Der Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V. (SFV) und das Evangelische Erwachsenenbildungswerk laden zu der Veranstaltung im Rahmen der Mittwochs-Werkstatt "Zukunft gestalten" ein.

Maria Estl, eine der AktivistInnen der Aarhus-Konvention-Initiative wird über die bisherigen Erfahrungen mit diesem wichtigen Instrument der Bürgerbeteiligung in Umweltfragen berichten.

Die Veranstaltung ist kostenfrei, eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

Termin: Mittwoch, 16. Dezember, 18:00 Uhr

Ort: Haus der Evangelischen Kirche, Frère-Roger-Str. 8-10, 52062 Aachen

Informationen zur Veranstaltung: Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V., Tel.: 0241-511616, zentrale@sfv.de

Informationen zum Thema: Aarhus Konvention Initiative

Die Aarhus Konvention – Bürgerbeteiligung, wie sie sein soll
Wenn Regierungen über Partizipation der Bevölkerung bei Umweltprojekten reden, meinen sie unverbindliche, harmlose Gesprächsrunden. Und das, obwohl es seit 1998 die Aarhus Konvention gibt, die genau festlegt, wie Bürgerbeteiligung aussehen muss.

Bei dieser Konvention handelt es sich um ein völkerrechtlich verbindliches UN-Abkommen. Die Konvention regelt Umweltrecht und schreibt hier verbindliche Bürgerbeteiligung und Klagerechte von BürgerInnen vor, und das bereits, „wenn alle Optionen noch offen sind“, also keinerlei Vorentscheidungen getroffen sind.

Diese Vorgaben sind jedoch im europäischen und nationalen deutschen Recht nicht umgesetzt. BürgerInnen dürfen nicht verbindlich mitreden, sondern werden nur noch „gehört“, wenn bei Umweltprojekten schon die Würfel gefallen sind und wichtige Vorentscheidungen längst getroffen wurden. Oft ist den Bürgern auch gar nicht bekannt, dass es eine Anhörung oder Konsultationsmöglichkeiten gibt, denn bei Vorhaben wie z. B. dem geplanten Ausbau des Stromnetzes wird die Bevölkerung dazu nicht aktiv informiert. Solche Informationen werden versteckt auf Internetseiten, die kaum einer freiwillig besucht, wie z. B. die Seiten der Bundesnetzagentur oder des Bundeswirtschaftsministeriums. Dorthin verirrt man sich höchstens.

Doch das muss nicht so bleiben, wenn genügend Bürger das wollen. In Bayern gibt es mittlerweile eine Bürgerbewegung, die vorhat, hier etwas zu bewegen und den BürgerInnen mit Hilfe der Aarhus Konvention zu ihrem Recht zu verhelfen, unter anderem durch Klagen vor den Vereinten Nationen in Genf. Die Gründungsmitglieder kommen zum Teil aus dem Widerstand gegen Wackersdorf und haben auch heute noch ein Auge auf die Entwicklung in Sachen Atomenergie. Aber auch auf Bürgerrechte, die uns zustehen.