Die Förderbedingungen für den Bau von Solarstromanlagen auf privaten Hausdächern in der wallonischen Region von Belgien wurden durch die Initiative „Solwatt“ erheblich verbessert: Eine Addition der Beträge aller Maßnahmen könnte Solarstromanlagen dort durchaus rentabel machen. Die Anlagen können sich bereits nach 5-7 Jahren bei geschickter Ausnutzung der verschiedenen Förderinstrumente finanziell amortisierten.

Die verschiedenen, sehr komplexen Fördermöglichkeiten sind bei der belgischen Bevölkerung aber fast unbekannt. Auch gibt es nur sehr wenige Solarinstallateure in Belgien. Eine Möglichkeit zur Zusammenarbeit zwischen deutschen Solarinstallateuren und Elektromeistern in Belgien bietet sich an. Entsprechend fand eine Info-Veranstaltung des Solarenergie-Fördervereins Deutschland e.V. zu dem Thema am 12.03.2008 in Aachen reges Interesse der Installateure.
Wenn man sich mit dem belgischen „Förderdschungel“ auseinandergesetzt hat, ist man hocherfreut, dass es in Deutschland nur ein, dafür aber ein sehr effektives Förderinstrument, das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gibt. Die Energie-Kampagne Solwatt gilt für Privatpersonen, also für Hauseigentümer aber auch für Mieter und Selbstständige. Für Unternehmer gibt es andere Förderprogramme.

Steuerrückgabe

Der private Hausbesitzer erhält 40 % der PV-Investition, maximal 3440 €, von seiner Einkommensteuer des betreffenden Jahres zurück. Mehr als die entrichtete Einkommensteuer wird allerdings nicht ausgezahlt. Bei der Planung einer größeren Anlage, sollte man deshalb die Investition auf zwei Jahre verteilen. So kann man die Steuerrückgabe in 2 Jahren ausnutzen.
Weitere Informationen sind unter SPF Economie, PME, Classes moyennes et Energie oder beim Föderalen öffentlichen Dienst Finanzen erhältlich.

Prämie der wallonischen Region gültig bis 31.12.2009

Die wallonische Region vergibt einen einmaligen Zuschuss über 20 % der Kosten der PV-Anlage, begrenzt auf 3500 € pro Anlage. Dieser Zuschuss ist nur einmal pro Stromzähler ausschöpfbar. Der maximale Preis der Anlage darf 6500 €/kWp betragen.

Weitere Informationen auf deutsch erhalten Sie bei der Energieberatungstelle in Eupen, Rathausplatz 2, 4700 Eupen, Tel.: 003287-552244, Fax: 003287-442244, eMail: guichet.eupen@mrw.wallonie.be oder in Französich unter www.plansolwatt.be

Grüne Zertifikate

In Belgien werden grüne Zertifikate von der Wallonische Kommission für Energie (CWAPE) für die Produktion von Strom aus Erneuerbaren Energien ausgestellt. Die Zuteilung der Zertifikate für Solarstromanlagen ist gestaffelt.

Pro gelieferter MWh Solarstrom werden zugeteilt bei Solarstromanlagen

< 5 kWp: 7 grüne Zertifikate
> 5 und < 10 kWp: 5 grüne Zertifikate
>10 und < 250 kWp: 4 grüne Zertifikate
> 250 kWp: 1 grünes Zertifikat


Die Zertifikate werden gehandelt. Ein Zertifikat hat einen Mindestwert von 65 € über eine Laufzeit von 15 Jahren, kann aber auch Werte um 100 Euro erreichen. Man erzielt z.B. für eine 2 kWp-Anlage mit einer Lieferung von ca. 800 kWh je kWp (pro Jahr) einen Erlös von mindestens 728 €. Es besteht keine Steuerpflicht für die Einnahmen aus den grünen Zertifikaten. Gekauft werden die Zertifikate von den belgischen Stromerzeugern, die verpflichtet sind, pro Jahr eine bestimmte Menge (jährlich steigend) an grünen Zertifikaten zu erwerben. Der Verkauf kann auch von CWAPE übernommen werden. Weitere Informationen zu dem Zertifikatesytem erhalten Sie bei der CWAPE unter oder www.compagnons-eole.be .
Zur Ermittlung der tatsächlich produzierten Strommenge wird hinter dem Wechselrichter ein sogenannter "grüner" Zähler eingebaut.

Der Strombezugszähler läuft rückwärts

Der produzierte PV-Strom wird ins Hausnetz eingespeist. Wird nun mehr Strom produziert, als im Haus verbraucht, dann wird der überschüssige PV-Strom über das Hausnetz ins öffentliche Stromnetz eingespeist. Der Strombezugszähler läuft dann rückwärts. Dies hat zur Folge, dass die Stromrechnung geringer ausfällt. Man erhält jedoch kein Geld zurück, wenn man mehr eingespeist als verbraucht hat.

Zusätzliche Steuerermäßigungen

Eventuell können weitere Steuerermäßigungen je nach Alter des Hauses (älter als 5 Jahre) gewährt werden. Eine entsprechende Anfrage ist sinnvoll.

Allgemeine Hinweise für den PV-Anlagenbau auf Privatdächern

  • auf den Dächern ist keine Baugenehmigung notwendig (die Module dürfen nicht überstehen), für Fassadenanlagen benötigt man eine „kleine“ Baugenehmigung und für Freiflächenanlagen eine normale Baugenehmigung.
  • vor der Erstinbetriebnahme erfolgt eine Überprüfung durch den belgischen „TÜV“ (wie bei allen schwerwiegenden Netzvergrößerungen).
  • die Förderprogramme sind z.T. befristet.

Anlaufstelle für deutschsprachig interessierte Installateure ist die Energieberatungstelle der Wallonischen Region in Eupen: Rathausplatz 2 , B-4700 Eupen Tel. + Fax: 087/552244, guichet.eupen@mrw.wallonie.be
Öffnungszeiten: Dienstag bis Freitag: 9 bis 12 Uhr - Termine nach Vereinbarung