Schon vor 10 Jahren, am 01.09.2010 bei der Vorstellung eines Rechtsgutachtens von Prof. Dr. Felix Ekardt für den SFV zum Thema Menschenrechte und Klimaschutz schrieben wir:
"Wenn es tatsächlich so sein sollte, dass die Justiz nur für die kleinen, mittleren und großen Vergehen zuständig wäre, vor dem Versagen des Gesetzgebers jedoch zurückweicht und sich für unzuständig erklärt, dann wäre diese Wissenschaft nicht bis zum Ende durchdacht, dann fehlte ihr ein wesentliches Element und sie müsste weiterentwickelt werden, wie jede andere Wissenschaft auch, bei der sich Lücken zeigen."

Wir sind auch heute noch - mehr denn je - dieser Auffassung

In dem vorangehenden Beitrag haben wir an wenigen Beispielen demonstriert, mit welcher Verschlagenheit die Bundesregierung den Fortschritt der Energiewende regelrecht sabotiert hat und weiter sabotiert. Nachfolgend nennen wir weitere Beispiele.

Nach anfänglichen großen Erfolgen des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) die bei Wind und Solarenergie zu einem regelrechten Boom führten, verschlechterte die Bundesregierung ab 2009 die Förderbedingungen fast jährlich. Sie führte Ausbaudeckel ein und als besondere Niedertracht den sogenannten "atmenden Deckel" (erstmals EEG 2009 § 20 Abs. 2a) eine Verminderung der Kapitalzufuhr je mehr Solaranlagen erbaut wurden. Kein Anreiz sondern das genaue Gegenteil!

Unabhängig vom atmenden Deckel gab es überraschend zusätzliche und brutale Verschlechterungen. Im Jahr 2012 wurde die Einspeisevergütung für kleine Solarstromanlagen sogar um 39% abgesenkt.

Angesichts des beunruhigenden Niedergangs des Solarzubaus wirkt eine Information, die der zuständige Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel am ersten Juni 2016 dem Bundestag gab, geradezu grotesk. Sigmar Gabriel verblüffte den Bundestag und die Presse der ganzen Welt mit der triumphierenden Botschaft, Deutschland habe im Jahr 2015 einen neuen Rekord bei den Erneuerbaren Energien erreicht. Gabriel wörtlich:
„Seit der Schaffung des EEG im Jahr 2000 […] gab es noch nie einen so starken Aufwuchs der erneuerbaren Energien wie in den Jahren 2014 und 2015. Das ist die Realität. […] Die erneuerbaren Energien sind 2014 um zwei Prozent und 2015 um 5,4 Prozent gewachsen, zusammen 7,4 Prozent.“

Unter „Aufwuchs der Erneuerbaren Energien“ versteht man den Zubau von Solar- und Windanlagen im betreffenden Jahr, und insofern ist Gabriels Aussage schlicht falsch.

Zubau Wind plus Solar
Zubaugrafik Wind u Solar
Die Grafik zeigt den unübertroffenen damaligen Rekordzubau von insgesamt über 9 GW im Jahr 2012 und dann den Rückgang in den Folgejahren bis auf 5 GW im Jahr 2015.

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Offensichtlich will Gabriel mit der Vorspiegelung eines Rekordwachstums seine Hörer davon überzeugen, dass die Energiewende unbesorgt noch schärfer abgebremst werden könne als bisher. Bei Kennern und Freunden der Erneuerbaren Energien verspielt er damit auch den letzten Rest von Vertrauen. Dieser Vertrauensverlust wird zukünftig ein schweres Hindernis bei der Kapitalbeschaffung für den Ausbau von Solar- und Windanlagen und den Ausbau der notwendigen Stromspeicherkapazitäten sein. Das Sprichwort: "Kapital ist ein scheues Reh" sollte uns vor den Folgen warnen.

Und wer schützt uns vor dem Versagen des Gesetzgebers, der jeden Angriff der Bundesregierung auf die Energiewende folgsam abnickt, wobei die Mehrzahl der Abgeordneten es längst aufgegeben hat, sich mit der Materie überhaupt zu befassen?


Welcher Kapitalgeber wird noch bereit sein, in einen Windpark zu investieren, wenn er miterlebt hat, wie durch einen plötzlichen Federstrich im bayerischen Baugesetz der Mindestabstand zu den nächsten bewohnten Bauwerken auf das Zehnfache der Windradhöhe vergrößert wurde? Wer wird noch eine Speicherfabrik bauen, wenn er sich daran erinnert, dass eine Vergütungszusage plötzlich um 39% vermindert wurde? Wer wird noch in Erneuerbare Energien investieren, selbst dann, wenn der Gesetzgeber jetzt zusagen würde, die CO2-Steuern auf Braunkohle jedes Jahr um 20% zu erhöhen? Schon im nächsten Jahr könnte er es sich möglicher Weise wieder anders überlegen und mit einfacher Mehrheit im Bundestag ein Braunkohle-Rettungsprogramm absegnen.

Umstieg auf 100% Erneuerbare CO2-freie Energien gehört ins Grundgesetz

Ein solcher Wackelkurs könnte durch eine Grundgesetzänderung erschwert werden. Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland kann nur durch ein den Text des Grundgesetzes ausdrücklich änderndes Bundesgesetz mit den Stimmen von zwei Dritteln der Mitglieder des Deutschen Bundestages und mit zwei Dritteln der Stimmen des Bundesrates geändert werden.

Eine Grundgesetzänderung, die einen Rückfall in fossile und nukleare Entscheidungen verhindert, muss so konkret gefasst sein wie möglich.

Konkrete Forderungen mit Terminen und Prozentangaben wären ein Novum.

Das bisherige Verfahren, Grundprinzipien der liberalen Demokratie und ihrer Verfahren zu normieren, ist offensichtlich gescheitert. Bedenken wir Artikel 2 Abs. 2 GG mit dem bekannten Wortlaut: "Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden." Die offensichtliche hochgradige Gefährdung der gesamten Bevölkerung durch den galoppierenden Klimawandel hat es nicht vermocht, das Bundesverfassungsgericht tätig werden zu lassen. Das BVerfG hat den Gesetzgeber dennoch nicht daran gehindert, einschränkende Ausbaupfade für die Erneuerbaren Energien festzusetzen und damit zigtausend Arbeitsplätze im Bereich der Erneuerbaren Energien zu vernichten. Dass das BVerfG nicht eingeschritten ist, liegt an dem Prinzip, dass es dem Gesetzgeber überlassen bleibt, mit welchen gesetzlichen Mitteln er die ihm obliegende Aufgabe erfüllen will. Auf eine fachtechnische Nachprüfung hat sich das BVerfG in Umwelt- und Klimaschutzfragen jedenfalls bisher nicht eingelassen.

Wir denken deshalb an konkrete Bestimmungen wie:

Keine Genehmigung fossiler Kraftwerke mehr. Endgültiges Ende für jede Art von Fracking, Verstaatlichung der fossilen und atomaren Energieversorgung und Stilllegung von mindestens 30 GW jedes Jahr unter konkreter Benennung der einzelnen Kraftwerke. Die Mitarbeiter der einzelnen Kraftwerke und ihre Familien müssen planen können, so auch die Zulieferer, die Kommunen, die auf die Gewerbesteuer angewiesen sind.

Im Verkehrswesen sollte man ähnliche Regelungen ins Auge fassen, z.B. Nennung eines Datums, ab dem nur noch elektrisch angetriebene Kraftfahrzeuge zugelassen werden (wie in Norwegen). Nennung eines Datums, ab dem nur noch elektrisch angetriebene Fahrzeuge in geschlossenen Städten fahren dürfen.

Nennung eines Datums, ab dem nachts nur noch elektrisch angetriebene Flugzeuge starten dürfen.

Konkrete Datumsangaben für die verschiedenen Schritte der Energiewende vereinfachen die Verarbeitung durch die Medien und ermöglichen eine Kontrolle in der Öffentlichkeit.

Besteht Aussicht auf eine Grundgesetzänderung?

Zwar besteht derzeit keine Aussicht auf eine Zwei-Drittel-Mehrheit in Bundestag und Bundesrat, doch kann sich das rasch ändern, wenn den führenden Politikern die Bedrohung durch die sich entwickelnde Klimakatastrophe bewusst wird. Deshalb ist schonungslose Offenheit in der öffentlichen Diskussion notwendig, damit es überhaupt zu dem überfälligen Paradigmenwechsel kommen wird: Vorrang für alle Klimaschutzmaßnahmen! Überarbeitung aller Gesetze mit dem Ziel einer Privilegierung von Erneuerbaren Energien!