Wiederholt positionierte sich der EuGH damit gegen die politische Agitation der Europäischen Kommission und Vertreter der deutschen Politik, die die Finanzierung von EE-Strom als Subvention und marktverzerrend einstuften. Ihre Argumentation führte dazu, dass die EE-Förderung zunehmend verstümmelt wurde.
Das Blatt könnte sich nun wenden und eine EEG-Reform in greifbare Nähe rücken. EEG-Hürden könnten beseitigt und die Einschränkungen beim Ausbau der Erneuerbaren gekippt werden. Hierzu zählen nicht nur die Abschaffung der verpflichtenden Ausschreibung und Direktvermarktung, des 52-GW-PV-Deckels und der EEG-Umlage auf Eigenversorgung. Auch die marktverzerrenden Subventionen und Begünstigungen für fossile Energien müssen beseitigt und eine CO2-Abgabe eingeführt werden. Die Vergütungen für EE-Strom sollten den ökologischen Wert des Stroms abbilden und die Energiewende voranbringen. Die Bevölkerung jedenfalls - so belegen es zahlreiche Umfragen - stehen hinter dem beschleunigten Ausbau der Erneuerbaren.