Solarstrom kann ein Eckpfeiler der zukünftigen Energieversorgung werden!

Diese Technik benötigt eine Förderung zur Markteinführung. Eine Markteinführung durch Steuergelder halten wir jedoch für unzeitgemäß.

Kostendeckende Vergütung für Solarstrom ist ein wirksamer lnvestitionsanreiz.

Die kostendeckende Vergütung unterscheidet sich von allen bisher bekannten Markteinführungsprogrammen: Die Lieferung von Solarstrom wird kostendeckend vergütet. Die Gesamtheit der Stromkunden finanziert die kostendeckende Vergütung durch einen geringen Strompreiszuschlag. Daher brauchen Solaranlagen keine staatlichen Zuschüsse.

Kostendeckende Vergütung ist bereits in der Praxis erprobt.

In vielen Städten hat kostendeckende Vergütung den Bau von Solaranlagen mehr als verzehnfacht.

Bisher wird kostendeckende Vergütung nur auf freiwilliger Grundlage gezahlt.

In 60 Städten und Gemeinden haben Stadt- oder Gemeinderat die Stromversorger zur Zahlung kostendeckender Vergütung aufgefordert, doch die Stromversorger folgten der Aufforderung nur dort, wo sie im Eigentum der Kommune stehen. Es fehlt noch die gesetzliche Verpflichtung!

Ein Bundesgesetz zur kostendeckenden Vergütung von Solarstrom ist überfällig.

Den gesetzlichen Rahmen für die Einführung der kostendeckenden Vergütung bietet bereits das Stromeinspeisungsgesetz. Die Mindestvergütung müßte dort ersetzt werden durch eine kostendeckende Vergütung mit jährlicher Anpassung für Neuanlagen entsprechend der Marktlage.

Bei den Stromverbrauchern trifft die kostendeckende Vergütung auf hohe Zustimmung.

Umfragen zeigen eine hohe Bereitschaft zur Zahlung des Strompreisaufschlages, wenn dieser der Solarstromerzeugung zugute kommt und von allen Stromverbrauchern mitgetragen wird.
Eine RWE - Umfrage kam auf eine Zustimmung von 80 %.

Nationale Stromerzeuger werden in ihrer Konkurrenzfähigkeit nicht beeinträchtigt.

Die kostendeckende Vergütung wird nicht von den Stromerzeugern, sondern vom Netzbetreiber gezahlt. Dieser darf gemäß Stromeinspeisungsgesetz die Mehrkosten auf das Durchleitungsentgelt aufschlagen. So wird die kostendeckende Vergütung durch alle Stromkunden mitgetragen, sogar durch diejenigen, die Strom aus dem Ausland beziehen.

Kostendeckende Vergütung schafft Arbeitsplätze und macht Solarstrom wettbewerbsfähig.

Die kostendeckende Vergütung versieht eine wachsende Zahl von Installateuren, Händlern und Produzenten mit Aufträgen. Steigende Nachfrage führt zum Neubau von Produktionsanlagen. Massenproduktion senkt die Preise.

Solaranlagen auf deutschen Dächern stärken das Vertrauen der Schwellenländer in diese Technik und sind eine gute Werbung für den Export.

Argumente gegen die kostendeckende Vergütung ... und warum sie nicht stichhaltig sind

  • Photovoltaik sei die teuerste Methode, CO2 einzusparen!

Jede neue Technik ist zu Beginn teuer, wird aber bei Massenproduktion billiger.
Die Enquêtekommission „Schutz der Erdatmosphäre" des 11. Deutschen Bundestages rechnet mit Preissenkungen von Solarstrom sogar auf unter 20 Pf/kWh.

  • Zuerst sollten CO2-Spartechniken genutzt werden, die ein günstigeres Preis-Leistungsverhältnis aufweisen als die Photovoltaik.


Die größte Bedrohung für das Weltklima geht vom Aufbau neuer Energieversorgungen auf Kohlebasis in den Schwellenländern Indien und China sowie in den Entwicklungsländern aus. Diese Bedrohung kann durch Spartechniken nicht gebannt werden. Es kommt vielmehr darauf an, die Photovoltaik als Alternative so rasch wie möglich in den Markt einzuführen.

  • Das Geld für die kostendeckende Vergütung würde bei anderen CO2-Sparmaßnahmen fehlen!

Im Gegenteil! Da die Kosten auf den Strompreis aller Stromkunden umgelegt werden, ist die Strompreiserhöhung sogar ein zusätzlicher Anreiz zum Stromsparen.

  • Kostendeckende Vergütung würde die Photovoltaiktechnik im jetzigen Entwicklungsstand fixieren und keinen Anreiz für Verbesserung der Technik oder Preissenkungen bieten.


Unsinn! Gerade bei kostendeckender Vergütung sind technisch fortschrittliche, zuverlässige und preiswerte Anlagen im Vorteil. Das bewirkt einen harten Konkurrenzkampf um die effektivsten, zuverlässigsten und preiswertesten Anlagen.

  • Wenn Photovoltaik billiger wird, wird auch die kostendeckende Vergütung für Neuanlagen herabgesetzt. Ab 01.01.97 betrug die kostendeckende Vergütung nicht mehr 2,- DM/kWh, sondern nur noch 1,89 DM/kWh und ab 01.01.99 liegt sie bei 1,76 DM/kWh.

Genauso wie beim Kohlepfennig würde sich auch bei der kostendeckenden Vergütung die Verfassungswidrigkeit herausstellen.

Der Kohlepfennig wurde als verfassungswidrige Sonderabgabe eingestuft, weil er in den Bundeshaushalt floß und unter Umgehung der Finanzhoheit des Parlaments ausgezahlt wurde. Kostendeckende Vergütung würde nicht durch den Bundeshaushalt fließen, sondern direkt vom Stromkunden über den Netzbetreiber zum Solarstromeinspeiser.

Eine angebliche Analogie zwischen Stromeinspeisungsgesetz und Kohlepfennig wurde vom Bundesverfassungsgericht am 9.1.96 als ungenügendes Argument abgelehnt.

  • Der Wirtschaftsstandort würde gefährdet, weil höhere Strompreise die Produkte verteuern.

Tatsächlich sind bei fast allen Produkten die Stromkosten im Vergleich zu den Lohnnebenkosten eher zu vernachlässigen. Im Vergleich zu den Gesamtkosten des Produkts liegen sie im Durchschnitt sogar weit unter 3 %. Würden die Stromkosten um 1 % ansteigen, dann würden die Gesamtkosten des Produkts um weniger als 0,3 Promille steigen.