Vorbemerkung des SFV:

Der SFV arbeitet noch an einer Stellungnahme zu diesem Papier.

Unseren Lesern empfehlen wir mittlerweise insbesondere die Lektüre der Ziele mit den Randnummern

187

  • Abbau von Überförderungen

198

  • Überförderung

206

  • atmender Deckel und Obergrenze 52 GW bleibt

215

  • Fördersätze an windstarken Standorten senken

218

  • Länderspezifische Abstände der Windanlagen zur Wohnbebauung

315

  • [[schrift rot:Braunkohle auf absehbare Zeit unverzichtbar

Kohleindustrie

 

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Zur besseren Lesbarkeit empfehlen wir
pdf-Download: Koalitionsverhandlungen, Arbeitskreis Energie Ergebnis AG Energie, Samstag, 09.11.2013, 1 17:00 Uhr


Die Ergebnisse der Verhandlungen zwischen SPD CDU und CSU

I. Ziele

1. Energiewende und Klimaschutz erfolgreich gestalten

5 Die Energiewende war und ist ein richtiger und notwendiger Schritt auf dem Weg in eine
6 Industriegesellschaft, die dem Gedanken der Nachhaltigkeit und der Bewahrung der Schöpfung
7 verpflichtet ist. Sie schützt Umwelt und Klima, macht uns unabhängiger von Importen, sichert
8 Arbeitsplätze und Wertschöpfung in Deutschland. Wir wollen die Chance nutzen, engagierten
9 Klimaschutz zum Fortschrittsmotor zu entwickeln und dabei Wohlstand und Wettbewerbsfähigkeit
10 zu stärken. Eine der Hauptaufgaben der Großen Koalition ist es deshalb, die Energiewende zum
11 Erfolg zu führen. Wir wollen die Entwicklung zu einer Energieversorgung ohne Atomenergie und
12 mit stetig wachsendem Anteil Erneuerbarer Energien konsequent und planvoll fortführen. Wir
13 bekräftigen unseren Willen, die internationalen und nationalen Ziele zum Schutz des Klimas
14 einzuhalten, uns in der Europäischen Union für 2030 für ambitionierte Ziele auf der Grundlage
15 des weltweiten langfristigen Ziele für 2050 einzusetzen und wir werden uns auch international für
16 ambitionierte Klimaschutzziele und verbindliche Vereinbarungen engagieren. Die Erreichung
17 ambitionierter europäischer Klimaschutzziele darf nicht zu Nachteilen für energieintensive und im
18 internationalen Wettbewerb stehende Industrien führen und ist so zu gestalten,
19 dass carbonleakagevermieden wird.

20 2. Energiepolitisches Dreieck

21 Die Ziele des energiepolitischen Dreiecks: Klima- und Umweltverträglichkeit,
22 Versorgungssicherheit, Bezahlbarkeit sind für uns gleichrangig. Das große Ziel der
23 Energiewende wird nur dann dauerhaft bei Bürgern und Wirtschaft Akzeptanz finden, wenn
24 Versorgungssicherheit und Bezahlbarkeit gewährleistet bleiben. Mit wachsendem Anteil der
25 Erneuerbaren Energien an der Stromversorgung wachsen zunächst auch die damit verbundenen
26 Herausforderungen. Deshalb gilt es, schnell verlässliche Rahmenbedingungen zu schaffen, die
27 Investitionen anregen und industrielle Wertschöpfungsketten und Arbeitsplätze erhalten und neu
28 schaffen.
29 Beim weiteren Ausbau der Erneuerbaren Energien ist der Kosteneffizienz und Wirtschaftlichkeit
30 des Gesamtsystems einschließlich des Netzausbaus und der notwendigen Reservekapazitäten
31 eine höhere Bedeutung zuzumessen. Dabei nehmen wir auch den europäischen Strommarkt
32 verstärkt in den Blick. Im Rahmen dessen muss zur Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit
33 in Deutschland der wirtschaftliche Betrieb notwendiger Kapazitäten konventioneller und flexibel
34 einsetzbarer Kraftwerke in bezahlbarer Weise möglich bleiben.
35 In diesem Sinne streben wir eine schnelle und grundlegende Reform des Erneuerbare-Energien-
36 Gesetzes (EEG) an und legen sie bis Ostern 2014 dem Kabinett vor mit dem Ziel einer
37 Verabschiedung im Sommer 2014, um für verlässliche Rahmenbedingungen, Planbarkeit und
38 Berechenbarkeit in der Energiepolitik zu sorgen. Altanlagen genießen Bestandsschutz. Der
39 Vertrauensschutz im Hinblick auf getätigte und in der Realisierung befindliche Investitionen ist
40 entsprechend zu gewähren.
41
42

3. Klimaschutz

44 Wir halten daran fest, dem Klimaschutz einen zentralen Stellenwert in der Energiepolitik
45 zuzumessen. Deshalb wollen wir die Treibhausgas-Emissionen national bis 2020 um mindestens
46 40Prozent gegenüber dem Stand 1990 reduzieren. Europaweit setzen wir uns für eine Reduktion
47 um mindestens 40 Prozent bis 2030als Teil einer Zieltrias aus Treibhausgasreduktion, Ausbau
48 der Erneuerbare Energien und Energieeffizienz innerhalb der Europäischen Union ein. [SPD: In
49 einem nationalen Klimaschutzgesetz (Klimaschutzplan)] wollen wir die weiteren
50 Reduktionsschritte bis zum Zielwert von 80 bis95 Prozent im Jahr 2050 festschreiben und in
51 einem breiten Dialogprozess mit Maßnahmen unterlegen.
52
53 Wir werden uns für einen wirksamen Emissionshandel auf europäischer Ebene einsetzen. Dabei
54 muss die Reduzierung der emittierten Treibhausgasmengen zentrales Ziel des Emissionshandels
55 bleiben. Korrekturen sollten grundsätzlich nur erfolgen, wenn die Ziele zur Minderung der
56 Treibhausgase nicht erreicht werden. Bei der von der EU-Kommission geplanten Herausnahme
57 von 900 Millionen Zertifikaten aus dem Handel (backloading) muss sichergestellt werden, dass
58 es sich um einen einmaligen Eingriff in das System handelt, die Zertifikate nicht dauerhaft dem
59 Markt entzogen werden und nachteilige Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit der
60 betroffenen Branchen und industrielle Arbeitsplätze ausgeschlossen werden.
61

4. Ausbau der erneuerbaren Energien

63 Über die Ausbaukorridore werden noch Kostenabschätzungen vorgenommen. Anschließend
64 erfolgt eine Konkretisierung vor Abschluss der Koalitionsverhandlungen.
65
66 Auf der Basis dieser Ziele wird sich die Bundesregierung mit den Ländern auf eine synchronisierte
67 Planung für den Ausbau der einzelnen Erneuerbaren Energien verständigen.
68
69 Wir werden die Erneuerbaren Energien so ausbauen, dass die Ausbauziele unter
70 Berücksichtigung einer breiten Bürgerbeteiligung erreicht und die Kosten begrenzt werden. Vor
71 diesem Hintergrund werden wir auch unverzüglich den Dialog mit der Europäischen Kommission
72 und den Mitgliedstaaten darüber beginnen, wie diesen Zielen dienende Förderbedingungen
73 europarechtskonform weiterentwickelt werden können. Zusätzliche Einnahmen aus dem
74 Emissionshandel nutzen wir in diesem Bereich.
75

II. Effizienz als zweite Säule für die nachhaltige Energiewende

77 Für den Erfolg der Energiewende muss die „zweite Säule“ mehr Gewicht erhalten: die Senkung
78 des Energieverbrauchs durch mehr Energieeffizienz. Dies ist auch für den Klimaschutz von
79 großer Bedeutung. Fortschritte bei der Energieeffizienz erfordern einen Sektor übergreifenden
80 Ansatz, der Gebäude, Industrie und Gewerbe, Haushalte umfasst und dabei Strom, Wärme und
81 Kälte gleichermaßen in den Blick nimmt. Ausgehend von einer technisch-wirtschaftlichen
82 Potenzialanalyse wollen wir Märkte für Energieeffizienz entwickeln und viele Akteure einbinden,
83 wie z. B. örtliche Versorger und große Energieversorgungsunternehmen.

1. Nationaler Aktionsplan Energieeffizienz

In einem Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz fassen wir die Ziele 85 für die verschiedenen
86 Bereiche, die Instrumente, die Finanzierung und die Verantwortung der einzelnen Akteure
87 zusammen. Er wird mit einem jährlichen Monitoring von einer unabhängigen Kommission
88 überprüft. Der erste Aktionsplan soll im Jahre 2014 erarbeitet und von der Bundesregierung
89 beschlossen werden. Die für Energieeffizienz vorzusehenden Mittel sind zu
90 erhöhen(Haushaltsumschichtung, Verwendung Energie- und Klimafonds, zusätzliche
91 Aufwendungen neben der Gebäudesanierung).
92 Aus dem Energie- und Klimafonds fördern wir in Wirtschaft, Kommunen und Haushalten die
93 Umsetzung anspruchsvoller Effizienzmaßnahmen. In den Sektoren Gebäude und Verkehr erfolgt
94 die Finanzierung ergänzend mit eigenen Instrumenten aus den zuständigen Ressorts.
95 Ein zentraler Schwerpunkt ist dabei eine qualifizierte Beratung, die sicherstellt, dass nur
96 Maßnahmen gefördert und umgesetzt werden, die für den Maßnahmenträger sinnvoll und
97 kosteneffizient sind.
98 In einem ersten Schritt wollen wir folgende Maßnahmen umsetzen:
99 􀁸 Das KfW-Programm zur energetischen Gebäudesanierung wollen wir aufstocken,
100 verstetigen und deutlich vereinfachen. Wir beabsichtigen, die energetische
101 Gebäudesanierung auch steuerlich zu fördern.
102 􀁸 Die Höhe der Modernisierungsumlage wird abgesenkt (Mietrecht) und in dann voller
103 Höhe nur noch für energetische und altengerechte Modernisierungen gewährt.
104 􀁸 Die Ausstattung der Programme ist so zu gestalten, dass durch Beratung
105 Fehlinvestitionen für Private und Unternehmen verhindern werden.
106 􀁸 Die EU-Energieeffizienz-Richtlinie werden wir sachgerecht umsetzen.
107 􀁸 Fachlich fundierte Informationen und eine qualifizierte, unabhängige Beratung sind
108 neben der Förderung entscheidend, um Eigentümer zur Durchführung von
109 energetischen Sanierungsmaßnahmen zu überzeugen. Hierfür werden wir die
110 Beratungsprogramme weiter ausbauen,ein spezielles Beratungsprogramm zur
111 Energieeffizienz von Heizungsanlagen auflegen, das Eigentümer über die Effizienz
112 ihrer Heizungsanlage und mögliche Maßnahmen zur Effizienzverbesserung gezielt
113 informiert.
114 􀁸 Für Haushalte mit geringem Einkommen sollen Investitionen in energiesparende
115 Haushaltgeräte erleichtert werden.
116 􀁸 Auf europäischer Ebene werden wir uns mit Nachdruck für dynamische und
117 anspruchsvollere Standards für energierelevante Produkte im Rahmen der Öko-
118 Design-Richtlinie (Verankerung des Top-Runner-Prinzips) einsetzen. Soweit möglich,
119 wollen wir nationale Standards vorab setzen.Auf nationaler Ebene werden wir die
120 Markteinführung hocheffizienter Produkte im Rahmen des Energieeffizienzfonds durch
121 Förderprogramme unterstützen.

2. Finanzierung Effizienzmaßnahmen [Finanzvorbehalt]

123 􀁸 Die steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung soll ein 5-
124 Jahresprogramm von jährlich 1 Mrd. Euro umfassen. Dies hätte bei einem
125 Absetzungszeitraum von 10 Jahren im ersten Haushaltsjahr Steuermindereinnahmen von
126 je 42,5 Mio. Euro(ansteigend auf 215 Mio. Euro p.a.) für Bund und Länder sowie 15 Mio.
127 Euro (ansteigend auf 75 Mio. Euro p. a.) für die Kommunen zur Folge. Eventuelle
Teilkompensationen sollten für ein Zuschussprogramm für die 128 energetische Sanierung
129 von Gebäuden der Länder und Kommunen genutzt werden.
130 􀁸 Für den Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz werden über die bisherigen Mittelansätze
131 hinaus jährlich 500 Mio. Euro für folgende Schwerpunktbereiche bereitgestellt:
132 o Investitionen für energiesparende Produkte im Bereich Haushalt und Gewerbe:
133 350 Mio. Euro.
134 o Energieberatung und Förderprogramm zur Markteinführung hocheffizienter
135 Produkte, einschl. Prozesstechnologie: 150 Mio. Euro.
136

3. Klimafreundlicher Wärmemarkt

138 Der Wärmemarkt ist mitentscheidend für eine erfolgreiche Energiewende. Mit gut der Hälfte
139 entfällt in Deutschland der größte Anteil am gesamten Endenergieverbrauch auf die Erzeugung
140 von Wärme. Allein der Gebäudebereich verursacht rund 40 % des Endenergieverbrauchs und
141 etwa ein Drittel der CO2-Emissionen. Unser Ziel bleibt es, bis zum Jahr 2050 einen nahezu
142 klimaneutralen Gebäudebestand zu haben. Dazu müssen der Energieverbrauch der Gebäude
143 soweit technisch und wirtschaftlich möglich gesenkt und gleichzeitig der Ausbau erneuerbarer
144 Energien zur Wärmenutzung vorangetrieben werden.
145 Die Umgestaltung des Wärmemarktes ist ein langfristiger Prozess. Der Sanierungsfahrplan für
146 den Gebäudebereich soll den Weg aufzeigen. Wir werden die Instrumente im Gebäudebereich
147 hieran ausrichten und im Wärmemarkt als erste Schritte folgende Maßnahmen ergreifen:
148 􀁸 Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz wird auf der Grundlage des Erfahrungsberichtes
149 und zur Umsetzung von europäischem Recht fortentwickelt und mit den Bestimmungen der
150 EnEV abgeglichen.
151 􀁸 Der Einsatz von erneuerbaren Energien im Gebäudebestand sollte weiterhin auf Freiwilligkeit
152 beruhen.
153 􀁸 Das bewährte Marktanreizprogramm werden wir aufstocken und verstetigen.
154 􀁸 In einem Strommarkt mit einem weiter zunehmenden Anteil von Strom aus erneuerbaren
155 Energien werden wir Strom, der sonst abgeregelt werden müsste, für weitere Anwendungen,
156 etwa im Wärmebereich, nutzen.
157

III.Ausbau der erneuerbaren Energien

159

1. Nationale Ziele für erneuerbare Energien und Ausbaukorridor

161 Wir setzen uns für einen nachhaltigen, stetigen und bezahlbaren Ausbau der Erneuerbaren ein.
162 Dafür werden wir im EEG einen[CDU/CSU: verbindlichen]Ausbaukorridor festlegen und den
163 Ausbau steuern. Damit stellen wir sicher, dass die Ausbauziele erreicht werden und die Kosten
164 im Rahmen bleiben.
165
166 Dieser Ausbaukorridor
167 􀁸 schafft Planungssicherheit für alle Beteiligten,
168 􀁸 gibt der EE-Branche einen verlässlichen Wachstumspfad,
169 􀁸 begrenzt die Kostendynamik für den Ausbau der erneuerbaren Energien,
􀁸 gibt für die Entwicklung der konventionellen Energiewirtschaft
170 einen stabilen Rahmen,
171 􀁸 erlaubt eine bessere Verknüpfung mit dem Netzausbau,
172 􀁸 ermöglicht eine schrittweise Anpassung des Strom- und Energieversorgungssystems
173 an die Herausforderungen volatiler Stromerzeugung und dadurch eine
174 kostengünstigere Systemintegration.
175

2. Kosten der Energiewende

177 Die Energiewende ist nicht zum Nulltarif zu haben. Die Gesamtkosten sind in den letzten Jahren
178 aber schneller und stärker gestiegen, als allgemein erwartet wurde und für das Gelingen der
179 Energiewende zuträglich ist. Die EEG-Umlage hat mittlerweile eine Höhe erreicht, die für private
180 Verbraucher/innen und weite Teile der Wirtschaft, insbesondere auch mittelständische
181 Unternehmen, zum Problem wird, wenn es nicht gelingt, die Kostendynamik zu entschärfen.Mit
182 den grundlegenden Reformen, auf die wir uns verständigt haben, wollen wir dies erreichen,
183 indem wir Ausmaß und Geschwindigkeit des Kostenanstiegs spürbar bremsen. Die
184 Vergütungssysteme wollen wir mit Blick auf Kosteneffizienz vereinfachen. Unser Ziel ist eine
185 Stabilisierung der Kosten auf einem vertretbaren Niveau. Dazu brauchen wir neben einem
186 berechenbaren [CDU/CSU undverbindlichen] Ausbaukorridor insbesondere mehr Kosteneffizienz
187 durch Abbau von Überförderungen und Degression von Einspeisevergütungen, eine stärker
188 marktwirtschaftlich orientierte Förderung, eine Konzentration der Besonderen Ausgleichsregelung
189 auf stromintensive Unternehmen im internationalen Wettbewerb und eine ausgewogene
190 Regelung für die Eigenproduktion von Strom.
191
192 [SPD: Um die Kosten der Energiewende gerecht zu verteilen, senken wir die Stromsteuer in
193 einem ersten Schritt um 25 % und dann jährlich entsprechend dem Anteil Erneuerbarer Energien
194 am Stromverbrauch. (Finanzierungvorbehalt)]
195

3. Reform des Fördersystems

197 Die Förderung der Erneuerbaren wollen wir im Interesse bezahlbarer Strompreise
198 kosteneffizienter gestalten. Überförderungen werden wir schnell und konsequent bei Neuanlagen
199 abbauen; Altanlagen genießen Bestandsschutz. Für alle Technologien werden wir eine
200 kontinuierliche Degression im EEG verankern. Wir werden die Bonusregelungen überprüfen und
201 weitgehend streichen. Darüber hinaus werden wir das vergleichsweise teure Grünstromprivileg
202 streichen. Damit sichern wir auch für die Zukunft eine europarechtskonforme Ausgestaltung.
203
204 Für die einzelnen Technologien gilt:
205
206 􀁸 Photovoltaik: Die jetzt geltende Regelung (u. a. atmender Deckel, Obergrenze) hat sich
207 bewährt und wird beibehalten. Der Zubau in diesem Jahr liegt nahe an dem im EEG
208 festgelegten Ausbaukorridor.
209 􀁸 Biomasse: Der Zubau von Biomasse wird [CSU: überwiegend]auf Abfall- und Reststoffe
210 begrenzt. Dies dient dem Schutz der Natur, vermeidet die „Vermaisung“ der Landschaft
211 und entschärft die Nutzungskonkurrenzen. Bestehende Anlagen sollen möglichst
212 bedarfsorientiert gefahren werden, um Vorteile für Systemstabilität zu nutzen.
213 􀁸Wind an Land: Wir werden die Fördersätze senken (insbesondere bei windstarken
214 Standorten), um Überförderungen abzubauen, und gleichzeitig durch eine Weiterentwicklung des Referenzertragsmodells dafür sorgen,
215 dass bundesweit die guten
216 Standorte auch zukünftig wirtschaftlich genutzt werden können.
217 Wir werden eine Länderöffnungsklausel in das BauGB einfügen, die es ermöglicht,
218 länderspezifische Regeln über Mindestabstände zur Wohnbebauung festzulegen.
219 􀁸 Wind auf See: Orientiert an den realistischen Ausbaumöglichkeiten legen wir den
220 Ausbaupfad 2020 auf 6,5 GW fest. Um anstehende Investitionen mit langen Vorlaufzeiten
221 bei Offshore-Wind nicht zu gefährden, [werden die dafür kurzfristig notwendigen
222 Maßnahmen getroffen,, (Platzhalter) wird konkretisiert]. Für den weiteren Ausbaupfad bis
223 2030 gehen wir von durchschnittlich 2 Windparks pro Jahr mit einer Leistung von je ca.
224 400 MW aus,um einen Ausbau von 15 GW bis 2030 zu erreichen.
225 􀁸 Wasserkraft: Die bestehenden gesetzlichen Regeln haben sich bewährt und werden
226 weitergeführt.
227
228 Darüber hinaus wollen wir bereits mittelfristig (ab 2018) die Förderhöhe über Ausschreibungen
229 ermitteln, sofern bis dahin in einem Pilotprojekt nachgewiesen werden kann, dass die Ziele der
230 Energiewende auf diesem Wege kostengünstiger erreicht werden können. Um Erfahrungen mit
231 Ausschreibungsmodellen zu sammeln und ein optimales Ausschreibungsdesign zu entwickeln,
232 wird spätestens 2016 als Pilotmodell ein Ausschreibungsmodell in einer Größenordnung von
233 insgesamt 400 MW für Photovoltaik-Freiflächenanlagen ab einer noch festzulegenden
234 Mindestgröße eingeführt. Wir werden darauf achten, dass bei der Realisierung von
235 Ausschreibungen eine breite Bürgerbeteiligung möglich bleibt.
236

4. Markt- und Systemintegration

238 Unser Grundsatz lautet: Das EEG ist ein Instrument zur Markteinführung von erneuerbaren
239 Energien und soll diese nicht dauerhaft fördern. Ziel muss es daher sein, dass die Erneuerbaren
240 perspektivisch ohne Förderung am Markt bestehen. Daher werden wir die Erneuerbare Energien
241 in einem Prozess in den Strommarkt integrieren. Durch die Degression im EEG steigt der Anreiz
242 zur Direktvermarktung. Für regelbare Erneuerbare Energien wird eine verpflichtende
243 Direktvermarktung auf Basis der gleitenden Marktprämie eingeführt. Wir werden für Anlagen ab 5
244 MW die verpflichtende Direktvermarktung einführen und sehen hierfür eine auskömmliche
245 gleitende Marktprämie für Neuanlagen vor. Bis 2017 soll dies für alle Anlagengrößen gelten. Die
246 Einführung werden wir so gestalten, dass die mit dem EEG bestehende Vielfalt der Akteure
247 erhalten bleibt.
248
249 Um die Stabilität des Systems zu gewährleisten, werden wir zudem festlegen, dass Neuanlagen
250 vom Netzbetreiber und von den Direktvermarktern ansteuerbar sein müssen. Spitzenlast kann
251 bei neuen Anlagen im begrenzten Umfang (weniger als 5 % der Jahresarbeit) unentgeltlich
252 abgeregelt werden, soweit dies die Kosten für den Netzausbau senkt und dazu beiträgt, negative
253 Börsenstrompreise zu vermeiden. Zudem werden wir die Entschädigungsregelung im
254 Einspeisemanagement so verändern, dass sie verstärkt Anreize dafür setzt, dass die
255 Netzsituation bei der Standortwahl von Neuanlagen besser berücksichtigt wird
256 (Härtefallregelung).In diesem Sinne werden wir in der bestehenden Härtefallregelung die Höhe
257 der Entschädigung absenken, die gewährt wird, wenn wegen eines Netzengpasses nicht
258 eingespeist werden kann. Der Einspeisevorrang für die Erneuerbaren wird beibehalten.
259
260 Wir werden prüfen, ob große Erzeuger von Strom aus Erneuerbaren Energien einen
261 Grundlastanteilihrer Maximaleinspeisung garantieren müssen, um so einen Beitrag zur
Versorgungssicherheit zu leisten. Diese können Sie in eigener Verantwortung
262 vertraglich mit
263 Betreibern von Speichern, von nachfrageabhängig regelbaren Erneuerbaren Energien,
264 abschaltbaren Lasten oder von fossilen Kraftwerken absichern. Die virtuelle „Grundlastfähigkeit“
265 der einzelnen erneuerbaren Energien soll schrittweise geschaffen werden. Hierzu werden wir ein
266 Pilotvorhaben durchführen.
267
268 Wir setzen uns dafür ein, die Förderung der erneuerbaren Energien in Deutschland in den
269 europäischen Binnenmarkt zu integrieren. Dafür werden wir einerseits das EEG
270 europarechtskonform weiterentwickeln und uns andererseits dafür einsetzen, dass die EU271
Rahmenbedingungen und die Beihilferegelungen den Ausbau der Erneuerbaren in Deutschland
272 auch weiterhin unterstützen. Ungeachtet dessen gehen wir davon aus, dass das EEG weiterhin
273 keine Beihilfe darstellt.
274

5. Internationale Wettbewerbsfähigkeit der Industrie und faire Lastenteilung

276
277 Die Besondere Ausgleichsregelung dient dazu, stromintensive Unternehmen in ihrer
278 internationalen Wettbewerbsfähigkeit nicht zu gefährden. Nur so können wir geschlossene
279 Wertschöpfungsketten und industrielle Arbeitsplätze dauerhaft erhalten. Wir wollen deshalb die
280 Besondere Ausgleichsregelung erhalten und zukunftsfähig weiterentwickeln. Die Besondere
281 Ausgleichsregelung hat allerdings Auswirkungen auf die Finanzierungsgrundlage für das EEG. In
282 der Besonderen Ausgleichsregelung haben sich die Zahl der antragstellenden Unternehmen und
283 die privilegierte Strommenge seit der letzten Novelle weiter erhöht. Auch die als
284 Eigenstromerzeugung privilegierten Strommengen steigen seit Jahren kontinuierlich an.
285
286 Vor diesem Hintergrund setzen wir uns dafür ein, dass die internationale Wettbewerbsfähigkeit
287 der deutschen Industrie erhalten wird und zu diesem Zweck auch die Besondere
288 Ausgleichsregelung europarechtlich abgesichert wird und die Finanzierung des EEG dauerhaft
289 auf eine stabile Grundlage gestellt wird. Die Vorschläge zur Steuerung des Ausbaus und zur
290 Kosteneffizienz sind auch mit Blick auf die Sicherung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit
291 der deutschen Industrie von zentraler Bedeutung.
292
293 Weiterhin setzen wir uns dafür ein, dass im Grundsatz die gesamte Eigenstromerzeugung an der
294 EEG-Umlage beteiligt wird. Zu diesem Zweck sollen alle neuen Eigenstromerzeuger mit einer
295 Mindestumlage zur Grundfinanzierung des EEG beitragen, wobei wir die Wirtschaftlichkeit von
296 KWK-Anlagen und Kuppelgas wahren werden. Für kleine Anlagen soll eine Bagatellgrenze
297 eingezogen werden. Vertrauensschutz für bestehende Eigenerzeugung wird gewährleistet.
298
299 Bei der Besonderen Ausgleichsregelung überprüfen wir die Privilegierung in den einzelnen
300 Branchen vorrangig anhand objektiver, europarechtskonformer Kriterien. Darüber hinaus werden
301 wir den Kostenbeitrag der privilegierten Unternehmen überprüfen. Zugleich werden wir vorsehen,
302 dass die begünstigten Unternehmen nicht nur ein Energiemanagementsystem einführen, sondern
303 auch wirtschaftlich sinnvolle und technologisch machbare Fortschritte bei der Energieeffizienz
304 erzielt werden. Dabei werden bereits erreichte Erfolge (early actions) berücksichtigt. Diese
305 Maßnahmen kommen auch dem Anliegen der Europäischen Kommission entgegen. Darüber
306 hinaus könnten parallel die Schienenbahnen in angemessener Weise an den Kosten beteiligt
307 werden, ohne dass dies wie bisher zu Wettbewerbsverzerrungen führt.
308

IV. Strommarktmarktdesign – Neue Rolle für konventionelle Kraftwerke

Entscheidender Motor der Energiewende ist der Ausbau der Erneuerbaren 310 Energien. Wir wollen,
311 dass gleichzeitig auch zukünftig die Versorgungssicherheit gewährleistet ist, also jederzeit der
312 nachgefragten Last eine entsprechend gesicherte Erzeugungsleistung in Deutschland gegenüber
313 steht.
314
315 Die konventionellen Kraftwerke (Braunkohle, Steinkohle, Gas) als Teil des nationalen
316 Energiemixes sind auf absehbare Zeit unverzichtbar. Durch den kontinuierlichen Aufwuchs der
317 Erneuerbaren Energien benötigen wir auch in Zukunft hocheffiziente und flexible konventionelle
318 Kraftwerke. Solange und soweit keine anderen Möglichkeiten (wie z.B. Speicher oder
319 Nachfragemanagement) ausreichend und kostengünstig zur Verfügung stehen, kann
320 Stromerzeugung aus Wind- und Sonnenenergie noch nicht entscheidend zur
321 Versorgungssicherheit beitragen. Daraus ergibt sich das Erfordernis einer ausreichenden
322 Deckung der Residuallast. Ein Entwicklungspfad für den konventionellen Kraftwerkspark lässt
323 sich nicht ohne eine klare Kenntnis des Ausbaus der erneuerbaren Energien beschreiben.
324
325 Wir brauchen verschiedene Mechanismen, mit denen die jeweils erforderlichen Kapazitäten
326 langfristig am Markt gehalten werden können.
327
328 Eckpunkte für eine ökologisch vernünftige, ökonomisch tragfähige und Arbeitsplätze sichernde
329 Vorgehensweise sind:

1. Damit die Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien und die Stromnachfrage besser

331 aufeinander abgestimmt werden, sind Flexibilitätsoptionen sowohl auf der Angebots- als
332 auch auf der Nachfrageseite auszubauen (insbesondere bei Kraftwerken und
333 Erneuerbaren Energie, Lastmanagement, Speicher).

2. Für die nächsten Jahre wollen wir die Netzreserve weiterentwickeln

335 (Ausschreibungsmodelle auf Ebene der Übertragungsnetzbetreiber). Damit die Kosten für
336 die Absicherung der wenigen Jahresstunden mit den höchsten Lasten begrenzt bleiben,
337 können soweit verfügbar alte fossile Kraftwerke die Netzreserve bilden.

3. Um kurzfristige Risiken für die Versorgungssicherheit zu vermeiden, werden wir darüber

339 hinaus dafür sorgen, dass die Bundesnetzagentur im Rahmen der anstehenden
340 Untersuchungen auf Grundlage der Reservekraftwerksverordnung die Errichtung neuer
341 regional erforderlicher Reservekapazitäten zügig prüft und gegebenenfalls sicherstellt.

4. Derzeit verfügen wir deutschlandweit über ausreichend Kraftwerke. Allerdings könnte sich

343 diese Situation bis zum Ende des Jahrzehntes ändern. [CDU/CSU: Wir prüfen daher die
344 Einführung von Kapazitätsmechanismen, um gegebenenfalls bis spätestens Ende 2015
345 eine gesetzgeberische Entscheidung für eine kosteneffiziente Lösung zu treffen.][SPD: Es
346 ist mittelfristig ein Kapazitätsmechanismus zu entwickeln, der nicht in erster Linie neue
347 Kraftwerkskapazitäten anreizt, sondern den wirtschaftlichen Betrieb der notwendigen
348 bestehenden konventionellen Kraftwerke ermöglicht.]

5. Die rechtlichen und finanziellen Bedingungen für die umweltfreundliche Kraft-Wärme-

350 Kopplung sind so zu gestalten, dass der KWK-Anteil auf 25 % bis 2020 ausgebaut wird.
351 Auf Grundlage einer umgehend erfolgenden Potenzialanalyse zum Einsatz von KWK in
352 Deutschland werden wir in 2014 auch die Rahmenbedingungen für KWK wie
353 insbesondere das KWKG überprüfen und anpassen. Die EU-Energieeffizienz-Richtlinie
354 setzen wir so in deutsches Recht um, dass die dort vorgesehenen Möglichkeiten zur
355 Anerkennung der Vorteile von KWK- und Fernwärme bei Primärenergie und CO2-
356 Einsparung gegenüber anderen Heizsystemen besserzur Geltung kommen.
357

VI. Speicher

359
360 Die stark schwankende Einspeisung Erneuerbarer Energien erfordert einen Ausgleich
361 durch verschiedene Flexibilitätsoptionen (z.B. Lastmanagement, power-to-heat)
362 einschließlich Speichern. Je schneller der Ausbau der Erneuerbaren Energien voran
363 schreitet, desto mehr werden auch Stromspeicher benötigt. Um die erforderliche
364 konventionelle Reservekapazität zuverlässig abschätzen zu können, werden wir die in
365 den kommenden Jahren technisch und wirtschaftlich verfügbaren Speicherpotenziale auf
366 der Zeitachse richtig einschätzen.
367 Künftig wird je nach Einsatzzweck ein Mix verschiedener Stromspeicher erforderlich sein.
368 Dafür ist es wichtig, die Rahmenbedingungen gleichermaßen, d. h. technologieneutral,
369 zu gestalten. In diesem Zusammenhang wollen wir, dass Pumpspeicherwerke auch
370 künftig ihren Beitrag zur Netzstabilität wirtschaftlich leisten können.
371 Aufgrund der zukünftigen Systemfunktionen sollen die Letztverbraucherpflichten der
372 Speicher überprüft werden.
373 Mittel- bis langfristig steigt der Bedarf nach neuen Speichern in Folge der Dynamik des
374 Ausbaus der Erneuerbaren Energien. Bei einem hohen Anteil brauchen wir auch
375 Langzeitspeicher, die saisonale Schwankungen ausgleichen können. Derzeit gilt power
376 to-gas als die dafür zukunftsfähigste Technologie. Es besteht jedoch noch erheblicher
377 Forschungs- und Entwicklungsbedarf. Mit den aktuellen und weiteren
378 Demonstrationsprojekten werden wir die Technologie Schritt für Schritt weiterentwickeln,
379 optimieren und zur Marktreife bringen. Das bereits angelegte Forschungsprogramm
380 werden wir verstetigen.
381

VII. Netze

383

1. Verlässliche und langfristige Netzausbauplanung

385 Netzausbau und Ausbau der Erneuerbaren bedingen einander. Damit beides synchron
386 läuft, sollte der Netzausbau zukünftig auf Basis des verbindlichen Ausbaupfads für
387 Erneuerbare Energien erfolgen.
388
389 Für den Ausbau des Übertragungsnetzes stellt der Bundesbedarfsplan auch in Zukunft
390 das zentrale Instrument dar. Mit Blick auf den erforderlichen Netzausbau gilt es,
391 Offshore-Windenergie schrittweise in einem geordneten Verfahren auszubauen (Offshore
392 Netzentwicklungsplan). Dabei werden wir darauf achten, dass entstehende
393 Anbindungskapazitäten effektiv genutzt werden können.
394 Wir wollen, dass Optimierungspotenziale bei Bestandsnetzen
395 ausgeschöpft werden. Mit
396 diesen Maßnahmen steigern wir die Aufnahmekapazität des Netzes für die
397 Erneuerbaren, erhöhen somit die Effizienz und senken die Kosten.
398
399 Wir wollen die Integration der europäischen Stromversorgung durch den Ausbau der
400 grenzüberschreitenden Höchstspannungsleitungen und der Grenzkuppelstellen auf der
401 Grundlage der EU-Verordnung über die transeuropäische Energieinfrastruktur (TEN-E)
402 vorantreiben.
403

2. Modernisierung der Verteilernetze

405 Die Verteilernetze werden mehr und mehr das Rückgrat der Energiewende vor Ort, da
406 der Zubau Erneuerbarer Energien eine zunehmende Dezentralisierung des
407 Energieversorgungssystems bewirkt. Jedoch darf Dezentralisierung nicht zu Abstrichen
408 bei der Versorgungssicherheit führen. Wir werden daher dafür sorgen, dass die
409 Rahmenbedingungen für die Verteilernetze investitionsfreundlich ausgestaltet
410 werden. Investitionen sind zeitnah nach Fertigstellung zu refinanzieren.
411 Investitionsbugdets in den Verteilnetzen werden wir prüfen.
412
413 Investitionen durch Netzbetreiber sollen getätigt werden können, wenn und soweit sie
414 erforderlich sind. Mit dem Evaluierungsbericht der Bundesnetzagentur zur
415 Anreizregulierung und der Netzplattform-Studie „Moderne Verteilernetze für Deutschland“
416 werden wir zeitnah in 2014 über eine ausreichende Datenbasis für Entscheidungen zu
417 notwendigen Weiterentwicklungen der Anreizregulierung verfügen.
418

3. Rahmenbedingungen für intelligente Netze schaffen

420 Wir wollen bereits in 2014 verlässliche Rahmenbedingungen für den sicheren Einsatz von
421 intelligenten Messsystemen für Verbraucher, Erzeuger und Kleinspeicher auf den Weg
422 bringen. Gegenstand des Pakets werden die Fixierung hoher technischer Standards zur
423 Gewährleistung von Datenschutz und Datensicherheit, die Formulierung
424 bereichsspezifischer Datenschutzregeln für die Marktkommunikation sowie Regelungen
425 im Zusammenhang mit dem Einbau von intelligenten Zählern und zur Ermöglichung von
426 intelligentem Last- und Erzeugungsmanagement sein.
427

4. Netzentgelte

429 Auch in Zukunft muss eine faire Lastenverteilung bei der Finanzierung der
430 Netzinfrastrukturen sichergestellt sein. Wir werden das System der Netzentgelte
431 daraufhin überprüfen, ob es den Anforderungen der Energiewende gerecht wird. Durch
432 die steigende Eigenstromversorgung im privaten und gewerblichen Bereich stellt sich
433 zunehmend die Frage nach einer fairen Kostenverteilung. Deshalb müssen die Kosten
434 für die Bereitstellung der Netzinfrastruktur künftig stärker abgebildet werden. Dazu
435 gehören zum Beispiel die Einführung einer generellen Leistungskomponente im
436 Netzentgelt (Grund- oderLeistungspreis) und die Beteiligung der Einspeiseran den Kosten
437 der Netzinfrastruktur und des Netzbetriebs (sog. G-Komponente).
438

5. Bürger am Netzausbau beteiligen

440 Für den Netzausbau muss bei den betroffenen Anliegern für Akzeptanz geworben
441 werden. Neben frühzeitiger und intensiver Konsultation der Vorhaben kann dazu auch
442 eine finanziell attraktive Beteiligung der betroffenen Bürgerinnen und Bürger an der
443 Wertschöpfung sowie eine Überprüfung der derzeitigen Entschädigungspraxis beitragen.
444
445 Wir werden das Bewertungsverfahren bei Neuvergabe (z. B. bei der
446 Rekommunalisierung) der Verteilnetze eindeutig und rechtssicher regeln sowie die
447 Rechtssicherheit im Netzübergang verbessern.
448

VIII. Fracking

450 Nach den vorliegenden Untersuchungen zur Umweltrelevanz ist der Einsatz der
451 Fracking-Technologie bei der unkonventionellen Erdgasgewinnung – insbesondere bei
452 der Schiefergasförderung – eine Technologie mit erheblichem Risikopotential. Die
453 Auswirkungen auf Mensch, Natur und Umwelt sind wissenschaftlich noch nicht
454 hinreichend geklärt. Trinkwasser und Gesundheit haben für uns absoluten Vorrang.
455 Den Einsatz umwelttoxischer Substanzen bei der Anwendung der Fracking-Technologie
456 zur Aufsuchung und Gewinnung unkonventioneller Erdgaslagerstätten lehnen wir ab.
457 Über Anträge auf Genehmigung kann erst dann entschieden werden, wenn die nötige
458 Datengrundlage zur Bewertung vorhanden ist und zweifelsfrei geklärt ist, dass eine
459 nachteilige Veränderung der Wasserbeschaffenheit nicht zu besorgen ist
460 (Besorgnisgrundsatz des Wasserhaushaltsgesetzes), wobei die aktuellen Gutachten zu
461 dem Ergebnis kommen, dass diese Voraussetzungen z.Zt. nicht vorliegen.
462 Auch die Entsorgung des Flowback aus Frack-Vorgängen mit Einsatz umwelttoxischer
463 Chemikalien in Versenkbohrungen ist wegen fehlender Erkenntnisse über die damit
464 verbundenen Risiken derzeit nicht verantwortbar.
465 Wir werden unter Einbeziehung der Länder und der Wissenschaft in einem
466 gemeinsamen Prozess mit den Unternehmen überlegen, welche konkreten Erkenntnisse
467 die Erkundungen letztlich liefern müssen, um die Informations- und Wissensdefizite zu
468 beseitigen und eine ausreichende Grundlage über mögliche nachfolgende Schritte zu
469 schaffen. Dies soll in einem transparenten und breiten Prozess erfolgen. Im Dialog mit
470 allen Beteiligten (Unternehmen, Behörden, Wissenschaft und an der Thematik
471 interessierten Bürgerinnen und Bürger) sollen unter Federführung der Wissenschaft
472 Forschungsbohrungen ohne Fracking erörtert werden, vorhandene Gutachten
473 ausgewertet und die einzusetzenden Stoffe systematisiert und hinsichtlich ihres
474 Umweltverhaltens und ihrer Auswirkungen insbesondere auf die Wasserqualität bewertet
475 (Datenbank) werden.
476 Die neue Bundesregierung wird kurzfristig Änderungen für einen besseren Schutz des
477 Trinkwassers im Wasserhaushaltsgesetz sowie eine Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben vorlegen,
478 die vor Zulassung von
479 Maßnahmen zur Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen
480 Lagerstätten mittels Fracking eine obligatorische Umweltverträglichkeitsprüfung und
481 Öffentlichkeitsbeteiligungvorsieht.

IX. Management und Governance

483 Zur Beratung von Bundesregierung und Parlament bei der Umsetzung der Energiewende
484 streben wir die Bildung eines „Forums Energiewende (Energierat)“ für einen ständigen
485 Dialog mit Wirtschaft, Gewerkschaften, Wissenschaft und gesellschaftlich
486 relevantenGruppen an. Wir werden beim Vollzug der Projekte der Energiewende auf eine
487 umfassende Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger achten.
488 Wir werden mit allen Akteuren der Energiewirtschaft einen engen Dialog pflegen. Wegen
489 ihrer Bedeutung für die Daseinsvorsorge werden wir auch u. a. die Handlungsfähigkeit
490 der deutschen Stadtwerke thematisieren.
491 Wir wollen die Energiewende naturverträglich gestalten und zugleich die hierfür
492 notwendigen Verfahren und dafür geeigneten Strukturen schaffen. Deswegen werden wir
493 ein Kompetenzzentrum „Naturschutz und Energiewende“ einrichten, um zu einer
494 Versachlichung der Debatten und zur Vermeidung von Konflikten vor Ort beizutragen.
495

X. Energieforschung, technologische Entwicklung und Marktvorbereitung

497
498 Forschung, Entwicklung sowie die Marktvorbereitung von modernen Energiesystemen
499 und Verfahren sind auf die Ziele der Energiewende ausgerichtet. Die damit
500 einhergehenden Herausforderungen sind nur durch Innovationen bzw. neue oder
501 optimierte Energiesysteme und Verfahren zu meistern.
502
503 Grundvoraussetzung zur Stimulation dieser Innovationen ist intensive Forschung und
504 Entwicklung in einem breiten Spektrum von unterschiedlichen Technologieoptionen. Die
505 Komplexität der Aufgaben bei der künftigen Energieversorgung erfordert intelligente und
506 effiziente Komponenten- und Systemlösungen, insbesondere in den Bereichen
507 Energieeffizienz, Erneuerbare Energien und Versorgungssysteme (u.a. Speicher, Netze
508 und Systemdienstleistungen durch erneuerbare Energien). Im
509 Energieforschungsprogramm werden wir neue, thematisch übergreifende und
510 systemorientierte Forschungsansätze aufgreifen, um zusätzliche Potenziale für den
511 Innovationsprozess entlang der gesamten Wertschöpfungskette zu erschließen.
512 Transparenz und Koordination werden mit Hilfe eines neuen intelligenten
513 Informationssystems, das auch Grundlagenthemen sowie benachbarte
514 Forschungsdisziplinen wie z. B. Materialforschung und Informations- und
515 Kommunikationstechnologien umfasst, zusätzlich unterstützt und dadurch die Effizienz
516 der Forschungsförderung erhöht. Die Projektförderung ist dabei das geeignete
517 Steuerungsinstrument, um ein zielgerichtetes politisches Handeln zu ermöglichen. Wir
518 werden daher die Mittel im Energieforschungsprogramm verstetigen.
519 Die erfolgreiche Umsetzung der Energiewende ist
520 darauf angewiesen, dass
521 Forschungsergebnisse zügig in Form von innovativen und marktfähigen Produkten
522 verwertet werden. Auch mit Blick auf eine weltweit steigende Nachfrage nach innovativen
523 Energietechnologien wollen wir diesen Innovationsprozess bis hin zur Markteinführung
524 erheblich beschleunigen. Dies leistet einen Beitrag zur Erhaltung und Stärkung des
525 exportorientierten Technologiestandortes Deutschland und dient damit gleichzeitig
526 wirtschaftspolitischen Interessen. Zu diesem Zweck streben wir an, insbesondere für
527 KMU bei der KfW einen Innovationsfonds einzurichten, um geeignete
528 Rahmenbedingungen zu schaffen und gezielte Anreize zu setzen.
529

Nukleare Sicherheits- und Entsorgungsforschung

531 Die Nuklearforschung werden wir auf wichtige Zukunftsthemen fokussieren. Durch die
532 institutionell und projektgeförderte nukleare Sicherheits- und Entsorgungsforschung
533 werden wir einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung der Sicherheit im In- und
534 Ausland zur Lösung der nuklearen Entsorgungsfragen und zum Kompetenzerhalt in
535 Deutschland leisten, derbesonders auch für die internationale Zusammenarbeit
536 erforderlich ist. In diesem Rahmen werden wir nach dem Neubeginn der Endlagersuche
537 die Endlagerforschung verstärken. Dies gilt insbesondere für Alternativen zu Steinsalz
538 als Endlagermedium.
539

Grundlagenforschung

541 Auch mit Hilfe der Grundlagenforschung werden wir die Energiewende unterstützen. So
542 wollen wir etwa die Klimaforschung mit den Schwerpunkten Klimamodellierung und
543 regionale Klimafolgenabschätzung stärken. Gleiches gilt für Forschung zu Chancen und
544 Risiken sowie zu Handlungsoptionen. Mit der Förderung der Bioökonomie wollen wir den
545 Wandel von einer überwiegend auf fossilen Rohstoffen basierenden Wirtschaft zu einer
546 auf erneuerbaren Ressourcen beruhenden, rohstoffeffizienten Wirtschaft
547 vorantreiben.Die Meeres- und Polarforschung leistet ebenfalls wichtige Beiträge zur
548 Erforschung des Klimawandels.
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