Wer über ein eigenes Dach verfügt, kann rasch entscheiden. Ist das Dach solar geeignet, sind die Planungen relativ einfach. Ein Erfahrungsaustausch in der Nachbarschaft inspiriert und hilft weiter. Gern wird die Fassade für die solare Nutzung gleich mitgedacht. Alle anderen, die weder Dach noch Fassade ihr Eigen nennen können, müssen aber nicht auf eine Investition in Solaranlagen verzichten. Es gibt zahlreiche Möglichkeiten... auch über die Solargartenlampe hinaus!

Solardachbörsen 

PV-Anlage auf einer fremden Fläche installieren
 

Im Internet gibt es einige Solardachbörsen, die regional oder überregional inserieren. Hier finden sich Investor:innen und Flächeneigentümer:innen, denen entweder der geeignete Platz oder das Geld für eine PV-Anlage fehlt. Achten Sie bei der Investition darauf, dass das Haus bzw. das Dach nicht sanierungsbedürftig, möglichst unverschattet und optimal ausgerichtet ist (Süd, Südwest, Südost). Die Fläche sollte gut erreichbar sein, um die Installation einfach umzusetzen. Auch eine Voranfrage beim Netzbetreiber kann eine erste Auskunft bringen, ob der vorhandenen Netzanschluss für die Solaranlage geeignet ist. Übrigens sind besonders große Flächen, z.B. auf Mehrfamilienhäusern, öffentlichen Einrichtungen und gewerblichen Bauten zu empfehlen, da hier viele Gestaltungsmöglichkeiten (Größe der Anlage, genutzte Fläche) existieren. 


Wenn Sie eine geeignete Fläche finden, schließen Sie einen Pachtvertrag mit den Eigentümer:innen ab. Hier gibt es Musterverträge, die unbedingt den örtlichen Bedingungen angepasst werden sollten. Auch der Eintrag ins Grundbuch als erstrangige Dienstbarkeit ist sinnvoll. Beim Pachtpreis gibt es verschiedene Optionen, z.B. Miete pro qm (z.B. 2 - 5€/qm/Jahr), prozentualer Anteil am Solarertrag (z.B. 4 Prozent), oder eine Einmalzahlung.

Mehr Info: Solardachbörsen

Es gibt regionale und überregionale Solardachbörsen. Schauen Sie doch mal rein: 

  • www.solardachboerse.de/marktplatz/
  • www.solarwende-berlin.de/solardachboerse
  • www.energieatlas.bayern.de/thema_sonne/solarflaechenboerse
  • www.energieatlas-bw.de/sonne/dachflachen

Sie können sich auch entscheiden, den Solarstrom an die Stromkund:innen vor Ort zu verkaufen. Hierzu gibt es verschiedene Betriebskonzepte für Mehrfamilienhäuser (siehe nächster Abschnitt). Im Einfamilienhaus bietet sich an, die Anlage zu vermieten. Wir empfehlen, hierfür einen Vertrag mit dem Mieter / der Mieterin abzuschließen. In ihm wird nicht nur die Höhe der Miete geregelt. Ebenso wichtig ist, wer die Verantwortung für den vollständigen oder Teil-Betrieb der Anlage trägt.  

Energieatlas_Bayern

© Energieatlas Bayern | Abb 1  — In der interaktiven Karte des Energieatlas Bayern kann auch nach Dachangeboten gefiltert werden. 

Solaranlagen auf Mehrfamilienhäuser

Geht das auch?

In Deutschland gibt es über 6,5 Millionen Mehrfamilienhäuser, die nur in den wenigsten Fällen mit Solaranlagen ausgerüstet sind. Das ist schade, denn die Mehrfamilienhäuser haben ein enormes Potenzial. Die großen Dachflächen können mit PV-Modulen belegt und Bewohner:innen oder Gewerbebetriebe im Quartier mit Solarstrom vom Dach versorgt werden. Häufig erzeugen und liefern Vermieter:innen oder Eigentümergemeinschaften den Strom dann nicht selbst, sondern betrauen Dritte z.B. Energiedienstleister mit der Aufgabe, da es mit einem großen Verwaltungs- und Abrechnungsaufwand verbunden ist.

Mehr Info: PV auf Mehrfamilienhäuser

Im Wiki-Beitrag "PV auf Mehrfamilienhäuser" geben wir einen ausführlichen Überblick über die Technik und Besonderheiten bei der Installation von PV-Anlagen auf Mehrfamilienhäusern.

Bei der Umsetzung von Solaranlagen auf Mehrfamilienhäusern gibt es verschiedene Betriebskonzepte:

  • Mieterstrom mit und ohne Förderung
  • Kollektive Selbstversorgung
  • Solare Allgemeinstromversorgung des Hauses
  • Einzelanlagen pro Wohneinheit, vom Dach oder als Balkon-PV
  • Volleinspeisung
  • PV-Anlagenmiete
  • demnächst auch: Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung


Um zu entscheiden, welches Modell passt, sind im Vorfeld eine Vielzahl von Faktoren abzuwägen. Einen sehr guten Überblick zu allen Betriebskonzepten bietet die Energieagentur Regio Freiburg in einem interaktiven Leitfaden. Wenn Sie Fragen haben, sprechen Sie die Freiburger Energieberater:innen oder gern auch uns an. Wir können Sie bei Ihrem Projekt unterstützen. Einen Überblick über die Betriebskonzepte im Mehrfamilienhaus haben wir in einem eigenen Wiki-Beitrag zusamengestellt.

Solare Gemeinschaftsanlagen

Kleine Einzelbeträge − große Wirkung!

Es gibt sie schon seit vielen Jahren, aber immer noch viel zu wenig: kommunale Gemeinschaftsanlagen. Sie sind enorm wichtig, um möglichst alle Bürgerinnen und Bürgern an der Energiewende teilhaben zu lassen und die Wertschöpfung in der Region zu halten. In einer Bürgerenergiegemeinschaft (BEG) sind die Bürgerinnen und Bürger Miteigentümer an einer Erneuerbaren-Energien-Anlage. Die Bürgerenergiegenossenschaft als Rechtsform bietet eine möglichst breite Bürgerbeteiligung, die sich nach dem Genossenschaftsgesetz organisieren. 
Die Organisation von gemeinschaftlichen Investitionen ist ohne die Leidenschaft für die Energiewende kaum zu meistern. Häufig werden Gemeinschaftsprojekte unter großem zeitlichen Aufwand und im Ehrenamt organisiert. Von der Planung der Solaranlage, der Werbung um Beteiligung, der Vertragsgestaltung, der Solarinstallation bis zur Abrechnung - es gibt viel zu tun. Umso wichtiger ist es, dass sich viele Menschen zusammenschließen, um die Arbeit auf mehrere Schultern zu verteilen. Und glücklicherweise gibt es professionelle Hilfe beim Einstieg und ein bundesweites Netzwerk von Bürgerenergie-Gemeinschaften. So kann man sich vernetzen und Erfahrungen austauschen. Zum Beispiel mit Präsenz- und Online-Kursen: “Bürgerenergie-Genossenschaften gründen" vom Netzwerk Energiewende Jetzt oder der vom Bündnis Bürgerenergie:

www.energiegenossenschaften-gruenden.de

www.buendnis-buergerenergie.de/buergerenergie/gemeinschaften-gruenden

Wenn Bürgerenergie-Gemeinschaften Solarstromanlagen über 1 Megawatt auf Gebäuden oder Freiflächen bauen möchten, müssen sie - anders als andere Investor:innen - nicht an Ausschreibungen teilnehmen (De-Minimis-Regelung) und können dennoch die EEG-Förderung beanspruchen. Leider wurden hierfür enge Vorgaben an regionale Verankerung und Mindestanzahl der Beteiligten gesetzt. Wir befürchten, dass die Neugründung und die Verwaltung dadurch erschwert wird und haben uns deshalb im letzten September an das BMWK gewandt, um Vorschläge zum Bürokratieabbau zu unterbreiten.

www.sfv.de/eeg2023-forderungen-buergerenergiegesellschaften

Alternativ zu den oben genannten Möglichkeiten ist es übrigens auch möglich, Genossenschaftsanteile von bestehenden BEGs zu kaufen oder den Strom von Bürgerenergie-Genossenschaften zu beziehen. Die Bürgerwerke eG ist z.B. ein Zusammenschluss mehrerer BEGs. Sie übernehmen gebündelt die organisatorisch aufwändige Stromvermarktung und beliefern als Energieversorger Kund:innen. Neben den Bürgerwerken gibt es auch weitere BEGs, bei denen man Strom direkt beziehen kann. So unterstützt man die dezentrale Energiewende ebenfalls. 

BBEN

© Bündnis Bürgerenergie | Abb 2 ― Übersicht aller Bürgerenergie-Gemeinschaften in Deutschland.  

Alternativen zur Dachanlage

Gartenzaun, Terassen, Balkon und Freifläche

Solar-Wintergarten oder -Terassendach

Auch wenn das Dach schon voll - oder unter Umständen nicht geeignet - ist, gibt es Möglichkeiten zur eigenen Solarstromerzeugung. Solare Wintergärten oder Terrassen-Überdachungen bieten dabei einen praktischen Doppelnutzen: So kann die Überdach-Verglasung gleichzeitig zur Produktion von Solarstrom dienen. Zum Einsatz kommen hier Glas-Glas Module, die einen Teil des Sonnenlichts in Strom umwandeln, den anderen Teil als Licht durch das Glas hindurchlassen. Besonders im Sommer ergibt sich dadurch ein angenehmer Halbschatten. 


Solarzaun

Einen ähnlichen Doppelnutzen bieten Solarzäune: So kann auch die Grundstücksumfriedung zur Stromproduktion beitragen. Durch die senkrecht stehenden Module wird insbesondere im Winter bei tief stehender Sonne ein hoher Stromertrag generiert, der helfen kann, den in der dunklen Jahresezeit hohen Stromverbrauch zu decken. Bifaziale Module können den Ertrag nochmals erhöhen, da sie auch die reflektierenden Lichtstrahlen von der Rückseite absorbieren können. Am besten eignen sich hier freie Flächen in Süd-, Ost- oder Westausrichtung. Wichtiger ist jedoch, dass sie nicht von hohen Gräsern, Büschen oder Bäumen verschattet sind.

 

Solaranlage in den Garten bauen 

Wenn Sie eine Solaranlage in den Garten stellen möchten, benötigen Sie in den meisten Bundesländern bis zu einer festgelegten Größe keine Baugenehmigung. Laut Musterbauordnung sind gebäudeunabhängige Solaranlagen mit einer Höhe bis zu 3 m und einer Gesamtlänge bis zu 9 m baugenehmigungsfrei. Fragen Sie sicherheitshalber noch mal in Ihrer Kommune nach. 


Nun können Sie loslegen und die Anlage auf einem Dach des Gartenhauses oder auf einer Rasenfläche aufbauen. Für den Betrieb gibt es zwei Möglichkeiten: 
 

  • Gleichstromanlage ohne Netzanbindung, um Gleichstromgeräte (Beleuchtung, Gartenpumpe oder Rasensprenger) mit Strom zu versorgen. (Prüfen Sie vorab sorgfältig, ob die technischen Geräte geeignet sind!).
  • Solarstromanlage mit Anbindung an das Hausnetz und das öffentliche Stromnetz. Hier benötigen Sie die Zustimmung des örtlichen Netzbetreibers. Ob zukünftig eine Einspeisevergütung gewährt wird, soll eine künftige Verordnung regeln. Bitte informieren Sie sich auf unserer Homepage über den Stand der Dinge.

© Taalke Wolf | Abb. 3 - Bis Anfang 2024 gab es für PV-Anlagen im Garten keine Einspeisevergütung. Dies hat sich mit dem Solarpaket geändert.

© Ronald Biallas | Abb. 4 - Balkonsolar wird gerade in Städten immer beliebter.

Balkonkraftwerke oder auch Stecker-PV: unterschätzter Riese

Balkonkraftwerke bzw. Stecker-PV-Anlagen sind kleine Solaranlagen, die über eine Steckverbindung direkt ins Hausnetz einspeisen können. Damit können Viele zur Energiewende beitragen, selbst wenn sie keine Möglichkeit haben, eine PV-Anlage auf dem eigenen Dach zu installieren. Laut aktueller VDE-Norm sind max. 600 W Wechselrichterleistung erlaubt. Es gibt jedoch Überlegungen, diese Grenze auf 800 W anzuheben. Offiziellen Zahlen zufolge wurden bisher 200.000 Balkonmodule verkauft, die Verbraucherzentrale sieht jedoch Potential für mindestens 1 Millionen Geräte, welche zusammen über 290 GWh Strom liefern könnten. 


Steckersolargeräte bestehen aus einzelnen PV-Modulen sowie kleinen Modulwechselrichtern. Die Modulwechselrichter sind meist so kompakt, dass sie hinter das PV-Modul geklemmt werden. Die Anlagen können relativ einfach auf dem Balkon, der Terrasse, an der Fassade oder auch auf dem Dach oder der Garage in Betrieb genommen werden. Viele Netzbetreiber haben ein vereinfachtes Anmeldeverfahren für Stecker-PV eingeführt. Manche Netzbetreiber fordern aber leider einen Anschluss über die sogenannte “Wieland-Energiesteckdose” oder eine Installation durch Elektrofachkräfte, was erhebliche Mehrkosten verursacht. Jedoch befürworten der Normenverband VDE und auch das Bundeswirtschaftsministerium mittlerweile eine einfache Lösung: Steckersolargeräte sollen über den handelsüblichen Schukostecker angeschlossen werden dürfen, auch durch Laien. Ein entsprechendes Gesetz oder eine Norm wird in diesem Jahr erwartet.

Weitere Infos zu Steckersolar finden Sie hier:

Mehr Info: VDE Norm Stecker-PV

Sowohl das BMWK, als auch der VDE und weitere Verbände inklusive dem SFV befürworten eine Erhöhung der erlaubten Leistungsgrenze von 600 auf 800 W für Steckersolaranlagen, welche im Mai 2024 im Rahmen des Solarpakets verabschiedet wurde. Weiterhin soll ein einfacher Anschluss über Schukosteckdosen auch durch Laien offiziell erlaubt werden. Eine Anpassung der Norm ist im Laufe des Jahres geplant.

Einige Hersteller bieten bereits  auf 600 W begrenzte Wechselrichter an, die über ein Software-Update auf 800 W entsperrt werden können, sobald der Anschluss nach Norm erlaubt ist. Schauen Sie in das Datenblatt oder fragen Sie beim Händler nach, ob ein nachträgliches Update geplant ist.

Echten Ökostrom beziehen

Denn: Ökostrom ist nicht gleich Ökostrom

Wenn man auf den gängigen Vergleichsportalen schaut, findet man viele Ökostromtarife. Doch es gibt große qualitative Unterschiede zwischen den Tarifen. So ist es z.B. erlaubt, fossilen Strom auf der Strombörse zu erwerben und diesen mit Grünstromzertifikaten aus Norwegen zu Ökostrom “zu veredeln”. 
Ökostrom aus Pumpspeicherkraftwerken aus der Schweiz und Österreich und ausgeförderte deutsche Laufwasserkraftwerke helfen genauso wenig, den weiteren Ausbau der Erneuerbaren anzuregen. Einige “reine Ökostromanbieter” sind auch Tochterunternehmen von fossilen Energieversorgern.
Das Ökostromlabel “Grüner Strom” soll garantieren, dass in den weiteren Ausbau von EE-Kraftwerken investiert wird und weitere Mindeststandards eingehalten werden. Weiterhin lohnt sich ein Blick in den “Robin Wood-Ökostromreport” und Vergleichslisten von Utopia oder Öko-Test.