In unserer wiederkehrenden Rubrik "5 Fragen zu..." beantwortet Tobias Otto die wichtigsten Fragen zu Smart Metern.

1. Was ist ein Smart-Meter?

Ein Smart-Meter wird offiziell auch als “intelligentes Messsystem” (kurz “iMSys”) bezeichnet. Es besteht aus zwei Komponenten: Erstens einem digitalen Stromzähler – offizielle Bezeichnung “moderne Messeinrichtung” (kurz “mME”). Der digitale Stromzähler misst kontinuierlich den Stromverbrauch. Bei PV-Eigenverbrauchsanlagen werden üblicherweise Zweirichtungszähler eingesetzt, welche sowohl Stromverbrauch als auch Stromeinspeisung erfassen können.

Zweitens einem Smart-Meter-Gateway (kurz “SMGW”). Das SMGW liest die Messdaten vom Stromzähler aus, speichert sie und überträgt sie im 15-Minuten-Takt an den Netzbetreiber. Durch dieses Kommunikationsmodul wird die gesamte Messeinrichtung “smart”. Es handelt sich um ein separates Gerät, welches zusätzlich zum digitalen Stromzähler meistens im Zählerkasten installiert wird. Mit einem SMGW können mehrere Stromzähler gleichzeitig ausgelesen werden. Aktuelle Geräte können bis zu 50 Stromzähler eichrechtkonform verarbeiten, sodass auch Mehrfamilienhäuser und große Liegenschaften problemlos ausgestattet werden können.

2. Muss jedes Gebäude damit ausgestattet werden?

Wann ein Gebäude mit einem Smart-Meter ausgestattet werden muss, ist im Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) klar definiert. Ab einem Stromverbrauch von 6000 kWh pro Jahr oder einer Erzeugungsleistung ab 7 kW (PV- oder KWK-Anlage) muss ein Smart-Meter installiert werden. Einem Pflichteinbau kann nicht widersprochen werden.

Unterhalb dieser Schwellenwerte ist die Installation für den Netzbetreiber nicht verpflichtend und ein digitaler Stromzähler (also ohne Smart-Meter-Gateway) ist ausreichend. Er kann jedoch auch unterhalb dieser Schwellenwerte einen Einbau vornehmen. Außerdem können Sie als Endkund:in ebenfalls einen Einbau beauftragen.

3. Was kostet ein Smart-Meter?

Im Messstellenbetriebsgesetz wurden ebenfalls Preisobergrenzen definiert, die vom Stromverbrauch oder der Erzeugungsleistung abhängen. Sowohl für digitale Stromzähler (ohne SMGW) als auch Smart-Meter gilt eine Preisobergrenze von 20 € pro Jahr, bis zu einem Verbrauch von einschließlich 10.000 kWh/Jahr oder einer Erzeugungsleistung von einschließlich 15 kW. Oberhalb dieser Schwellenwerte steigt die Jahresgebühr auf 50 € und dann schrittweise auf 90 € und 120 € an. Die Preisobergrenzen können auf der Webseite der Bundesnetzagentur eingesehen werden. Das Messentgelt umfasst u. a. den Einbau, den Betrieb und die Wartung der Messeinrichtung bzw. des Messsystems. Wenn Ihr Netzbetreiber weitere Kosten geltend macht, schauen Sie genau hin, die Forderungen sind unter Umständen nicht gerechtfertigt.

Übrigens werden die Kosten zwischen anschlussnehmender Person und dem Netzbetreiber aufgeteilt. Der Netzbetreiber muss sich mit maximal 80 €/Jahr ebenfalls an den Gesamtkosten beteiligen. Falls der alte Zählerschrank erneuert und auf den aktuellen technischen Stand gebracht werden muss, sind diese Kosten von der anschlussnehmenden Person zu tragen, sie sind nicht im Messentgelt enthalten.

4. Was bringt mir so ein Smart-Meter?

Ab 2025 müssen Energieversorger flächendeckend dynamische Stromtarife einführen. Somit können zu Zeiten niedriger oder negativer Börsenstrompreise günstigere Konditionen an Kund:innen weitergegeben werden. Dafür sind jedoch 15-minütige Verbrauchswerte notwendig, die über die Smart-Meter übermittelt werden müssen. Eine jährliche Ablesung ist nicht mehr notwendig, da die Daten automatisiert übermittelt werden. Eine kostenlose monatliche Aufstellung über den Energieverbrauch und die entstandenen Kosten sind für den Messstellenbetreiber ab 2025 verpflichtend.

5. Kann ich ein Smart-Meter von einem anderen Anbieter einbauen lassen?

Ja, das ist möglich. Statt dem “grundzuständigen Messstellenbetreiber” (kurz “gMSB” – der lokale Netzbetreiber oder das Stadtwerk) kann auch ein sogenannter “wettbewerblicher Messstellenbetreiber” (“wMSB”) mit der Installation und dem Betrieb eines Smart-Meters beauftragt werden. Dieser muss sich ebenfalls an die Preisobergrenzen des MsbG halten. Sofern Ihr Netzbetreiber länger benötigt und Sie einen zügigen Einbau wünschen, ist dies eine interessante Alternative. Außerdem arbeiten bereits einige größere PV-Installationsunternehmen mit wettbewerblichen Messstellenbetreibern zusammen, um PV-Anlagen schneller ans Netz zu bringen.

SmartMeter

Abb  —  Bild oben: Digitaler Stromzähler. Foto: Wikipedia CC BY-SA 3.0.
Unten: Zertifiziertes Ethernet Smart Meter Gateway 2.0. Foto: PPC-AG