Neben Belgien (Informationen siehe Solarbrief 1/08, Seite 48) bieten auch Frankreich, Luxemburg und Liechtenstein zukünftigen Photovoltaikanlagen- Betreibern (PV-Betreiber) neben einer Einspeisevergütung weitere finanzielle Vergünstigungen an.

Frankreich

  • Staatszuschuss: Bei der Investition in eine PV-Anlage auf dem Dach seines Privathauses (Hauptwohnsitz) kann der Anlagenbetreiber eine Steuergutschrift von 50 % der Materialkosten nutzen. Es können bis zu 8000 Euro (Ehepaar 16.000 Euro) von der Einkommensteuer gutgeschrieben werden. Diese Maßnahme ist begrenzt bis zum 31. Dezember 2009. Zusätzlich kann der Mehrwertsteuersatz der Investition in Abhängigkeit vom Alter des Hauses reduziert werden.
  • Einspeisevergütung: Im Juli 2006 wurde die Grundvergütung für das französische Festland auf 30 Cent je kWh erhöht. In den Überseedepartements beträgt der Basistarif seitdem 40 Cent je kWh. Wird die PV-Anlage in die Fassade integriert, wird die Vergütung auf 55 Cent je eingespeister kWh erhöht. Es gibt eine Abnahmegarantie von 20 Jahren. Die attraktive Vergütung für fassadenintegrierte Anlagen hat zu einer hohen Installationsrate in diesem Bereich geführt.

Luxemburg

  • Staatszuschuss: Seit dem 1.1.2008 erhalten in Luxemburg Privatpersonen u.a. einen Zuschuss vom Staat beim Bau einer Photovoltaik-Anlage auf Gebäuden oder gebäudeintegriert (z.B. Fassade, In-Dach). Die Förderung beträgt maximal 30% für Privatpersonen und ist auf 1650 Euro pro kWp und auf Anlagen bis 30 kWp begrenzt. Diese Maßnahme ist zeitlich begrenzt bis zum 31.12.2012.
  • Einspeisevergütung: Für Photovoltaikanlagen bis 30 kW auf und an Gebäuden wird in Luxemburg 42 Cent je eingespeister kWh Strom aus Photovoltaikanlagen über 15 Jahre gewährt. Anlagen bis 1 MW je Einspeisepunkt erhalten 37 Cent je eingespeister kWh. Die Degression beträgt 3 Prozent pro Jahr.
  • Förderprogramme in den Gemeinden: In einigen Gemeinden bestehen zusätzliche Förderprogramme. Entsprechend ist eine Nachfrage sinnvoll.

Liechtenstein

Der Liechtensteinische Landtag beschloss Ende April 2008 eine Einspeisevergütung für Strom aus Erneuerbaren Energien. Für Solarstrom-Neuanlagen bis 40 kWp sollen 55 Rappen/kWh (0,34 Ct/kWh) über 10 Jahre gezahlt werden. Für Strom aus allen anderen Erneuerbaren-Energien-Anlagen gilt ebenfalls eine Abnahmepflicht. Die Vergütungshöhe ist in einer Verordnung geregelt.
Für Solarstromanlagen bis 80 kWp wird zusätzlich noch eine staatliche Investitionsförderung von 2.500 CHF/kWp (ca. 1550 €/kWp) und eine zusätzliche Investitionsförderung durch die Gemeinden (80 bis 200 % des Staatsbeitrages) gezahlt. Als Förderobergrenze sind 15.000 bis 30.000 CHF festgelegt (ca. 9.300 - 18.600 €). (PHJ)


Weitere Informationen zur Förderung

  • Frankreich:

• http://www.enerplan.asso.fr, Link: L'énergie solaire
• http://www2.ademe.fr

  • Luxemburg:

• Nationale Energieagentur AEL,
http://www.ael.lu, contact@ael.lu
• Broschüre zum Förderprogramm zur Energieeinsparung im Wohnbereich (inkl. PV):
http://www.environnement.public.lu/energies_renouvelables/publications/index.html
• Administration de l´Environnement, energie@aev.etat.lu
• Eurosolar Luxemburg, www.eurosolar.lu

  • Liechtenstein

• Liechtensteinische Landesverwaltung,
Amt für Volkswirtschaft, Abt. Energie-Energiefachberatung,
Gerberweg 5,
FL-9490 Vaduz,
Tel.: 00423-23664-32/33,
E-Mail: info.energie@avw.llv.li