Wirtschaftlicher Nutzen überbewertet?

Die Vorschläge im Gesetzesentwurf zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetz, künftig den Solarstrom-Eigenverbrauch intensiver zu fördern, nähren die Hoffnung, die geplante schlechtere Vergütung für die Netzeinspeisung durch eine verstärkte Förderung des Eigenverbrauchs wieder auszugleichen. Dies wird aus unserer Sicht nur schwer möglich sein.

Zu beachten ist, dass in den meisten Fällen nicht mehr als vielleicht 30 % des erzeugten Solarstroms im Haus tatsächlich genutzt werden kann, denn das zeitgleiche Zuschalten von Stromverbrauchern bei entsprechendem Solarstromangebot hat seine Grenzen. Immer mehr Anlageninvestoren werden trotzdem abschätzen, wie groß ihr Tages-Stromverbrauch bei einem auf die Solarstromerzeugung optimierten Verbrauch sein könnte. Sie planen ihre Anlage dann in Anlehnung an diese Schätzung und errechnen auf dieser Basis, ob die Anlage im Eigenverbrauch wirtschaftlich laufen könnte. Doch nach Inbetriebnahme könnte schnell das bittere Erwachen kommen: Die zusätzliche Einnahmeerwartung trifft nicht ein. Nur ein Teil des Tagesstrombedarfs wird durch Solarstrom tatsächlich abgedeckt, weil die Verbrauchsgeräte nicht genau nach Solarleistung betrieben werden.

Die Integration von intelligenten Stromzählern, die immer dann eine bestimmte Menge flexibler Verbrauchsgeräte zuschalten, wenn Strom von der Sonne geliefert wird, kann leider noch einige Jahre dauern. Und auch der Einsatz von Batterien zur Speicherung ist noch zu teuer.

Nun kommuniziert nicht nur das Bundesumweltministerium, dass mit dieser ausgeweiteten Eigenverbrauchsförderung ein innovatives "Produkt" zur weiteren Markteinführung der Photovoltaik angeboten würde. Auch von manchen "Fachleuten" wird die geplante zusätzliche Kürzung der Netzeinspeisevergütung von 16 % bagatellisiert, da Anlagenbetreiber nun von der zusätzlichen Eigenverbrauchsförderung profitieren könnten. Auch die möglicherweise sinkenden Anlagenpreise werden als Argument aufgeführt, mit dem Bau der Solaranlage zu warten.

Der Solarenergie-Förderverein-Deutschland (SFV) warnt davor und plädiert weiterhin mit großem Nachdruck dafür, die Vergütung für netzeingespeisten Strom keinesfalls zu kürzen. Nur so kann planbar sichergestellt werden, eine Solarstromanlage wirtschaftlich zu betreiben.

Anlagengröße dem Stromverbrauch angleichen?

Es besteht die Gefahr, dass Investoren zukünftig die Anlagengröße nach dem Strombedarf der Hausbewohner bemessen. Diese Überlegung ist leider schädlich für den weiteren Ausbau der Solarenergie, weil sie dazu führt, die vorhandene Dachfläche nicht voll auszunutzen. Sinnvoller ist es, die Leistung der Solaranlage nach der Größe des Daches und/oder den finanziellen Möglichkeiten des Investors zu bestimmen.

Es bleibt zu hoffen, dass durch den psychologischen Effekt der Eigenverbrauchsförderung - den eigenen Haushalt nun auch mit selbsterzeugten Strom versorgen zu können - deutlich mehr Solaranlagen initiiert werden.

Bei der steuerlichen Behandlung oft vergessen

In den Erläuterungen des Bundesfinanzministeriums vom 1. April 2009 zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Photovoltaikanlagen mit Direktverbrauch entwirft die Behörde ein Konstrukt aus Hin- und Rücklieferung des selbstverbrauchten Stroms. Diese sogenannte Rücklieferung führt dazu, dass auch der Strom, der privat verbraucht wird, mit 19 Prozent versteuert wird. Diese Steuer zahlt der Betreiber; er kann sie allerdings gegenüber dem Finanzamt nicht als Vorsteuer geltend machen. Ein weiterer Punkt: Auch der geldwerte Vorteil, der durch die Einsparung der Strombezugskosten eintritt, muss in die Steuererklärung einfließen.

Baugenehmigungsfreiheit von Solaranlagen gefährdet

In einigen Bundesländern (zum Beispiel in Schleswig-Holstein, Berlin und Sachsen) wird die Baugenehmigungsfreiheit von Solarstromanlagen an den Begriff der "technischen Gebäudeausrüstung" geknüpft. Seit Inkrafttreten der EEG-Solarstrom-Eigenverbrauchsförderung schlussfolgert man nun in den Landesbaubehörden, dass Solaranlagen nur dann genehmigungsfrei zu errichten seien, wenn der Anlagenbetreiber den Strom zum überwiegenden Teil auch selbst verbraucht. Nur auf diese Weise - so die Ansicht der Landesbaubehörden - könnte die Zuordnung zur "technischen Gebäudeausrüstung" im Einzelfall sichergestellt sein.

Ein folgenschwerer Irrweg. Da nur in den allerwenigsten Fällen der "überwiegenden Teil" des erzeugten Solarstroms selbst genutzt werden kann, führen die neuen Genehmigungsvorschriften der Baubehörden dazu, dass nun quasi fast alle Solarstromanlagen als "genehmigungspflichtig" eingestuft werden könnten. Uns erreichen immer wieder Meldungen von Betreibern, dass örtliche Bauämter in dieser Weise verfahren. Das Bauamt müsste nun - bei sorgsamen Umgang mit dieser neuen Bestimmung - immer wiederkehrende Kontrollen durchführen, um sicherzustellen, dass eine einmal erteilte Baugenehmigungsfreiheit bei aufgezeigter überwiegender Eigenbedarfsdeckung über die Jahre weiterhin zutrifft. Eine fast unlösbare Aufgabe.

Nähere Informationen zur Baugenehmigungspflicht unter Genehmigungspflicht bei Solaranlagen?

Zunahme des Verbrauchs zu Spitzenlastzeiten

Das Bestreben, möglichst viel Solarstrom selbst zu nutzen, führt dazu, den Stromverbrauch absichtlich in die Mittagsstunden zu verschieben. Solange jedoch immer noch konventionelle Spitzenlastkraftwerke zur Abdeckung der mittäglichen Lastspitze zugeschaltet werden müssen, ist es gesamtwirtschaftlich ein Fehler, einen weiteren Stromverbrauch in die Mittagsstunden zu verschieben. Der Spitzenlast-Strombedarf - Preistreiber der allgemeinen Strombezugskosten - steigt. Die bisher allen Stromverbrauchern zu Gute kommende preissenkende Wirkung des Solarstroms zu Spitzenlastzeiten wird durch den Anreiz zum Eigenverbrauch von Solarstrom somit - zumindest teilweise - konterkariert. Nur dann, wenn die tendenzielle Zunahme des Stromverbrauchs in den Mittagsstunden durch die Lieferung von mehr Solarstrom aus mehr Anlagen abgefedert wird, würde sich der Spitzenlastbedarf in Deutschland nicht weiter erhöhen. Diepreissenkende Wirkung des Merit-Order-Efferkts findet dann zu anderen Tageszeiten statt.