Protokoll von Kyoto vom 11. Dezember 1997 zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (Kyoto-Protokoll)

Mit dem Kyoto-Protokoll wurden die Mittel zur Verfolgung des in Art. 2 der Klimarahmenkonvention festgelegten Endziels näher konkretisiert (vgl. Präambel zum Kyoto-Protokoll, Nummer 2).
Nach Art. 3 Abs. 1 sorgen die in der Anlage l aufgeführten Vertragsparteien einzeln oder gemeinsam dafür, dass ihre gesamten anthropogenen Emissionen der in Anlage A aufgeführten Treibhausgase in Kohlendioxidäquivalenten die ihnen zugeteilten Mengen, berechnet auf der Grundlage ihrer in Anlage B niedergelegten quantifizierten Emissionsbegrenzungs- und -reduktionsverpflichtungen und in Übereinstimmung mit diesem Artikel, nicht überschreiten, mit dem Ziel, innerhalb des Verpflichtungszeitraums 2008-2012 ihre Gesamtemissionen solcher Gase um mindestens 5 vom Hundert unter das Niveau von 1990 zu senken.
Mit Gesetz zu dem Protokoll von Kyoto vom 11. Dezember 1997 zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen vom 27. April 2002 (BGBI. 2002 Teil II Nr. 16 vom 2. Mai 2002) hat der deutsche Gesetzgeber den nach Art. 59 Abs. 2 GG erforderlichen Rechtsanwendungsbefehl zur innerstaatlichen Geltung des Kyoto-Protokolls erteilt und die Verpflichtung unter anderem aus Art. 3 Abs. 1 des Kyoto-Protokolls für sich anerkannt.
Mit der Annahme des Kyoto-Protokolls verpflichteten sich die Industrieländer erstmals zu verbindlichen, quantitativen Zielvorgaben zur Reduktion von klimaschädlichen Treibhausgasen. Das Protokoll von Kyoto trat am 16. Februar 2005 in Kraft (BGBI. 2005 II S. 150).
Der erste Verpflichtungszeitraum dauerte vom Beginn des Jahres 2008 bis zum Ende des Jahres 2012. Auf der Vertragsstaatenkonferenz in Doha im Jahr 2012 wurde der zweite Verpflichtungszeitraum beschlössen, der vom Beginn des Jahres 2013 bis zum Ende des Jahres 2020 dauert (BGBI. 2015 It S. 306, 307). Die EU und ihre Mitgliedstaaten übernahmen im zweiten Verpflichtungszeitraum das Ziel, ihre Emissionen um 20 % gegenüber dem Stand von 1990 zu senken.