Nach der Ablehnung des Bundesrates zum 11. Mai 2012 zur EEG-Novelle 2012 fand am 13. Juni die erste Sitzung des Vermittlungsausschusses statt. Hier konnten sich Regierung und Opposition allerdings nicht über die zukünftige Gestaltung der Photovoltaik-Förderung einigen.

Das nächste Treffen des Vermittlungsausschusses soll nun am 27. Juni stattfinden (siehe Protokoll der Sitzung des Vermittlungsausschusses vom 13.6.12).

Zur Information:
Der Vermittlungsausschuss ist bei der Erarbeitung eines Einigungsvorschlages grundsätzlich nicht an eine bestimmte Frist gebunden. Laut Aussagen der Bundesregierung haben sich Bund und Länder auf die Bildung einer Arbeitsgruppe mit dem Ziel geeinigt, noch vor den Parlamentsferien zu einer Einigung im Vermittlungsverfahren zu kommen. Je nach Ergebnis des Vermittlungsverfahrens sowie den anschließenden Abstimmungen in Bundesrat und Bundestag kann das „Gesetz zur Änderung des Rechtsrahmens für Strom aus solarer Strahlungsenergie und zu weiteren Änderungen im Recht der erneuerbaren Energien“ (Einspruchsgesetz) noch geändert, aufgehoben oder unverändert bestätigt werden.

Alle Dokumente und weitere Infos zum Gesetzgebungsverfahren finden Sie auf der Seite der Clearingstelle EEG unter http://www.clearingstelle-eeg.de/eeg2012/aenderung1