechnung.
Die EEG-Umlage ergibt sich bekanntlich aus dem Großhandelspreis, der am Spotmarkt ermittelt wird.
Nehmen wir der Einfachheit halber an, es gäbe nur zwei Stromsorten, Braunkohlestrom oder Solarstrom von modernen Hausdachanlagen. Der Braunkohlestrom wird etwa mit 3 Cent/kWh im Großhandel angeboten. Der Solarstrom müsste mit 12,3 Cent/kWh verkauft werden - das ist die derzeitige gesetzliche Vergütung. Es versteht sich von selbst, dass diese 12,3 Cent/kWh im Großhandel nie erzielt werden.
Aber muss der Solarstrom denn im Großhandel angeboten werden?
Der Großhandel findet irgendwo im Höchstspannungsnetz mit den dort geltenden Preisen statt. Doch welcher Solaranlagenbetreiber liefert denn seinen Solarstrom an den Großhandel?
Begeben wir uns einmal an den Ort der tatsächlichen Warenübergabe. Der befindet sich im Niederspannungsnetz des örtlichen Netzbetreibers. Dort wird der Solarstrom eingespeist und aus diesem Netz übernimmt ihn ein Stromkunde, vielleicht sogar der Nachbar des PV-Anlagenbetreibers.
Würde der Solarstrom und der Braunkohlestrom nach den gleichen Merit-Order-Regeln auf einem regionalen Spotmarkt im Niederspannungsnetz verkauft, müsste der Braunkohlestrom dort teurer angeboten werden. Er müsste dann erst noch mit den Netzkosten (für die Übertragung vom Höchstspannungsnetz bis zum Niederspannungsnetz) belastet werden.Sein Mindestpreis würde dann schätzungsweise bei über 20 Cent/kWh liegen. Die Folge:
Der PV-Anlagenbetreiber kann auf jeden Fall die ihm zustehende gesetzliche Einspeisevergütung erhalten, und das geht so:
Der Versorgungsnetzbetreiber erwirbt den eingespeisten Strom gegen Zahlung der gesetzlichen Einspeisevergütung vom EE-Einspeiser und führt dann einen Spotmarkt im lokalen Bereich durch. Dabei übernimmt der Versorgungsnetzbetreiber die gleichen Aufgaben, wie sie bisher der Übertragungsnetzbetreiber in der Höchstspannungsebene übernommen hat. Der Versorgungsnetzbetreiber übernimmt auch die Vertretung der Einspeiser. Die verschiedenen Endkundenversorger gehören zu den Nachfragern. Die Regeln sind die gleichen Merit-Order-Regeln wie schon jetzt beim Spotmarkt. Solche Verfahren lassen sich computergestützt und automatisiert durchführen. Der entscheidende Unterschied liegt darin, dass jetzt das Merit-Order-Verfahren zur Preisbildung genau in der Netzebene erfolgt, in der auch die Warenübergabe an den Endverbraucher stattfindet. Dadurch erreichen wir realitätsnahe Verhältnisse. Der Braunkohlestrom wird dort nicht mehr mit 3 Cent/kWh angeboten, sondern mit 3 Cent/kWh PLUS den Netzgebühren.
Soweit die vereinfachte Darstellung.
Die Lösung des Problems wird sogar noch günstiger, wenn eine Internalisierungs-Steuer sowie entfernungsabhängige Netzgebühren eingeführt werden und den Bezug des Braunkohlestroms noch weiter verteuern.
- Eine Pflicht der Netzbetreiber zum Anschluss von EE-Anlagen und Stromspeichern aller Art sowie die Pflicht zur Entgegennahme des angebotenen Stroms. Betreiber größerer Anlagen können verpflichtet werden, Mittagsleistungsspitzen von Solaranlagen oder Sturmleistungsspitzen von Windanlagen vorübergehend zwischenzuspeichern und so ihr Stromangebot zu glätten.
- Ein Benachteiligungsverbot (Diskriminierungsverbot) für CO2-freie Erneuerbare Energien
Weitere wichtige Gesichtspunkte nehmen wir gerne auf. sfv-fabeck@gmx.de
Internalisierungs-Steuern zum Ausgleich der externen Kosten - Eilbedürftigkeit und angemessene Höhe?
Neben der CO2-Steuer setzt sich der SFV auch weiterhin für eine Verlagerung der Steuerlast von der Arbeit auf die Energie ein. Dazu soll eine Energiesteuer bei gleichzeitiger Auszahlung eines Energiegeldes eingeführt werden. Ziel ist es unter anderem, die Energieeffizienz zu steigern, Anreize zum Energiesparen zu geben, die Ausplünderung der Bodenschätze zu stoppen, sowie Anreize zur Schaffung neuer Arbeitsplätze im Sozialbereich, in Forschung und Lehre sowie im Handwerk zu schaffen...
Im vorliegenden Beitrag geht es jedoch nicht um die Energiesteuer, sondern ausschließlich um die Internalisierungs-Steuer.
Externe Kosten der Stromversorgung sind solche Kosten, die durch die Stromerzeugung entstehen, die aber den Stromverbrauchern nicht mit dem Strompreis in Rechnung gestellt werden. Dazu zwei Beispiele:
- Durch den CO2-Ausstoß bei der Braunkohleverstromung wird der Klimawandel beschleunigt. Extremwetterereignisse treten öfter auf. Die Kosten zur Beseitigung der Klimaschäden bis hin zu den Integrationskosten für "Klimaflüchtlinge" sind externe Kosten der fossilen Stromversorgung.
- Ein zweites Beispiel: Die Behandlung von Nervenerkrankungen oder Hirnschädigungen kleiner Kinder infolge der hohen Quecksilberbelastung der Braunkohleabgase kostet Geld, das ebenfalls nicht von den Stromverbrauchern bezahlt wird. Diese Kosten zählen auch zu den externen Kosten der Braunkohlestromerzeugung. Der furchtbare Verlust an Lebensqualität für die Betroffenen und ihre Angehörigen lässt sich allerdings durch eine Geldleistung überhaupt nicht wieder gut machen.
Die genannten Beispiele lassen erahnen, wie schwierig die Ermittlung der externen Kosten ist und welches Streitpotential sich dabei auftut.
In der Literatur werden je nach Interessenlage die unterschiedlichsten Werte genannt. Aus einer vom damaligem Minister Möllemann (FDP) 1993 in Auftrag gegebenen Studie der Baseler PROGNOS AG für das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi), ergibt sich z.B., dass bei Berücksichtigung aller Folgekosten die errechneten Versicherungskosten pro Kilowattstunde Atomstrom reell bis zu 4,- DM (ca. 2 ) betragen müssten und damit völlig irreal wären. Die Grundsatzstudie hat den Titel "Identifizierung und Internalisierung der externen Kosten der Energieversorgung".
Im Auftrag der britischen Regierung erstellte im Jahr 2006 der ehemalige Weltbank-Chefökonom Sir Nicholas Stern den sogenannten "Stern-Report". Von ihm stammt sinngemäß die Aussage, die jährlichen Kosten des Klimawandels würden, wenn nicht sofort gehandelt wird, dem Verlust von wenigstens 5 % des globalen Bruttoinlandsprodukts entsprechen. Wenn man eine breitere Palette von Risiken und Einflüssen berücksichtigt, könnten die Schäden sogar auf 20 % oder mehr des erwarteten globalen Bruttoinlandsprodukts ansteigen. Mehr als ein Fünftel unserer wirtschaftlichen Anstrengungen würde dann dem Beseitigen von Klimaschäden gelten.
Aber die Situation ist sogar noch dramatischer: Seit wenigen Jahren hat sich in der Klimadiskussion die Erkenntnis durchgesetzt, dass es "Kipppunkte" gibt, bei deren Überschreitung der Klimawandel sich selbst verstärkt. Die ersten Kipppunkte sind bereits erreicht: Hier nur drei Beispiele: Der Permafrostboden in Sibirien taut auf und lässt die bisher eingefrorenen Klimagase hochblubbern. Das Eis am Nordpol ist weitgehend weggeschmolzen, so dass die Sommersonnenstrahlen nicht mehr in den Weltraum zurückgespiegelt werden, sondern das Meerwasser erwärmen. Die sogenannte Albedo (Weiß-heit) vermindert sich. Bei weiterer Erwärmung werden die Ozeane kein weiteres CO2 mehr aufnehmen, sondern ihrerseits CO2 abgeben.
Das Klima ist ins Kippen geraten. Je länger wir zögern, desto geringer wird unsere Chance, das Umkippen noch zu verhindern. Die Naturgesetze kennen kein Mitleid.
Kommen wir noch einmal zurück auf die unglaublichen Schadenskosten, die durch eine Internalisierungs-Steuer ausgeglichen werden müssten. Sie können nicht einvernehmlich ermittelt werden und ihre Höhe übersteigt jeden vorstellbaren Betrag, denn wie will man den Wert des durch eine Klimakatastrophe bedrohten millionenfachen menschlichen Lebens in Euro pro Kilowattstunden umrechnen. Doch diese Probleme dürfen kein Grund sein, nun gar keine Internalisierungs-Steuer zu verlangen.
Hier hilft nur eine politische Lösung!
In Anerkennung der Tatsache, dass die tatsächlich zu erwartenden Schäden unermesslich höher sind, könnte man eine Internalisierungs-Steuer festsetzen, die auf jeden Fall gewährleistet, dass die verheerende Entwicklung umgekehrt wird. Die Internalisierungs-Steuer muss mindestens so hoch sein, dass ihre geringste Stufe, die für Erdgasimport oder -Förderung vorgesehen ist, den Strom aus modernen Gaskraftwerken deutlich höher belastet als der Betrieb dieser Gaskraftwerke in einer längeren Dunkelflaute mit Power to Gas aus Wind- oder Solarstrom-Überschüssen. Die Höhe der Internalisierungssteuer sollen Wirtschaftsfachleute und Politiker berechnen. Hier geht es nicht darum, ein fertiges Gesetzespaket vorzulegen, sondern anzudeuten, in welche Richtung der neue Kurs gehen soll.
Steinkohle und erst recht die Braunkohle müssen entsprechend ihrer höheren externen Kosten mit entsprechend höheren Internalisierungs-Steuern belastet werden.
Hier muss die Angabe des Grundprinzips ausreichen. Letztlich wird eine mutige politische Entscheidung verlangt.
- Die Betreiber neuer Wind- und Solarstromanlagen können dann ihren Strom zum Vollkostenpreis überall im Stromhandel anbieten. Sie sind nicht mehr auf Zuschüsse aus dem EEG-Umlagekonto angewiesen und können nach den Regeln von Angebot und Nachfrage den Fossil- und Atomstrom aus dem Markt drängen.
- Die Betreiber alter Wind- und Solarstromanlagen benötigen dann keinen Zuschuss aus dem bisherigen EEG-Umlagenkonto. Die ihnen zustehende gesetzliche Einspeisevergütung kann dann von den Einnahmen der Internalisierungs-Steuer abgezweigt werden.
Insolvenz der Stromkonzerne?
Wenn die Höhe der Internalisierungs-Steuer den externen Schäden auch nur annähernd entspricht, wird die Internalisierungs-Steuer so hoch sein, dass etliche Stromkonzerne rasch insolvent werden. Sie können dann nicht einmal mehr die Renaturierung der ausgekohlten Braunkohletagebaue zahlen oder gar die sogenannten Ewigkeitskosten erwirtschaften, die sie für die dauerhafte Lagerung der radioaktiven Abfälle oder für das Leerpumpen der stillgelegten Bergwerke im Ruhrgebiet benötigen. Sollte man aus diesem Grund von einer angemessenen Internalisierungssteuer absehen und die Konzerne deshalb schonen? Sollte man sie für die externen Kosten jetzt nicht verantwortlich machen, damit sie später einmal die Ewigkeitskosten besser bezahlen können?
Man könnte es auch anders sehen: So oder so werden die Konzerne für ihre Verpflichtungen gegenüber der Allgemeinheit nicht oder bestenfalls nur teilweise aufkommen. So oder so müssen die Bürger letztlich selber die externen Kosten bezahlen. Da ist eine rasche Insolvenz womöglich die ehrlichere Lösung. Die Marktregeln sind hart! Unternehmen und ihre Aktionäre, die in der Hoffnung auf hohe finanzielle Gewinne in "freier unternehmerischer Entscheidung" die Stromerzeugung aus Braunkohle oder anderen fossilen Brennstoffen gewählt haben und diese trotz dringlicher Warnungen und Appelle fortgesetzt haben, verdienen kein Mitleid.
Möglicherweise geraten auch andere Industrien in finanzielle Probleme. Wir fordern den schnellstmöglichen Umstieg auf CO2-freie und atomfreie Energien nicht zum Vergnügen sondern zum Überleben. Stromintensive Industrien passen nicht in eine Gesellschaft, die verzweifelt versucht, der Klimakatastrophe zu entgehen.
Die Fürsorgepflicht für die arbeitslos werdenden Beschäftigten bei Braunkohle und Atom darf darüber nicht vergessen werden. Hier nur so viel zu diesem Thema: Bei einem Ausbau der EE-Infrastruktur - insbesondere im Installationshandwerk - entstehen deutlich mehr Arbeitsplätze als bei Braunkohle und Atom wegfallen, ein weiteres Argument für eine schnelle Umstellung durch eine hohe Internalisierungs-Steuer.
Jedenfalls - die Forderung nach Internalisierung der externen Kosten durch Besteuerung ist nicht nur moralisch gerechtfertigt, sondern auch eine ökonomisch richtige und wirksame Maßnahme,, die in der Volkswirtschaftslehre anerkannt ist. Man spricht hier auch vom "Verursacherprinzip". Wie weit sie sich durchsetzen lässt, hängt davon ab, wie unabhängig der Gesetzgeber von den betroffenen Konzernen ist und diese Frage wird möglicherweise bereits in der Vorbereitung der nächsten Bundestagswahl entschieden. Voraussetzung dafür ist wiederum - wie bereits eingangs erwähnt - dass die Umwelt- und Klimaschutzorganisationen sich auf eine gemeinsame Strategie einigen.
Unterstützende Organisationen
Agenda21Senden www.agenda21senden.de - Bernd Lieneweg (Sprecher) canilin@gmail.com
Aktionsbündnis gegen die Süd-Ost-Trasse Für eine dezentrale Energiewende - gegen überdimensionierten Netzausbau! http://www.stromautobahn.de - Dörte Hamann (Sprecherin) pressestelle@stromautobahn.de
BAAK http://baak.anti-atom-bayern.de/ sowie Büfa Regensburg - Petra Filbeck (1. Sprecherin BAAK, Sprecherin BüfA Regensburg)
BB München Raus aus der Steinkohle! www.raus-aus-der-steinkohle.de - Michael Schabl u. A. Martin Gruber (Vertreter und Stellvertreter für das Bürgerbegehren) GruberMa@freenet.de
BBEn Bündnis Bürgerenergie https://www.buendnis-buergerenergie.de/buendnis/vorstand/ - Dr. René Mono (Vorstandsvorsitzender)
Bürger-Energie-Genossenschaft www.beg-58.de - Rolf Weber (Vorsitzender) rolf.weber@beg-58.de
Bürgerinitiative Leinburg gegen Gleichstromtrassen Für eine dezentrale Energiewende - gegen überdimensionierten Netzausbau! http://www.stromtrasse1601.de - Olaf Lüttich (Mitglied im Sprecherrat)
Bürgerinitiative Megatrasse-VG-Nordendorf https://www.facebook.com/B%C3%BCrgerinitiative-Megatrasse-VG-Nordendorf-287100164801357/ - Anita Dieminger (Sprecherin)
Bürgerinitiative Stiftland sagt NEIN zu Atom- und Kohlestromtrassen - JA zur dezentralen Energiewende! http://www.stiftlandsagtnein.de - Gerald Schmid (1. Sprecher) stiftlandsagtnein@t-online.de
BUNDESVERBAND CHRISTLICHE DEMOKRATEN GEGEN ATOMKRAFT (CDAK), CDU/CSU - Mitglieder für die Überwindung der Kernenergie http://www.castor.de/diskus/gruppen/cdak.html - Petra Pauly (CDAK-Sprecherin) und Ulla Veith (Vorstandssekretariat)
Energiebündel Kreis Eichstätt e.V. http://www.eb-ei.de/ - Josef Loderer MBA (Univ.) (1. Vorsitzender)
Energiegenossenschaft Hohe Waid eG www.energiegenossenschaft-hohe-waid.de - Dr. Matthias Schütze, Dirk Erdel (Vorstandsmitglieder) info@energiegenossenscaft-hohe-waid.de
Energie- und Freizeithof Liebon www.Liebon.de - Andreas Reitmann (Inhaber)
Energiewende Landkreis Starnberg e.V. http://www.energiewende-sta.de/ - Dr. Walter Kellner (1. Vorsitzender)
Energiewendegruppe Münster- Wolfgang Wiemers, Philipp Kruse (Sprecher der Gruppe)
Friedrich-Wilhelm-Raiffeisen Energie Eichenzell eG www.eichenzell-energie.de - Lothar Jestädt (Vorstand)
Landesnetzwerk Bürger-Energiegenossenschaften Hessen e.V. www.laneg-hessen.de - Nils Rückheim (Geschäftsführer) nils.rueckheim@laneg-hessen.de
Landesnetzwerk Bürgerenergiegenossenschaften Rheinland-Pfalz e.V. (LaNEG e.V.) http://www.laneg.de - Dr. Verena Ruppert (Vorstand) ruppert@laneg.de
Maxwäll Energie eG https://www.maxwaell-energie.de/ - Friedrich Hagemann (Aufsichtsratvorsitzender) sowie Gerd Stein und Andreas Weller (Vorstände) gs@maxwaell-energie.de und aw@maxwaell-energie.de
Mittelhessische Energiegenossenschaft (MiEG) www.mittelhessische-energiegenossenschaft.de - Diethardt Stamm (Vorstand)
info@mittelhessische-energiegenossenschaft.de
NE-Solartechnik GmbH & Co KG - Stefan Göb (Geschäftsführer)
Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP) https://www.oedp.de/startseite/ - Gabriela Schimmer-Göresz (Bundesvorsitzende)
Pamina-Solar http://www.pamina-solar.de - Heinz Scharfenberger (Vorstand) info@pamina-solar.de
Solarlokal Kirchhorst www.Solarlokal-Kirchhorst.de - Siegfried Lemke (Sprecher der Solarinitiative Solarlokal Kirchhorst) sielemke@gmail.com
Solar mobil Heidenheim e.V. http://www.solar-mobil.heidenheim.com/ - Werner Glatzle (Vorsitzender) post@solar-mobil.heidenheim.com
SonnenEnergie Neckar-Alb e.V. www.sonnenenergie-neckar-alb.de - Klaus Fink (1. Vorsitzender)
Sonnenernte e.V. http://sonnenernte.de.to/ - Gerhard Prendke (Vorsitzender) sonnenernte@web.de
SunOn Sonnenkraftwerke LG e.V. http://sunon.org - Tomas Biermann-Kojnov, Vereinsvorsitzender
terra-solar e.V. www.terra-solar.de - Kurt Miller (1. Vorsitzender) km@terra-solar.de
Umweltfreundliche Energien EN e.V. www.ueen.de - Karl-Heinz Henkel (Vorstand) kh-henkel@versanet.de
UrStrom Mainz eG www.urstrom.com - Christoph Würzburger (Technikvorstand) und Verena Ruppert (stellv. Aufsichtsratsvorsitzender)
VERENA e.V. (VR 682) http://verena-ahlen.de/ - Jochen Rölfing, Manfred Röttjes, Anne Bussmann (der Vorstand) annegret_bussmann@web.de
WNV Windenergie Nordeifel e.V. http://www.wnv-info.de/ - Klaus Pütz (Mitglied des Vorstandes)