70 % - Begrenzung der Einspeisung nur teilweise abgeschafft
Am 30.09.2022 hat der Bundestag auf Antrag der Grünen, der SPD und FDP im Rahmen weiterer Änderungen des Energiesicherungsgesetz (Bt-Dr. 20/3497) in zweiter und dritter Lesung beschlossen, die verpflichtende Begrenzung der Wirkleistungseinspeisung oder die alternative Fernsteuerbarkeit für Anlagen bis 7 Kilowatt ab 1.1.2023 auch im Bestand aufzuheben. Alle anderen Bestandsanlagen über 7 kW sollen leider weiterhin Einschränkungen bei der Einspeisung hinnehmen. Für Neuanlagen gilt:
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