Vor einem halben Jahr reichte der Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V. gemeinsam mit dem BUND Deutschland und 11 Einzelklägern eine Verfassungsbeschwerde wegen unzureichender deutscher Klimaschutzpolitik beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein.

Die Klagegemeinschaft forderte das Bundesverfassungsgericht auf festzustellen, dass der Deutsche Bundestag und der Deutsche Bundesrat
1. keine geeigneten Maßnahmen zur Minderung der Treibhausgasemissionen getroffen haben,
2. keine hinreichenden Maßnahmen getroffen haben, um das Ziel des Paris-Abkommens, deutlich unter 2 und möglichst unter 1,5 °C globale Erwärmung zu erreichen und
3. den Parlamentsvorbehalt missachtet haben, indem wichtige Teile der Klimapolitik und insbesondere die Zielfestlegung keine gesetzliche Grundlage aufweisen.
  wichtigen Teilen der Klimapolitik und Zielfestlegungen bislang keine gesetzliche Grundlage gegeben haben.
  ((vorstehende Berichtigung erfolgte nachträglich am 10.08,2019 W.v.F.))

Der Gesetzgeber solle dringend aufgefordert werden, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um rechtzeitig Nullemissionen zu erreichen. Nur so sei es noch möglich, eine Begrenzung der Erderwärmung auf höchstens 1,5°C (und wenn möglich noch weniger) – wie in dem von der Bundesregierung bereits im April 2016 unterzeichneten, völkerrechtlich verbindlichen Pariser Klimaschutzabkommen festgelegt – zu erreichen.

Bis heute liegt uns nur eine Bestätigung des Bundesverfassungsgerichts zum Posteingang unserer Verfassungsbeschwerde vor.

Vor wenigen Tagen meldete die meteorologische Forschungsstation Mauna Loa auf Hawaii, dass der atmosphärische Gehalt des Klimagases CO2 weiterhin gefährlich ansteigt. Der Wert liegt aktuell bei 415 ppm, also weit über dem vorindustriellen Niveau von 280 ppm. Die Warnungen der Wissenschaftler zur rasant fortschreitenden Klimakrise und zu den Gefahren bei der Überschreitung von Klima-Kipppunkten nehmen an Deutlichkeit zu. Sollte der Ausstoß von Klimagasen in den nächsten 10 Jahren nicht zügig gestoppt werden, könnte die Erderwärmung mit bereits jetzt spürbaren, massiven Veränderungen nicht mehr auf unter 1,5 °C gehalten werden.

Bis heute ist nicht zu erkennen, dass die Bundesregierung ernsthafte Bemühungen unternimmt, bei der Reduzierung der Treibhausgas-Emissionen voranzugehen. Es ist weiterhin festzustellen, dass keine verbindlichen Pläne zum Ausstieg aus der fossilen Verbrennung, zur Beschleunigung des Ausbaus Erneuerbarer Energien, zur Verkehrs- und Wärmewende sowie zur Reduzierung der Treibhausgase in der Landwirtschaft existieren.

Wir appellieren deshalb an das Bundesverfassungsgericht, sich mit unserer Verfassungsbeschwerde schnellstmöglich zu befassen.

Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V.
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND)
und Einzelkläger


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