Datum: 31.03.2004

Emissionshandel statt EEG?


Stellungnahme des SFV zum Gutachten "Zur Förderung erneuerbarer Energien" des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit


von Wolf von Fabeck und Jürgen Grahl

In einem jüngst veröffentlichten Gutachten kommt der Wissenschaftliche Beirat beim Bundeswirtschaftsministerium zu dem Schluss, das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) verliere nach Etablierung eines funktionierenden Marktes für CO2-Emissions-Lizenzen seine Existenzberechtigung: "Hat es bisher, wenn auch mit sehr hohen volkswirtschaftlichen Kosten, zur Reduktion von CO2-Emissionen beigetragen, so wird sein Gesamteffekt auf die Reduktion von CO2- Emissionen nach der Implementierung dieses Lizenzmarktes gleich Null sein. Es wird dann zu einem ökologisch nutzlosen, aber volkswirtschaftlich teuren Instrument und müsste konsequenterweise abgeschafft werden", so das Gutachten wörtlich.

Damit hat sich eine Befürchtung bewahrheitet, die den Solarenergie-Förderverein Deutschland seit Jahren zur (oftmals unverstandenen) Ablehnung des Emissionshandels bewogen hat: nämlich dass dieser dazu instrumentalisiert werden könne, die wirklich effizienten Instrumente der Energiepolitik, allen voran EEG und Energiebesteuerung auszuhebeln und als nunmehr unnötig bzw. überholt zu diskreditieren.

Dabei trifft die Analyse des Gutachtens in einem zentralen Punkt, nämlich der Feststellung, dass die vermöge des EEG erzielten CO2-Minderungserfolge durch den Emissionshandel komplett konterkariert werden, durchaus zu; dies sollte allerdings kein Argument gegen das EEG, sondern vielmehr gegen den Emissionshandel oder jedenfalls gegen dessen Verabsolutierung sein. Zudem verkennt das Gutachten völlig die Bedeutung des EEG, die nicht primär in kurzfristiger CO2-Minderung, sondern in der Markteinführung der Erneuerbaren besteht, und lässt insofern jedes langfristige Denken vermissen.

Bevor wir darauf näher eingehen, hier jedoch zunächst die Begründung des Gutachtens, weshalb das EEG keine CO2-Minderungen erzielen kann, die über die dem Emissionshandel zugrunde liegenden Reduktionsverpflichtungen hinausgehen; die dabei genannten Szenarien I und II betreffen die Alternativen einer Weiterführung bzw. Abschaffung des EEG:

"Auf den ersten Blick scheint das EEG (das dem Szenario I entspricht) seine segensreiche Wirkung einer Reduktion der CO2-Emissionen ausüben zu können. Da nun aber die Stromwirtschaft zu Sektor A gehört, werden durch das EEG in Szenario I CO2-Emissions-Lizenzen frei. Das Angebot an CO2-Emissions-Lizenzen am Markt steigt. Das führt zu einem niedrigeren Preis der Tonne CO2-Emission, worauf sich ein Ausgleich zwischen Angebot und Nachfrage an Emissionslizenzen wieder einstellt. Im Ergebnis werden alle ausgeteilten CO2-Emissions- Lizenzen verbraucht; es wird genau so viel CO2 emittiert wie in Szenario II ohne Fortführung des EEG. Natürlich gibt es eine Verlagerung von CO2-Emissionen. In der deutschen Stromwirtschaft wird mit dem EEG weniger CO2 emittiert. Dafür wird in den Großanlagen der Industrie, die ebenfalls dem Lizenz-Regime unterliegen, wegen des niedrigeren Preises von CO2-Emissionen nun mehr CO2 emittiert. Es ist auch wahrscheinlich, dass sich der internationale Handelssaldo bei den Lizenzen für Deutschland verändert. Die deutschen Exporte von CO2-Emissions-Lizenzen werden im Szenario I größer sein als im Szenario II. Ein Teil dieser EEG-induzierten zusätzlichen Lizenzexporte wird von Kraftwerken im europäischen Ausland gekauft, die bei dem höheren Preis des Szenarios II nicht überlebensfähig sind. Auch die Großanlagen der Industrie im europäischen Ausland profitieren im Szenario I von dem niedrigeren Preis der CO2-Emissionen und werden durch Kauf von zusätzlichen Lizenzen dazu beitragen, die Einsparung von CO2-Emissionen durch das deutsche EEG zu kompensieren. Mit anderen Worten: das EEG dient der Subventionierung von CO2-Emissionen in Europa außerhalb des deutschen Kraftwerksektors. Der Netto-Effekt des EEG auf die europäischen CO2-Emissionen ist Null."

Und selbst wenn - so das Gutachten sinngemäß weiter - die durch das EEG erzielten Einsparungen dazu führen würden, dass die Stromwirtschaft weniger Emissionslizenzen zugeteilt bekäme (wie es der ursprüngliche Entwurf des Bundesumweltministeriums für einen Nationalen Allokationsplan tatsächlich vorsah), so stünden diese dafür an anderer Stelle (im lizenzfreien sog. Sektor B, zu dem u.a. Verkehr, private Haushalte und kleinere industrielle Anlagen zählen) wieder zur Verfügung, so dass sich auch in diesem Fall keine zusätzliche Reduktion ergebe: "Solange sich dadurch nämlich die deutsche Kyoto-Selbstverpflichtung nicht verändert, ist der bleibende Effekt des EEG auf die CO2-Emissionen im Saldo doch wieder Null."

Mit anderen Worten: Die Gesamthöhe der erlaubten Emissionen wird im System des Emissionshandels allein durch die Kyoto-Verpflichtungen bestimmt; durch anderweitige Klimaschutzinstrumente wie etwa das EEG erzielte, womöglich sogar weitreichendere CO2-Reduktionen werden durch die starre Zielvorgabe des Kyoto-Regimes vollständig konterkariert! Es addieren sich also nicht etwa die Effekte der einzelnen Instrumente, wie Befürworter des Emissionshandels oftmals annehmen; vielmehr dominiert der Emissionshandel alle anderen, insofern als er und nur er allein die Geschwindigkeit der CO2-Reduktion bestimmt. Und dieser Umstand ist nicht etwa ein - möglicherweise behebbarer - Mangel in der konkreten Ausgestaltung des Emissionshandels, sondern integraler Bestandteil des gesamten Konzeptes. (Aus diesem Grund läuft übrigens auch die Kritik u.a. von Greenpeace an dem Gutachten ins Leere, in der damit argumentiert wird, dass nicht am Emissionshandel teilnehmen dürfe, wer Förderung nach EEG beziehe; dies ist für die Schlussfolgerungen des Gutachtens völlig irrelevant und wird in ihm auch nirgends behauptet oder vorausgesetzt.)

Das Gutachten zieht sodann das ernüchternde Fazit: "So führt die erste Überlegung zu dem Ergebnis, dass das EEG im wesentlichen die CO2-emittierenden Industriezweige und die fossile Brennstoffe einsetzenden Kraftwerke im europäischen Ausland unterstützt. Die zweite Überlegung zeigt, dass auch der Haushaltsbereich, die Wohnungswirtschaft und der Individualverkehr vom EEG profitieren; diese erfahren eine großzügigere Behandlung in Sachen CO2-Einsparung, weil das EEG die CO2-Emissionen im Kraftwerksbereich gesenkt hat. Die Umwelt freilich, die profitiert vom EEG nicht."

Die Analyse dieser Wirkungen ist im wesentlichen zutreffend; jedoch ist es eine völlige Entstellung der wahren Zusammenhänge, wie hier durch raffinierte Formulierung die Verantwortung für die mangelnde Kombinierbarkeit der beiden Instrumente dem EEG zugeschrieben wird, ohne dass man auch nur auf den Gedanken käme, die Sinnhaftigkeit des Emissionshandels ebenso kritisch zu hinterfragen; schließlich ist er es, der für die "Aushebelung" des EEG und damit für dessen vermeintliche Ineffizienz verantwortlich ist. Hier werden also Ursache und Wirkung vertauscht! Folgt man dieser Logik des Gutachtens, müsste man übrigens nicht nur das EEG abschaffen, sondern auch auf alle anderen Klimaschutzinstrumente mit Ausnahme des Emisionshandels verzichten.

In einer Anwandlung von Ausgewogenheitsstreben sucht das Gutachten dann aber doch noch nach etwaigen Vorteilen des EEG - und wird in der Tat fündig: Es verweist auf das Risiko, dass die Reduktionsverpflichtungen durch Schein-Einsparungen unterlaufen werden können, etwa indem Produktionen in Staaten verlagert werden, die das Kyoto-Abkommen nicht unterzeichnet haben - und kommt zu einem verblüffenden Schluss: "Die Einsparungen an CO2-Emissionen werden im Geltungsbereich des Lizenz-Regimes um so eher bloß Schein-Einsparungen, je niedriger die Hürden für Verlagerungsprozesse sind und je höher der Preis für CO2-Emissionen liegt. Da das EEG - dem letztlich keine Reduktion der CO2-Emissionen in Europa zu attestieren war - zu einem niedrigeren Gleichgewichtspreis für die Tonne CO2-Emission führt, verringert es die davon bestimmten Verlagerungsprozesse und damit die Schein-Einsparungen; es könnte also wegen dieses indirekten Einflusses womöglich doch eine gewisse dämpfende Wirkung auf die weltweiten CO2-Emissionen für sich in Anspruch nehmen."

Das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen: Der einzige Wert des EEG bestehe darin, dass es die Emissionslizenzen verbillige und damit die Missbrauchsanreize beim Emissionshandel verringere, diesen also etwas weniger ineffizient mache! Da könnte man doch glatt auf den Gedanken kommen, am besten überhaupt keine Reduktionsverpflichtungen vorzuschreiben, da dann das System seine maximale Effizienz erreicht und jeder Missbrauch zuverlässig unterbunden wird...

Und tatsächlich scheinen die Verfasser des Gutachtens selbst auch in diese Richtung zu denken; im Folgenden stellen sie die derzeitigen Klimaschutzbemühungen nämlich ganz grundsätzlich infrage, da diese stets durch entsprechende Verlagerungsprozesse ausgehebelt werden könnten: "Die von Deutschland übernommene Selbstverpflichtung ist im Hinblick auf ihre direkte ökologische Wirkung vom nationalen Interessenstandpunkt aus überhaupt nicht sinnvoll. Sie ist nur unter dem Gesichtspunkt sinnvoll, dass sie als Gegenleistung für entsprechende Selbstverpflichtungen anderer Staaten der Weltgemeinschaft gesehen wird. Welchen Wert sie als Vorleistung für ein solches mögliches künftiges Weltabkommen hat, ist nicht so sehr eine Frage des ökologisch-ökonomischen Kalküls als vielmehr eine Frage des strategisch-politischen Kalküls: Wie viel wahrscheinlicher wird ein funktionierendes Welt-Klima-Abkommen durch die Opfer, die sich Deutschland und die Europäische Union im Rahmen ihrer Kyoto-Verpflichtungen auferlegen? Machen die Vorleistungsopfer [!] weitere Beitritte zum Kyoto-Abkommen, insbesondere Beitritte der großen CO2-Emittenten, überhaupt wahrscheinlicher? Sobald sich die industriellen Verlagerungsprozesse von der Staatengruppe 1 in die Staatengruppe 2 mehren, erreicht man mit den 'Vorleistungen' das Gegenteil dessen, was man erreichen will: Es wird nun für einen Staat der Staatengruppe 2 wegen dieser Gewinne bei Industrie-Standorten und Arbeitsplätzen zusätzlich attraktiv, dem Kyoto- Protokoll gerade nicht beizutreten. Je höher also der Preis für CO2-Emissionen und damit der Anreiz für Verlagerungen, desto widersinniger ein Alleingang Europas und weniger anderer Staaten bei der Fortsetzung des Kyoto- Prozesses." (Hervorhebung J.G./W.v.F.)

Es ist moralisch empörend und intellektuell beschämend, mit welcher Kaltschnäuzigkeit hier ein - durchaus existentes - realpolitisches Dilemma zur obersten Richtschnur des Handelns erhoben wird, ohne dass im Folgenden auch nur der leiseste Versuch gemacht würde, vernünftige Wege zur Überwindung dieses Dilemmas aufzuzeigen. Stattdessen beschränkt sich das Gutachten auf die hilflos anmutende Folgerung "Alles kommt deshalb darauf an, dass die Grenzkosten der Vermeidung von CO2-Emissionen in Europa gering sind, gering damit der von ihnen bestimmte Preis der Emissions-Lizenzen, der den Anreiz für die Verlagerungsprozesse setzt."

So verantwortungslos diese Argumentation in Anbetracht voranschreitender Klimazerstörung auch ist, so ist sie andererseits in ihrer brutalen Konsequenz hervorragend geeignet, die Augen darüber zu öffnen, weshalb der Kyoto-Prozess (in seiner bisherigen Form) mitsamt des aus ihm hervorgegangenen Emissionshandels scheitern muss: Beide gehen von der Prämisse aus, Klimaschutz sei eine ökonomisch gesehen letztlich unsinnige Last. Auch das Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats ist durch und durch von diesem (Un)Geist durchdrungen, wie die unsägliche Formulierung von den "Vorleistungsopfern" im obigen Zitat ebenso belegt wie die Befürchtung, das Kyoto-Abkommen könne sich als "Wachstumsbremse" erweisen, oder auch folgender Satz: "Der ökologische Wert einer in Deutschland vermiedenen Emission von einer Tonne CO2 für Deutschland entspricht, selbst wenn es nicht zur Mehremission anderswo kommt, nur einem Bruchteil der Kosten." Diese dem Emissionshandel als Generalvoraussetzung zugrundeliegende Wahrnehmung von Klimaschutz und Energiewende als ökonomische Last muss aber konsequenterweise dazu führen, eben Alles für eine Begrenzung dieser Lasten zu tun, die ja einseitig die eigene Volkswirtschaft treffen, während ihre positiven Auswirkungen auf das Klima sich auf alle verteilen. Unter solchen Vorzeichen vollzieht sich Klimaschutz zwangsläufig bestenfalls auf dem Niveau einer mildtätigen Spende an die Caritas - welche rein ökonomisch gesehen letztlich ja auch sinnlos ist, aber man will schließlich kein Unmensch sein...

Erinnern wir uns: Große Teile der Umweltbewegung hatten die an sich lächerlichen Reduktionsziele von Kyoto, die geradezu eine Verhöhnung der Gefahren des menschgemachten Klimawandels darstellen, einst als Preis dafür akzeptiert, dass überhaupt ein internationales Klimaschutzabkommen zustande kam. Dieses Kalkül muss als gescheitert gelten: Nicht nur lähmen die Kyoto-Ziele offensichtlich die Phantasie und erst recht die politische Initiative für weitergehende Reduktionsziele - nach dem Ausscheiden der USA und wohl auch Russlands und Australiens aus dem Kyoto-Prozess hat sich auch die Hoffnung auf einen internationalen Konsens als Illusion erwiesen. Wirkliche CO2-Reduktionen werden darum nur möglich werden durch ein Aufbrechen des Vorurteils vom Klimaschutz als wirtschaftlicher Last - und dies kann nach Lage der Dinge nur durch beherzte nationale Vorreiterrollen geschehen, nicht aber durch weitere mit hoher Wahrscheinlichkeit fruchtlose Bemühungen, auch noch den letzten und allerletzten Verweigerer ins Kyoto-Boot zu holen. Es dürfte kein Zufall sein, dass zwei wichtige klimapolitische Initiativen aus den USA genau in diese Richtung zielen: Sowohl der demokratische Präsidentschaftskandidat John Kerry wie auch der neue kalifornische Gouverneur Arnold Schwarzenegger planen einen relativ entschlossenen Ausbau der erneuerbaren Energien; Kerry proklamiert einen Anteil von 20% Regenerativstrom in den USA bis 2020 und will damit 1,3 Millionen Arbeitsplätze schaffen, während Schwarzenegger im gleichen Zeitraum für Kalifornien sogar 33% anvisiert (und damit noch über die eher verzagten 20% hinausgeht, die Rot-Grün bis 2020 in Deutschland erreichen will). Beide Initiativen streben also nicht eine Rückkehr in das Kyoto-System an, sondern als Chance und nicht als Last begriffene nationale Vorreiterrollen!

Der Solarenergie-Förderverein Deutschland appelliert daher erneut eindringlich an alle Befürworter des Emissionshandels innerhalb der Umweltbewegung, ihre Position zu überdenken und nicht weiter Zeit und Mühe in ein Projekt zu investieren, das zum Trojanischen Pferd der Bremser zu mutieren droht - und darüber vor allem die wirklich effizienten Instrumente wie EEG und Energiebesteuerung nicht zu vernachlässigen oder gar preiszugeben.

Aber zurück zum Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats: Der Präferenz der Autoren für den Emissionshandel liegt natürlich die Prämisse zugrunde, dass dieser automatisch immer die preiswerteste Möglichkeit zur CO2-Einsparung findet und insofern wirtschaftlich am sinnvollsten sei. Mit dieser Prämisse wollen wir uns im Folgenden kritisch auseinandersetzen. Dazu müssen wir zunächst an die beiden prinzipiell verschiedenen Wege erinnern, die es gibt, der Klimakatastrophe zu begegnen:

  1. der Effizienzweg: CO2-Minderung durch bessere Ausnutzung der fossilen Energien
  2. der Energiewende-Weg: CO2-Vermeidung durch Nutzung erneuerbarer Energien
Der Effizienzweg kann hohe Anfangserfolge bringen. Er wird aber immer mühseliger (und teurer), je effizienter die zu verbessernden Verfahren bereits geworden sind, und stößt schließlich an physikalische Grenzen; Wirkungsgradverbesserungen auf 100% oder gar darüber sind aufgrund der Hauptsätze der Thermodynamik nicht möglich. Außerdem beseitigen auch hohe Wirkungsgrade nicht das Problem steigenden Energiebedarfs in den Ländern des Südens, schwindender Ressourcen und zunehmender Verteilungskonflikte. Der Effizienzweg kann also bestenfalls eine vorläufige Lösung sein.

Der Energiewende-Weg hingegen beginnt mit geringen Anfangserfolgen, da die neuen Techniken erst in den Markt eingeführt werden müssen, führt aber zu einer grundsätzlichen Lösung. Im Sinne einer Zukunftsvorsorge dürfen wir auf den Energiewende-Weg keinesfalls verzichten. Wenn wir zusätzliche rasche Erfolge durch gleichzeitiges Beschreiten des Effizienzweges erzielen können, sollten wir dies tun; das EEG steht dem nicht im Wege. Wir dürfen aber nicht zulassen, dass unser Fortschreiten auf dem Energiewende-Weg verlangsamt wird: Wenn die Möglichkeiten des Effizienz-Weges ausgeschöpft sind, müssen die Erneuerbaren für den breiten Einsatz zur Verfügung stehen.

Der Emissionshandel orientiert sich an den gegenwärtigen (bzw. für die nähere Zukunft absehbaren) Preisen der CO2-Minderung. Er berücksichtigt nicht die mittel- und langfristigen Entwicklungschancen verschiedener Techniken. Zur Markteinführung der Erneuerbaren - die erst durch das Wechselspiel zwischen steigender Nachfrage, technischer Fortentwicklung und Massenproduktion konkurrenzfähig werden können - ist der Emissionshandel deshalb kaum geeignet. (Ähnliches gilt übrigens für die Energiebesteuerung, so wichtig diese in vielfacher anderer Hinsicht auch ist.) Daher bleibt das EEG noch auf Jahrzehnte hinaus das mit großem Abstand beste Instrument für den Energiewende-Weg. Somit ist das EEG unverzichtbar.

Das Gutachten vernachlässigt den grundsätzlichen Unterschied zwischen Effizienzmaßnahmen und Energiewende-Maßnahmen. Es vergleicht beide ausschließlich unter dem Gesichtspunkt des gegenwärtigen CO2-Minderungspreises, bedenkt aber nicht die zukünftigen Entwicklungen und Potentiale. Insofern lässt das Gutachten jedes langfristige Denken vermissen: Es geht beim EEG eben nicht primär um CO2-Minderung - diese wäre auf kurze Sicht in der Tat durch Effizienzsteigerung und Einsparmaßnahmen schneller zu haben - sondern darum, die vollständige Umstellung auf Erneuerbare überhaupt erst einmal anzustoßen, denn nur diese ist in der Lage, die längerfristigen Reduktionsziele (80% bis 2050 nach Empfehlung des IPCC, 100% nach Empfehlung des SFV) zu erreichen. Diese zeitliche, vorausschauende Komponente fehlt beim Emissionshandel. Die Gutachter argumentieren so, als stünden unbegrenzte Energiemengen zur Verfügung, als gäbe es keinen wachsenden Energiehunger in den Entwicklungsländern und als wäre die Klimakatastrophe durch eine weltweite jährliche CO2-Verminderung von 0,25% bis zum Jahr 2012 ein für alle Mal endgültig gebannt. Vor der Notwendigkeit einer grundsätzlichen Lösung verschließen sie nicht nur die Augen, sondern wollen sie sogar verhindern.

Vielleicht kann ein Bild helfen, die unglaubliche Kurzsichtigkeit der Studie zu verdeutlichen: Die Welt gleicht einem Schiff, das wegen eines Lecks zu sinken droht. Den Passagieren fallen zwei Gegenmaßnahmen ein. Sie einigen sich auf die erste: Eine Woche lang soll die kleine Handpumpe dauernd bedient werden, damit das Wasser nicht mehr so schnell steigt. Der deutsche Passagier schickt sich darüber hinaus an, das Leck abzudichten. Die Gutachter wollen ihm das jetzt verbieten, denn sie haben ausgerechnet, dass es teurer ist und dass seine Arbeitszeit an der Pumpe fehlen wird.

Ein schwerwiegender Analysefehler des Gutachtens besteht ferner darin, dass die Verfasser nicht klar zwischen betriebswirtschaftlicher und volkswirtschaftlicher Betrachtungsweise trennen. So werden die durch das EEG bedingten Mehrkosten ohne weiteres als volkswirtschaftliche Kosten verbucht, ohne dass etwaige volkswirtschaftliche Nutzeffekte (etwa neue Arbeitsplätze in der Wind- und Solarbranche) in die Rechnung einbezogen würden. Insofern ist auch die These, der Emissionshandel sei das wirtschaftlich sinnvollste weil kostenminimierendste Instrument, zumindest fragwürdig: Ohne Zweifel führt ein (funktionierender) Emissionshandel zu einer Minimierung der betriebswirtschaftlichen Kosten der CO2-Reduktion. Es ist jedoch voreilig, daraus zu folgern, dass er auch die volkswirtschaftlichen Kosten minimiere; eine auf den ersten Blick teurere, dafür aber neue Arbeitsplätze schaffende Strategie wie die der Energiewende kann sich bei umfassender volkswirtschaftlicher Betrachtungsweise letztlich als wesentlich günstiger erweisen. Möglicherweise werden von den Gutachtern die Interessen der Energiekonzerne bewusst oder unbewusst mit denen der Volkswirtschaft gleichgesetzt; folgende verräterische Formulierung erweckt diesen Eindruck: "Insgesamt ist bei Festhalten an diesem Ziel für das Jahr 2010 mit einer Belastung der Stromwirtschaft in Höhe von fünf Milliarden Euro zu rechnen." (Hervorhebung J.G./W.v.F.)

Aber selbst die betriebswirtschaftliche Argumentation der Gutachter, wonach die Erneuerbaren gegenüber der Effizienzstrategie zu teuer seien, beruht auf fragwürdigen Annahmen - allesamt zu Ungunsten der Erneuerbaren: So werden bei der Abschätzung der Mehrkosten von Regenerativstrom 2,5 Ct/kWh für die Kosten der Stromerzeugung aus konventionellen Kraftwerken zugrunde gelegt. Dies sind (bestenfalls!) die heutigen Erzeugungskosten längst abgeschriebener Grundlastkraftwerke; dabei werden weder die Kosten für die in den nächsten Jahren geplanten Kraftwerksneubauten berücksichtigt noch die absehbaren Preissteigerungen fossiler Energieträger (und zwar auch von Kohle, wenn diese zunehmend zur Substitution des wesentlich früher versiegenden Erdöls eingesetzt wird). Zweifelhaft ist auch die Annahme, dass eine Modernisierung des konventionellen Kraftwerkparks grundsätzlich kostengünstiger als Regenerativstrom ist; bei ohnehin erforderlichen Ersatzinvestitionen mag dies zutreffen; muss diese Maßnahme jedoch wegen steigender Kosten für Emissionszertifikate vorgezogen werden, kann die Kostenrelation deutlich anders ausfallen.

Überhaupt ist das Gutachten geprägt von altbekannten Vorurteilen gegen die Erneuerbaren. So heißt es: "Der Strom aus anderen erneuerbaren Energieträgern, insbesondere der aus Windkraftwerken und Photovoltaik-Kraftwerken, wird in Abhängigkeit der jeweiligen Witterung erzeugt und kann nicht bedarfsgerecht zur Verfügung gestellt werden. Er ist deshalb weniger wert als der billigste Strom, den die Elektrizitätswerke für die Grundlast einsetzen und bei dem wenigstens nicht unbekannt ist, wann er zur Verfügung steht." (Für eine Widerlegung siehe hier.) Und natürlich wird das EEG wieder einmal als Subvention bezeichnet, was in einem Gutachten über eben jenes EEG kaum als sprachliche Nachlässigkeit durchgehen kann. Ein gravierendes Informationsdefizit der Gutachter offenbart ferner die Behauptung, Deutschland stünde mit dem EEG allein da ("Es bliebe absurd, sich für eine Senkung der Grenzkosten der Vermeidung von CO2-Emissionen in Europa [...] den teuersten Weg heraus zu suchen, um dann mit Hilfe beispiellos hoher Subventionen gerade ihn und vor allem ihn zu gehen, und das auch noch als einzelnes Land für sich allein ."); tatsächlich fördern zahlreiche Staaten (u.a. Spanien, Portugal, Österreich, Frankreich und Luxemburg) durch erhöhte Einspeisevergütungen analog zum EEG den Einsatz erneuerbarer Energien.

Ein weiterer gravierender Einwand gegen das Gutachten ist die erschreckend naive Marktgläubigkeit der Verfasser - welche wohl den eigentlichen Hintergrund ihrer Präferenz für den Emissionshandel darstellt, denn dieser überlässt es ja ganz bewusst dem Allwissenden Markt, wo die CO2-Minderungen stattfinden. Eine staatliche Einflussnahme wie etwa vermittels des EEG lehnen sie dezidiert ab: "Jede zusätzliche staatliche Förderung von 'CO2-armen' oder 'CO2-freien' Techniken auf dem Wege der preislichen Begünstigung ihrer Inputs oder Outputs verzerrt den Wettbewerb zwischen den Verfahren zur Verminderung von CO2- Emissionen und führt deshalb zu höheren Kosten für ein gleich ehrgeiziges Minderungsziel." Die vielfältigen Beispiele für Marktversagen werden dabei geflissentlich ignoriert. (Allein die Tatsache, dass noch bei weitem nicht überall Energiesparlampen installiert sind, obwohl diese schon heute eindeutig rentabel sind, macht deutlich, wie wenig reale Märkte den hohen Ansprüchen der volkswirtschaftlichen Theorie gerecht werden.) Zudem wäre es interessant zu wissen, wie die Gutachter die Vereinbarkeit zwischen freiem Wettbewerb und den staatlichen Milliardensubventionen beurteilen, die nach dem Willen der Politik noch über viele Jahre hinweg im deutschen Steinkohlebergbau versenkt werden sollen....

Vollends als wissenschaftlich wertloses Gefälligkeitsgutachten entlarvt sich die Studie des "Wissenschaftlichen Beirats" schließlich in ihrer Schlusspointe: Zu guter Letzt wird nämlich noch die industriepolitische Begründung für das EEG, dass dieses Exportchancen für regenerative Technologien eröffne, beiseite gewischt, und wir erfahren nun auch, wie eine wirklich sinnvolle und effiziente CO2-Minderungs- und Exportförderungsstrategie nach Meinung der Verfasser aussieht:

"Die Modernisierung und der Ausbau [!] des chinesischen Kraftwerkparks stellt ein riesiges Potential dar, CO2-Emissionen zu verringern und zu vermeiden - zu einem Bruchteil eines Cent pro Kilogramm, also zu Kosten, die dreißig bis fünfzig mal günstiger sind als die Einspareffekte auf dem Wege des EEG. [...] So liegt in der Modernisierung chinesischer Steinkohlekraftwerke ein enormes Exportpotential für die deutsche Industrie. Es ist im Vergleich zur Windrädertechnik und Photovoltaik vor allem ein sehr viel konkreteres Exportpotential."

Aha. Kein Wort darüber, dass erneuerbare Energien gerade deshalb Exportchancen bieten, weil sie dezentral genutzt werden können und damit die Kosten für ein neu aufzubauendes Netz in unterentwickelten Staaten weitgehend entfallen. Gerade in den Schwellenländern sind die natürlichen Voraussetzungen für die Erneuerbaren teilweise so gut, dass sie heute schon billiger sind, als es der Aufbau eines Stromnetzes wäre. Zudem sind Anlagen für erneuerbare Energien von Deutschland aus leicht überallhin zu transportieren, während konventionelle Kraftwerke vor Ort gebaut werden müssen und daher nur spezielle Komponenten sowie das technische Know-how aus Deutschland kommen. Der Arbeitsplatzeffekt des Exports erneuerbarer Energien ist daher wesentlich höher als beim Export konventioneller Energien.

Vor allem aber: Kein Wort von den katastrophalen Auswirkungen auf das Weltklima, wenn China, Indien usw. ihren wachsenden Energiehunger durch Zubau von fossilen Kraftwerken stillen würden. Warum auch? Der Markt in seiner unermesslichen Weisheit und Güte wird es schon regeln....