Zum einen meldeten die Verteilnetzbetreiber - so die Bundesnetzagentur (BNetzA) - die neu angeschlossenen PV-Anlagen erst mit erheblicher Verzögerung bei den Übertragungsnetzbetreibern an, die per Gesetz alleinig für den Verkauf der EE-Mengen zuständig sind.
Zum anderen meldeten die Verteilnetzbetreiber in der Regel nicht die tatsächliche Einspeisung oder einen realistischen Prognosewert, der sich an der aktuellen Einstrahlung orientiert, sondern ein Normeinspeiseprofil, das noch nicht einmal durch eine Wetterprognose berichtigt sei. Noch schlimmer: Einige Verteilnetzbetreiber meldeten die PV-Einspeisungen sogar als durchlaufende Bänder! Also als angeblich immer gleichmäßige Lieferung von Strom zu Tages- und Nachtzeiten. [SFV-Anmerkung: Damit unterbleibt die börsenpreissenkende Wirkung der PV-Einspeisung zur mittäglichen Spitzenlastzeit.] Tatsächlich eingespeiste Solarstrommengen werden an der Börse nicht berücksichtigt. Dann wird stattdessen teurer Strom von Spitzenlastkraftwerken gekauft, ohne dass es notwendig wäre. Und damit steigt der Börsenpreis.
Zum Lieferzeitpunkt aber, wenn der bestellte Spitzenlaststrom von den Spitzenlastkraftwerken tatsächlich geliefert wird, ist zuviel Strom im Netz. Der unnötig zuviel erzeugte [SFV-Anmerkung: teure] </i>Spitzenlaststrom, muss dann durch Zurückfahren von Regelkraftwerken <i>[SFV-Anmerkung: Zurückfahren ist ebenfalls teuer] wieder ausgeglichen werden, wie z.B. am 6.9.2010. [SFV-Anmerkung: An diesem Tag lag die tatsächlich eingespeiste PV-Leistung gemäß dem SMA Online-Programm unerwartet hoch bei über 10 GW. Siehe dazu den folgenden Screenshot]
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[SFV-Anmerkung: Die Übertragungsnetzbetreiber rechneten jedoch nur mit etwas mehr als 7 GW. Siehe dazu den folgenden Screenshot http://www.transparency.eex.com/de/daten_uebertragungsnetzbetreiber/stromerzeugung/erwartete-produktion-solar ]
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SFV-Anmerkung (6.1.2011): In dieser Graphik ist nicht erkennbar, dass für diesen Tag PV in einem durchlaufenden Band gemeldet wurde.
Des SFV ist um Klärung des Widerspruchs bemüht.
Wenn zu viel gemeldet wurde, würden an der Börse für Lieferzeiten mit unterdurchschnittlichem Sonnenschein angebliche Solarstrommengen gehandelt, die aber zu diesen Stunden gar nicht eingespeist werden.
Das Fehlen dieser Strommengen stellt sich dann aber erst zum vorgesehenen Lieferzeitpunkt heraus und muss dann von den ÜNB durch <i>[SFV-Anmerkung: teure] Mehrproduktion von Regelenergie ausgeglichen werden. Immerhin ginge es hier nach Berechnung der ÜNB um Ungenauigkeiten von über 30 Prozent! Es werde damit sogar die Stabilität der Netze gefährdet.
Soweit der Bericht über das "Positionspapier" der Bundesnetzagentur.
Die Bundesnetzagentur geht davon aus, dass im Jahresabschluss die Summe der gemeldeten Solarstromeinspeisungen korrekt angegeben wird, dass sich also die zwischenzeitlich im Laufe des Jahres gemachten Prognosefehler - mal zu viel, mal zu wenig Einspeisung gemeldet - letztlich ausgleichen.
Die finanziellen Folgen der Prognosefehler aber gleichen sich NICHT aus:
- unnötiger Einsatz von Spitzenlastkraftwerken und gleichzeitiger negativer Regelenergie bei fehlerhaft zu hoher Prognose
- oder aber Einsatz von positiver Regelenergie bei fehlerhaft zu hoher Prognose
Leider kostet sowohl die zu hoch als auch die zu tief angesetzte PV-Einspeisung das Geld der Verbraucher.
Auch die Tatsache, dass der Börsenpreis bei fehlerhaft zu hoher PV-Prognose zu hoch angesetzt wird und bei fehlerhaft zu niedriger PV-Prognose zu niedrig, führt nicht zu einem Ausgleich, denn es besteht keine lineare Abhängigkeit des Börsenpreises von der PV-Einspeisung.
Und - was in dem Positionspapier leider nicht zum Ausdruck kommt - die Höhe der EEG-Umlage gerät auch in Zweifel, denn sie hängt nicht nur von der Höhe der Einspeisevergütung ab, sondern auch vom Börsenpreis.