Im August 2007 besichtigte Angela Merkel das Abschmelzen der Grönland-Gletscher und zeigte sich tief beeindruckt. Die Sorge um das Weltklima ist ihr geblieben.
Seit dem G7-Gipfel von Elmau im Juni 2015 gilt Angela Merkel international als die Klimakanzlerin. Damals hatte sie den Klimaschutz überraschend zum Kernthema ihrer Pressekonferenz gemacht. Damit gab sie den Klimaverhandlungen einen Impuls, der später das Zustandekommen des Abkommens von Paris begünstigte.
Deutschland konnte stolz sein auf seine "Klimakanzlerin".
Nunmehr, Anfang August 2017 nach Trumps offizieller Absage an das Pariser Klimaabkommen legte Merkel nach: Entschlossener denn je würden die verbleibenden Unterzeichnerstaaten nun ihre Kräfte bündeln. Sie würden die Herausforderung aufnehmen und bewältigen. Zum Wohl aller Menschen. Wir brauchen dieses Pariser Abkommen, um unsere Schöpfung zu bewahren. Nichts wird uns dabei aufhalten.
Solche Klimaversprechen sind Balsam für die beunruhigte Bevölkerung, deren größte Sorge ebenfalls die Veränderung des Weltklimas ist und steigern noch das allgemeine Vertrauen in die Bundeskanzlerin.
Als in den letzten Jahren Zweifel an der deutschen Energiewende-Politik aufkamen, mag so Mancher geseufzt haben: "Wenn das die Kanzlerin wüsste ...", und sich dann damit getröstet haben, dass Angela Merkel eben auch nicht alles wissen kann und sich auf ihre Berater verlassen muss.
Immerhin aber bestimmt die Kanzlerin die Richtlinien der Politik.
In Merkels 12 Regierungsjahren wurden die Gesetze zur Energiewende vielfach "überarbeitet" und "vervollständigt". Dies geschah immer wieder unter erheblichem Zeitdruck. Juristische Laien, zu denen auch die meisten Abgeordneten des Deutschen Bundestages gehören, hatten keine Chance, sich um die Details zu kümmern, die jeweils vom federführenden Wirtschaftsministerium als "alternativlos" vorgelegt wurden. Den Abgeordneten und den Medien blieb nur die Möglichkeit, sich an der Zweckbestimmung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2017) zu orientieren. Diese steht in Paragraf 1 und lautet:
- § 1 Abs. 1 "Zweck dieses Gesetzes ist es, insbesondere im Interesse des Klima- und Umweltschutzes eine nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung zu ermöglichen, die volkswirtschaftlichen Kosten der Energieversorgung auch durch die Einbeziehung langfristiger externer Effekte zu verringern, fossile Energieressourcen zu schonen und die Weiterentwicklung von Technologien zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien zu fördern."
Wer wollte einem solchen Gesetz nicht zustimmen!
Was dann aber in den neu hinzukommenden mehr als hundert bürokratisch unverständlichen Paragrafen an Behinderungen der Erneuerbaren Energien vorgeschrieben wurde, lesen nur noch die Fachleute. Und die wundern sich keinesfalls, dass die Energiewende nun nicht mehr vorankommt.
Das CDU Wahlprogramm hingegen lobt ausdrücklich den sogenannten "Ausbaupfad" des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (§4, EEG 2017), ohne zu verraten, dass bei dessen Befolgung der Umstieg auf Erneuerbare Energien noch weit mehr als 100 Jahre dauern würde.
So wird für die traditionell der CDU verbundene Wählerschaft der Eindruck aufrecht erhalten, es würde alles Notwendige für die Rettung des Klimas getan. Doch das Gegenteil ist der Fall. Hinter den Kulissen versteckt sich nur noch notdürftig das Interesse der konventionellen Energiewirtschaft an einer Fortsetzung der gewinnbringenden fossilen - und möglichst auch der atomaren - Energiebereitstellung.
Die entscheidende Frage aber muss nun Jede und Jeder für sich selbst beantworten:
Weiß Angela Merkel wirklich nicht, dass sie nur noch den Lockvogel für gutgläubige Wähler der CDU spielt?