Novellierung des Stromeinspeisungsgesetzes(StrEG)

Warum jetzt und wie schnell?


Wolf von Fabeck

Der doppelte 5 % Deckel

Das zur Zeit gültige StrEG enthält in § 4 (Härteklausel) eine Klausel zum Schutz der Netzbetreiber gegen mehr als 5 % Strom aus erneuerbaren Energien, den sogenannten doppelten 5 % Deckel. Details und unsere schon damals geäußerte Empörung können Sie dem Solarbrief 4/97, Seiten 2 und 19 entnehmen.

Selbstverpflichtung des Gesetzgebers

In Absatz 4 der Härteklausel wurde aber auch festgelegt, daß vor Eintreten der Folgen eine andere Ausgleichsregelung getroffen wird.

PreussenElektra befürchtet 5 % Windstrom im Netz

Nach Auskunft der PreussenElektra ist etwa zum Jahresende 1999 zu erwarten, daß im Netz dieses Stromgiganten der aufgenommene Windstrom die 5 % - Marke erreichen wird. Damit erlischt im gesamten Versorgungsgebiet der PreussenElektra ab 2001 die Pflicht der Netzbetreiber, Strom aus Neuanlagen der Sonnen-, Wind-, Wasser- und Biomassenutzung abzunehmen und nach StrEG zu vergüten.

Der Verpflichtungsfall für den Gesetzgeber tritt ein

Der Gesetzgeber muß nunmehr handeln, um eine andere Ausgleichsregelung zu treffen.

Aus diesem Grund wird das StrEG novelliert werden.

Europäische Bedenken

Mehrfach haben sich deutsche Stromversorger an die Europäische Kommission gewendet und eine Wettbewerbsverzerrung durch die Einspeisevergütung für Windstrom beklagt.

Die Europäische Kommission ist, soweit wir wissen, auf die Klagen über die ungleiche Belastung der norddeutschen gegenüber den süddeutschen Stromversorgern durch die große Zahl an Windanlagen in Küstennähe nicht weiter eingegangen. Sie hat sich aber zu zwei anderen Gesichtspunkten mehrfach kritisch geäußert:

- Die Vergütungshöhe für Windstrom berücksichtigt nicht den wirtschaftlichen Fortschritt der Windenergie.

- Die Vergütungshöhe für Windstrom berücksichtigt nicht die guten Windverhältnisse im Küstenbereich (oder die schlechteren im Binnenland).

Wir haben in den Solarbriefen mehrfach über dementsprechende Äußerungen des ehemaligen Wettbewerbskommissars Karel Van Miert berichtet und werden auf Seite8 auch seinen letzten Vorstoß gegen die Windstromvergütung erläutern. Auch wegen der Europäischen Bedenken steht die Bundesrepublik unter dem Zwang, das StrEG zu novellieren.

Zeitplan für die Novellierung

Ein vorläufiger Zeitplan des BMWi sieht folgende Termine vor:

Oktober 99: Abklärung mit den Koalitionsfraktionen und Fertigstellung eines internen Entwurfs

28.10.99: Gespräch mit den Verbänden der erneuerbaren Energien

04.11.99: Anhörung aller beteiligten Verbände zum Gesetzentwurf

16. bis 19.11.99: Einbringen des Gesetzesentwurfs durch die Koalitionsfraktionen

22. bis 26.11.99: Erste Lesung im Deutschen Bundestag

06. bis 10.12.99: Ausschußberatungen

Januar 2000: Zweite/Dritte Lesung im Deutschen Bundestag

Januar 2000: Zuleitung an den Bundesrat

Februar 2000: Bundesrat wird voraussichtlich auf Anrufung des Vermittlungsausschusses verzichten

April 2000: Inkrafttreten

Mai 2000 Beginn des bundesweiten Solarbooms (Toi, toi, toi).

 


Stromeinspeisungsgesetz (StrEG) - Minimallösung

Damit können wir rechnen Wolf von Fabeck

- Der doppelte 5 % Deckel wird entfallen.

- Ausgleich der Netzbelastung bundesweit, z.B. durch die Verpflichtung der Netzbetreiber, untereinander die Mehrbelastungen auszugleichen.

Siehe dazu den Vorschlag des BMWi rechts.

- Die Windstromvergütung wird für Neuanlagen in windgünstigen Gebieten in der Höhe und/oder in der Dauer gesenkt.

- Die Windstromvergütung wird für Anlagen im Binnenland (hoffentlich) erhöht.