Landgericht Oldenburg: Einspeisevertrag ist keine Voraussetzung für den Netzanschluss

Das Landgericht Oldenburg hat sich am 24.05.02 anlässlich einer Kostenentscheidung in einem Berufungsverfahren zwischen einem PV-Anlagenbetreiber und der EWE AG zu der Frage geäußert, ob ein Netzbetreiber den Anschluss einer PV-Anlage vom Abschluss eines Einspeisevertrages abhängig machen darf.

§ 3 EEG als Anspruchsgrundlage für den Netzanschluss setze den Abschluss eines Einspeisevertrages nicht voraus, führte das Gericht in der Begründung zu der erwähnten Kostenentscheidung an.

Mit dieser knappen, aber eindeutigen Aussage stützt das Landgericht Oldenburg die Position des Solarenergie-Fördervereins, der seinen Mitgliedern rät, Einspeiseverträge nicht zu unterschreiben, sofern die Verträge keine offensichtliche Besserstellung gegenüber den Regelungen des EEG erbringen.

Landgericht Oldenburg
Geschäfts-Nr: 13 S 52/02
E7 C 7312/01 (X) Amtsgericht Oldenburg