Bundesverfassungsgericht: Klimaklage vor der Entscheidung

Heute entscheidet das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) über die Klimaklage des Solarenergie-Fördervereins Deutschland e.V. (SFV) sowie über weitere anhängige Verfassungsbeschwerden gegen die klimapolitische Untätigkeit der Bundesregierung.

Der SFV hatte seine Beschwerde am 22.11.2018 in Karlsruhe eingereicht. Die Begründung lautet, dass die völlig unzureichende Klimaschutz-Gesetzgebung der Bundesregierung u.a. das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Art. 2, 2 GG) und das Recht auf Eigentum (Art. 14, 1 GG) beeinträchtigt. Diese Klage wird vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) sowie einer Reihe von Einzelkläger:innen unterstützt. 

Später wurden noch drei weitere Verfassungsbeschwerden mit ähnlicher Zielrichtung beim BVerfG eingereicht, nämlich von den NGOs Deutsche Umwelthilfe (DUH), Germanwatch, Greenpeace und Protect the Planet. Das BVerfG hat nun angekündigt, seine Entscheidung zu allen vier Klimaklagen gemeinsam zu verkünden.

 

Gemeinsam mit den anderen NGOs haben wir eine Pressekonferenz einberufen, um die Entscheidung des BVerfG aus unserer Sicht zu kommentieren. Über die Ergebnisse halten wir Sie auf dem Laufenden!