- E.ON Netz GmbH
- EnBW Transportnetze AG
- RWE Transportnetz Strom GmbH
- Vattenfall Europe Transmission GmbH
Wir stützen unsere Auswertung also auf Daten, die nach § 14a EEG auf Verlangen des Netzbetreibers oder eines Elektrizitätsversorgungsunternehmens sogar durch einen Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer zu bescheinigen sind.
Diese Internetveröffentlichungen enthalten jede einzelne PV-Anlage mit PLZ, Ort, Straße oder Flurstück, unter Angabe des Inbetriebnahmejahres, der installierten Leistung, der Spannungsebene der Einspeisung und den aufnahmepflichtigen Netzbetreiber.
Interessierte Anlagenbetreiber können in diesen Veröffentlichungen ihre eigene Anlage wiederfinden. Vermutlich aus Datenschutzgründen sind die Namen der Betreiber weggelassen, in manchen Veröffentlichungen fehlen auch die Hausnummern, andere begnügen sich mit den PLZ.
Wir haben folgende Auswertungen vorgenommen:
Vergleich der Schätzungen des BMU mit den von uns ausgewerteten Internetmeldungen.
In jedem Jahr sind zwei Säulen miteinander zu vergleichen. Säule 1 (grün) enthält die Schätzungen des BMU aus der Broschüre Erneuerbare Energien in Zahlen vom November 2007, Seite 15.
Säule 2 (rot) enthält die jährlich neuinstallierte Leistung nach den eingangs vorgestellten gesetzlich vorgeschriebenen Internetveröffentlichungen plus E.ON Bayern Netz GmbH.
Die einzelnen Säulen stellen nicht die gesamte installierte PV-Leistung dar, sondern nur den jeweils in den einzelnen Jahren hinzugekommenen Anteil. Sie sind also eine Darstellung der jährlichen Installationsarbeit der Installateure in Deutschland. Sowohl die grünen als auch die roten Säulen besagen z.B. dass im Jahr 2006 die Installateure in Deutschland weniger zu tun hatten als im Jahr 2005.
Nun aber zu dem Vergleich zwischen grünen und roten Säulen. Der Vergleich zeigt, dass die Schätzungen des BMU von 2003 bis 2006 deutlich über den von den Übertragungsnetzbetreibern gemeldeten Leistungen gelegen haben. Ein Grund dafür ist, dass einige Meldungen der Netzbetreiber nicht vollständig sind - mehr dazu weiter unten. Es ist aber auch nicht auszuschließen, dass es Ungenauigkeiten bei den Schätzungen des BMU gibt. Andernfalls wären die Abweichungen im Jahr 2002 nur schwer erklärbar.
Der Vergleich zeigt aber auch, dass - trotz unterschiedlicher Höhe - die Schätzungen des BMU bis zum Jahr 2006 in der Tendenz ähnlich waren wie die Meldungen der Netzbetreiber im Internet. Eine Zunahme der BMU-Schätzungen entsprach imer einer Zunahme der von den Transportnetzbetreibern gemeldeten Leistung, und bei den Abnahmen der BMU-Schätzwerte galt dies entsprechend.
Tendenz der Entwicklung bis in das Jahr 2007
Die aufeinander gestapelten hell- und dunkelroten Säulen der Jahre 2002 bis 2006 entsprechen den roten Säulen in Bild 1 (Abweichungen im Jahr 2002 und 2006 sind die Folge von Rundungen).
Im Gegensatz zu Bild 1 wird in Bild 2 die Entwicklung der jährlich neu installierten PV-Anlagen bis in das Jahr 2007 fortgeführt.
Die Aufteilung der Säulen in einen hell- und einen dunkelroten Teil hat folgenden Grund: Da für 2007 erst ein Drittel der Netzbetreiber ihre Meldung vorzeitig abgegeben haben, haben wir die Netzbetreiber in zwei Gruppen zusammengefasst. Der obere Teil (hellrot) der Säulen enthält alle Meldungen der Netzbetreiber, die bisher ihre Meldungen nur bis zum Jahr 2006 abgegeben haben. Nennen wir sie die "Spätmelder". Die andere Gruppe, die wir in dem Säulendiagramm im unteren Teil der Säulen (dunkelrot) darstellen, sind die Netzbetreiber, die ihre Meldungen für das Jahr 2007 bereits abgegeben haben. Wir wollen sie die "Frühmelder" nennen.
Wir gehen davon aus, dass die Frühmelder ihre bereits abgegebenen Meldungen für 2007 in der Regel nicht mehr ändern werden. Dazu folgende Begründungen: Die Daten über die installierten Anlagen müssen bei den Verteilnetzbetreibern spätestens bis zum 28. Februar 2008 vorliegen (§14a, Abs. 2 EEG). Es gibt deshalb keinen Grund, warum die Daten bei den Verteilnetzbetreibern nicht vollständig sein sollten, oder warum dann ihre Meldungen an die vorgelagerten Netzbetreiber unvollständig sein sollten. Sicherlich wird auch die Prüfung durch einen Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer nicht in mehreren Etappen durchgeführt. Es besteht insbesondere auch kein Termindruck, der ein Grund für eine vorläufige unvollständige Meldung hätte sein können, denn die meldepflichtigen Netzbetreiber hätten ja noch Zeit bis zum 30. April (§ 14a, Abs. 3 EEG) gehabt.
In Bild 3 sind die gemeldeten Leistungen der beiden verschiedenen Gruppen zum besseren Vergleich der Tendenz nebeneinader angeordnet.
Man erkennt hier deutlich, dass die gemeldeten neu installierten Leistungen der Frühmelder (dunkelrot) und die gemeldeten neu installierten Leistungen der Spätmelder (hellrot) tendenziell die gleiche Entwicklung haben: Zunächst eine Zunahme bis zum Jahr 2005 und danach eine Abnahme.
Aufgrund dieser Erkenntnis können wir eine recht sichere Schätzung für die Tendenz bis zum Jahr 2007 abgeben. Sie lautet: Weil bei den Frühmeldern die Tendenz im Jahr 2007 weiterhin geringfügig abgenommen hat, wird dies bei den Spätmeldern kaum anders sein.
Wir sind hier in einer ähnlichen Situation wie bei einer Landtagswahl am Wahlabend, wenn ein Drittel der Stimmen bereits ausgezählt ist. Die Verluste oder Gewinne der Parteien gegenüber der vorangegangenen Wahl lassen sich dann in der Tendenz bereits mit recht großer Sicherheit angeben. Eine Überraschung ist mit großer Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen.
Insgesamt ist also eine weitere Abnahme der installierten Leistung im Jahr 2007 zu erwarten.
Der SFV hat die Bundesnetzagentur und die Arbeitsgemeinschaft Energiestatistik beim BMU über die bisherigen Ergebnisse dieser Recherche informiert.
Qualität des Datenmaterials
Unsere Auswertungen sind abhängig von der Zuverlässigkeit und der Qualität des Datenmaterials. Insofern können wir keine Gewähr übernehmen.
Zu diesem Punkt noch folgende Ergänzungen:
Die Veröffentlichungen der Transportnetzbetreiber waren nicht vollständig. So fehlten zunächst alle PV-Anlagen, die in das Netz der E.ON Bayern Netz GmbH einspeisen (nicht zu verwechseln mit der Transportnetzbetreiberin E.ON Netz GmbH). Diesen Mangel konnten wir ausgleichen, indem wir auf eine Internetveröffentlichung der E.ON Bayern Netz GmbH zurückgriffen, die zwar nicht nach einzelnen Anlagen aufgeschlüsselt ist, die aber immerhin die Anzahl und Leistung der direkt einspeisenden Anlagen in Jahressummen nennt.
In unserer Auswertung sind solche PV-Anlagen nicht enthalten, für die die Verteilnetzbetreiber von den Übertragungsnetzbetreibern keine Vergütung nach §5 Abs. 2 EEG verlangt haben.
Einzelne Verteilnetzbetreiber fehlen, die nur indirekt in eines der Netze der Transportnetzbtreiber einspeisen. Die größten davon sind die Stadtwerke München und die Stadtwerke Bremen. Da diese Verteilnetzbetreiber aber durchgängig in allen(!) untersuchten Jahren zwischen 2002 und 2007 fehlen, kann ihr Fehlen nur den absoluten Betrag der einzelnen Jahresergebnisse, kaum aber die Tendenz der Entwicklung (Zunahme oder Abnahme von Jahr zu Jahr) verfälschen.
Wir werden neue Informationen aus den Meldungen der Netzbetreiber laufend einarbeiten und sind für weitere Hinweise dankbar.
Energiepolitischer Kommentar des SFV
Die Bundesregierung hat dem Bundestag eine Neufassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes vorgelegt. Die Einspeisevergütungen für neu installierte Solarstromanlagen sollen schneller reduziert werden als bisher, nicht mehr jährlich um 5 Prozent, sondern
- zum Jahr 2009 um 9,12 Prozent
- zum Jahr 2010 um 7 Prozent
- danach jährlich um 8 Prozent.
Diese drastische Absenkung soll erfolgen, obwohl die Zahl und die Gesamtleistung der neu installierten Anlagen im Jahr 2006 deutlich zurückgegangen ist und obwohl für das Jahr 2007 nur stark voneinander abweichende Schätzungen vorliegen.
- Der Bundesverband Solarwirtschaft schätzt den Zubau für 2007 auf über 1,1 Gigawatt,
- eine Solarzeitschrift schätzte gar 1,6 Gigawatt.
Doch selbst eine solche Zunahme der jährlich neu installierten PV-Leistung wäre kein Grund, die Einspeisevergütung stärker abzusenken als in den Vorjahren. Denn zur Bekämpfung der Klimakatastrophe brauchen wir ein hohes Wachstum bei der PV-Industrie.
Aber es kommt noch schlimmer:
Unsere oben beschriebene Recherche kommt zu dem niederschmetternden Ergebnis, dass es auch im Jahr 2007 kein Wachstum gegeben hat, dass sogar noch weniger PV-Leistung installiert worden ist als im Jahr 2006.
Ein weiteres - hier nicht dargestelltes - Ergebnis unserer Recherche ist, dass insbesondere die Neuinstallation der kleineren Hausdachanlagen drastisch zurückgegangen ist.
Fazit:
Die Absicht der Bundesregierung ist unbegreiflich! Seit 2005 gibt es auf dem PV-Sektor in Deutschland kein Wachstum mehr sondern ständiges Schrumpfen. Und die Bundesregierung will die Einspeisevergütungen für Photovoltaik trotzdem noch stärker absenken! Wie ernst nimmt die Bundesregierung eigentlich ihre eigenen Warnungen vor dem Klimawandel?
Wir bitte alle Umweltgruppen und Umweltfreunde um Weitergabe dieser Meldung und um ihren Protest bei den politischen Parteien.
Wir bitten die politischen Parteien des Bundestages, die im Gesetzentwurf vorgesehene Degression der Einspeisevergütungen für Solarstrom abzuändern. Unser Vorschlag lautet:
Keine Degression zum Jahr 2009 und für die Folgejahre jeweils nur 4 Prozent.