Ziel des Gutachtens aus Sicht des SFV als Auftragsgeber

Wikipedia: Bei der abstrakten Normenkontrolle vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) kann die Bundesregierung per Kabinettsbeschluss, eine Landesregierung oder ein Viertel der Mitglieder des Bundestages einen Antrag gemäß Art. 93 Abs. 1 Nr. 2 Grundgesetz in Verbindung mit § 13 Nr. 6 BVerfGG an das Bundesverfassungsgericht stellen.

Inhalt des Gutachtens

EEG-Gutachten

Finanzierung des Gutachtens

Die Finanzierung des Gutachtens wurde durch Spenden aus dem Umfeld des Solarenergie-Fördervereins Deutschland ermöglicht.