Deutsche Umwelthilfe geht vor Gericht.

Vorab: In der aufgeheizten politischen Diskussion nach den Drohungen aus USA gegen den deutschen Ostsee-Hafen Sassnitz wird bisweilen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) Lobbyarbeit für Trump und für Fracking-Gas aus den USA vorgeworfen. Dieser Vorwurf ist absurd.

Die DUH geht bereits seit mehr als einem Jahr auch gegen die geplanten LNG-Terminals in Brunsbüttel, Wilhelmshaven und Stade vor, die verflüssigtes Methangas (LNG = liquefied natural gas) aus LNG-Tankschiffen (aus USA und anderen Ländern) übernehmen sollen.

Das Methangas wird für den Transport in LNG-Tankschiffen zur Verkleinerung seines Volumens auf Temperaturen unter - 162 °C Grad heruntergekühlt und damit verflüssigt. Dabei reduziert sich sein Volumen auf etwa 6 Prozent.
Das verflüssigte Erdgas wird in den Terminals dann wieder aufgewärmt und gasförmig ins Gasnetz eingespeist.

Für kürzere Entfernungen gilt der Transport in Pipelines als wirtschaftlicher im Vergleich zu dem Schiffstransport in verflüssigter Form. Insofern stehen LNG-Transport mit Tankschiffen aus USA und Pipeline-Transport aus Russland (Nord Stream 2) im Wettbewerb.

Die Deutsche Umwelthilfe lehnt beide Verfahren aus Klimaschutzgründen ab.

In ihrer Klageschrift gegen Nord Stream 2 weist die Deutsche Umwelthilfe auf die Gefahren unbeabsichtiger Methan-Emissionen hin. Diese erfolgen im Betrieb des gesamten Projekts.

  1. bei der Methangas-Suche (Exploration)
  2. bei der Förderung des Gases
  3. auf dem Transport in Pipelines zu den Gaslagern und Gaskraftwerken in Deutschland
  4. im Fall eines Terror-Aktes
  5. bei der bestimmungsgemäßen Verwendung des Gases in den Gaskraftwerken oder wo es auch sonst noch genutzt werden soll.

Methan ist Hauptbestandteil von Erdgas und ist noch klimawirksamer als CO2. Gelangt Methan direkt in die Atmosphäre, ist es bis zu 86 mal so klimaschädlich wie CO2!

Was die Beklagten allerdings nicht bestreiten und nicht bestreiten können, ist das Ziel, russisches Methangas zur Energiegewinnung in Deutschland einzusetzen. Dabei aber entsteht CO2 !

Aus jeder Tonne Methan entstehen im Regelbetrieb
bei vollständiger Verbrennung 2,75 Tonnen CO2

Diese Planung widerspricht jeder ökologischen Vernunft.
Und sie widerspricht dem Pariser Abkommen.
Im Europaparlament gab es eine eindeutige Ablehnung des Gesamtprojekts.

Resümee:
Nicht nur wegen der erhöhten Methan-Emissionen sondern auch wegen der unvermeidlichen CO2-Emissionen im Regelbetrieb, die den in Paris getroffenen Vereinbarungen extrem widersprechen, muss das Projekt unbedingt gestoppt werden, ehe noch weitere klimaschädigende Investitionen getätigt werden.

Doch der Bau von Nord Stream 2 soll nach dem Willen der GROKO fortgesetzt werden.

Alle einzelnen Bauvorhaben, wie

  • die Errichtung der Pipelines in der deutschen "Ausschließlichen Wirtschaftszone" der Ostsee
  • die Errichtung der Pipelines auf dem deutschen Festland
  • der Bau der einzelnen Gaskraftwerke
  • der Bau der elektrischen Anschlussleitungen an das Höchstspannungsnetz
  • und viele weitere Bauvorhaben-

wurden als Einzelvorhaben bereits genehmigt, zu einer Zeit, als eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für Gesamtprojekte ("Stromversorgung Deutschlands mit russischem Erdgas") noch nicht vorgeschrieben war.

"Die nachträgliche Versagung eines bereits genehmigten Projekts
aus Klimaschutzgründen"

Diese harte juristische Nuss will die Deutsche Umwelthilfe (DUH) nun knacken. Dazu braucht sie Juristenpower und die kostet Geld.

Meine Bitte und Appell - Machen Sie es wie ich:

Spenden Sie für die DUH gegen Nord Stream 2
Und beim SFV spenden Sie für die SFV-Verfassungsbeschwerde